5451/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dipl. Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Anfragebeantwortung 4670 AB des Bundesministers für

Inneres

 

In seiner oben angeführten Anfragebeantwortung äußerte sich der Bundesminister für Inne -

res auf die Frage, ob er die in seiner Presseaussendung vom 24. April 1998 angezeigte Sachver -

haltsdarstellung der zuständigen Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung übermittelt

habe, dahingehend, daß der " Einstellungsbescheid der zuständigen Staatsanwaltschaft übermittelt

worden sei.

    In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten daher an den Bundesmini-

ster für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

Wurde der Einstellungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Wels - Land vom 24. April 1998

zu Sich01- 1 1 1 - 1998 - P/ZE tatsächlich der zuständigen Staatsanwaltschaft Wels übermittelt? -

Wenn ja, welche Behörde hat wann der zuständigen Staatsanwaltschaft Wels den oben

angeführten Einstellungsbescheid übermittelt und zu welchen Ergebnis ist die zuständige

Staatsanwaltschaft Wels beim Studium des Einstellungsbescheids gelangt bzw. welche Maß -

nahmen wurden von ihr bis heute in dieser Angelegenheit nach welchen Gesetzesstellen

ergriffen? -

Wenn nein, welcher "zuständigen” Staatsanwaltschaft wurde der Einstellungsbescheid dann

übermittelt und zu welchen Ergebnis ist diese gelangt bzw. welche Maßnahmen wurden von

dieser bis heute nach welchen Gesetzesstellen ergriffen?