5436/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Haider

und Kollegen

an die Bundesministerin Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Arbeitsleihverträge und Leiharbeit im öffentlichen Dienst

 

Seit vielen Jahren besteht die Übung, vor allem Mitarbeiter in Ministerbüros im Wege

von Arbeitsleihverträgen zu beschäftigen. Darüber hinaus werden im zunehmenden

Maße auch im öffentlichen Dienst Arbeitskräfte beschäftigt, die von Leihfirmen zur

Verfügung gestellt werden, obwohl das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz auf den Bund

nicht anzuwenden ist. Diese Vorgangsweise wurde durch den zusätzlichen

Arbeitskräftebedarf während der EU - Ratspräsidentschaft noch begünstigt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.  Wie viele Personen waren im Jahr 1998 in Ihrem Ressort aufgrund von

     Arbeitsleihverträgen beschäftigt?

 

2.  In welchen Bereichen bzw. Verwendungen wurden diese Arbeitskräfte eingesetzt?

 

3.  Mit welchen Institutionen bzw. Firmen hat Ihr Ressort Arbeitsleihverträge

     abgeschlossen?

 

4.  Aufgrund welcher Erwägungen wurden die Leihverträge abgeschlossen?

 

5.  Wie hoch waren die Personalkosten und sonstigen Kosten, die aufgrund dieser

     Verträge rückvergütet werden mußten?

 

6. Wie wurden diese Kosten, die in Wahrheit den Personalaufwendungen zuzurechnen

sind, budgetär verbucht?

7.  Teilen Sie die Auffassung, daß durch diese Vorgangsweise der Grundsatz der

     Budgetwahrheit noch weiter durchlöchert wird?

     Wenn nein, warum nicht?

 

8.  Halten Sie es für sinnvoll, einerseits den Personalstand des Bundes zu reduzieren und

     andererseits Arbeitskräfte im Wege von Arbeitsleihverträgen zu beschäftigen?

     Wenn ja, warum?

     Wenn nein, werden Sie für eine Änderung dieser Praxis eintreten?