5443/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Haider

und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Arbeitsleihverträge und Leibarbeit im öffentlichen Dienst

 

Seit vielen Jahren besteht die Übung, vor allem Mitarbeiter in Ministerbüros im Wege

von Arbeitsleihverträgen zu beschäftigen. Darüber hinaus werden im zunehmenden

Maße auch im öffentlichen Dienst Arbeitskräfte beschäftigt, die von Leihfirmen zur

Verfügung gestellt werden, obwohl das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz auf den Bund

nicht anzuwenden ist. Diese Vorgangsweise wurde durch den zusätzlichen

Arbeitskräftebedarf während der EU - Ratspräsidentschaft noch begünstigt.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht

und kulturelle Angelegenheiten nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Wie viele Personen waren im Jahr 1998 in Ihrem Ressort aufgrund von

    Arbeitsleihverträgen beschäftigt?

 

2. In welchen Bereichen bzw. Verwendungen wurden diese Arbeitskräfte eingesetzt?

 

3. Mit welchen Institutionen bzw. Firmen hat Ihr Ressort Arbeitsleihverträge

    abgeschlossen?

 

4. Aufgrund welcher Erwägungen wurden die Leihverträge abgeschlossen?

 

5. Wie hoch waren die Personalkosten und sonstigen Kosten, die aufgrund dieser

    Verträge rückvergütet werden mußten?

 

6. Wie wurden diese Kosten, die in Wahrheit den Personalaufwendungen zuzurechnen

     sind, budgetär verbucht?

7. Teilen Sie die Auffassung, daß durch diese Vorgangsweise der Grundsatz der

    Budgetwahrheit noch weiter durchlöchert wird?

    Wenn nein, warum nicht?

 

8. Halten Sie es für sinnvoll, einerseits den Personalstand des Bundes zu reduzieren und

    andererseits Arbeitskräfte im Wege von Arbeitsleihverträgen zu beschäftigen?

    Wenn ja, warum?

    Wenn nein, werden Sie für eine Änderung dieser Praxis eintreten?