5436/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Haider
und Kollegen
an die Bundesministerin Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Arbeitsleihverträge und Leiharbeit im öffentlichen Dienst
Seit vielen Jahren besteht die Übung, vor allem Mitarbeiter in Ministerbüros im Wege
von Arbeitsleihverträgen zu beschäftigen. Darüber hinaus werden im zunehmenden
Maße auch im öffentlichen Dienst Arbeitskräfte beschäftigt, die von Leihfirmen zur
Verfügung gestellt werden, obwohl das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz auf den Bund
nicht anzuwenden ist. Diese Vorgangsweise wurde durch den zusätzlichen
Arbeitskräftebedarf während der EU - Ratspräsidentschaft noch begünstigt.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales nachstehende
1. Wie viele Personen waren im Jahr 1998 in Ihrem Ressort aufgrund von
Arbeitsleihverträgen beschäftigt?
2. In welchen Bereichen bzw. Verwendungen wurden diese Arbeitskräfte eingesetzt?
3. Mit welchen Institutionen bzw. Firmen hat Ihr Ressort Arbeitsleihverträge
abgeschlossen?
4. Aufgrund welcher Erwägungen wurden die Leihverträge abgeschlossen?
5. Wie hoch waren die Personalkosten und sonstigen Kosten, die aufgrund dieser
Verträge rückvergütet werden mußten?
6. Wie wurden diese Kosten, die in Wahrheit den Personalaufwendungen zuzurechnen
sind, budgetär verbucht?
7. Teilen Sie die Auffassung, daß durch diese Vorgangsweise der Grundsatz der
Budgetwahrheit noch weiter durchlöchert wird?
Wenn nein, warum nicht?
8. Halten Sie es für sinnvoll, einerseits den Personalstand des Bundes zu reduzieren und
andererseits Arbeitskräfte im Wege von Arbeitsleihverträgen zu beschäftigen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, werden Sie für eine Änderung dieser Praxis eintreten?