5451/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dipl. Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Anfragebeantwortung 4670 AB des Bundesministers für
Inneres
In seiner oben angeführten Anfragebeantwortung äußerte sich der Bundesminister für Inne -
res auf die Frage, ob er die in seiner Presseaussendung vom 24. April 1998 angezeigte Sachver -
haltsdarstellung der zuständigen Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung übermittelt
habe, dahingehend, daß der " Einstellungsbescheid der zuständigen Staatsanwaltschaft übermittelt”
worden sei.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten daher an den Bundesmini-
ster für Justiz folgende
Anfrage:
Wurde der Einstellungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Wels - Land vom 24. April 1998
zu Sich01- 1 1 1 - 1998 - P/ZE tatsächlich der zuständigen Staatsanwaltschaft Wels übermittelt? -
Wenn ja, welche Behörde hat wann der zuständigen Staatsanwaltschaft Wels den oben
angeführten Einstellungsbescheid übermittelt und zu welchen Ergebnis ist die zuständige
Staatsanwaltschaft Wels beim Studium des Einstellungsbescheids gelangt bzw. welche Maß -
nahmen wurden von ihr bis heute in dieser Angelegenheit nach welchen Gesetzesstellen
ergriffen? -
Wenn nein, welcher "zuständigen” Staatsanwaltschaft wurde der Einstellungsbescheid dann
übermittelt und zu welchen Ergebnis ist diese gelangt bzw. welche Maßnahmen wurden von
dieser bis heute nach welchen Gesetzesstellen ergriffen?