547/J

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten KR Schöll, Meisinger

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend

Verkauf der GIWOG

 

 

Am 22.  Dezember 1995 wurde die bis zu diesem Zeitpunkt in Bundeseigentum (99% Voest-Alpine AG; 1 % Voest-Alpine Stahl AG) stehende Gemeinnützige Industriewohnungsgesellschaft mbH (GIWOG) verkauft.

 

Dem Vernehmen nach wurde die GIWOG nur ausgesuchten Interessenten zum Kaufangeboten.

Als Käufer werden schließlich die ÖVP-nahe Gemeinnützige Genossenschaftliche Wohnungsgesell­schaft (Raiffeisenlandesbank Oberösterreich) einerseits, sowie die SPÖ-nahen Gesellschaften Wie­ner Städtische Versicherung, Linzer Wohnungsanlagen GesmbH (WAG) und die Sozialbau anderer­seits genannt.

 

Damit wurde ein Immobilienvermögen von

21.583 Wohnungen,

265 Geschäftslokalen,

mehr als 5.600 Garagen und abstellplätzen sowie

Baulandreserven von 634. 000 m2

in den Bundesländern Oberösterreich, Wien und der Steiermark an die oben angeführten Gesell­schaften übertragen.

 

Der Verkaufspreis bezifferte sich bei dieser Transaktion auf bloße ÖS 600 Mio. (Stammkapital der GIWOG), während hingegen der tatsächliche Verkehrswert nach Expertenschätzungen bei etwa 7 bis 8 Milliarden Schilling gelegen sei.

 

Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes und im Interesse einer verstärkten Eigen­tumsbildung bei den Wohnungsmietern hätte man den Versuch unternehmen müssen, einen mög­lichst großen Teil des Immobilienvermögens der GIWOG an die Mieter zu verkaufen.

 

Aus oben angeführten Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.           Dem Vernehmen nach wurde die GIWOG nur einem ausgesuchten Interessentenkreis zum Kauf angeboten.

 

Entspricht dies den Tatsachen,

und wenn ja,

welche Gesellschaften gehörten diesem Kreis an?

 

2.            Welchen Verkehrswert stellten die Immobilien der GIWOG zum Zeitpunkt des Verkaufes dar?

 

3.            Wann genau wurde der Kaufvertrag zwischen der GIWOG und den Käufern abgeschlos­sen?

 

4.            Wann wird der Verkauf der GIWOG wirksam?

 

5.            Welche Gesellschaften haben die GIWOG zu welchen Teilen erworben?

 

6.            Laut dem Arbeitsübereinkommen der Koalitionsregierung von 1990 sollte der Verkauf von Bundeswohnungen an die Mieter intensiviert werden.

Wurden die Mieter der GIWOG- Wohnungen zum Kauf eingeladen,

und wenn ja,

·              in welcher Form geschah dies und

b.            wieviele Mieter haben zu welchen Quadratmeterpreisen gekauft?

Wenn nein,

a.            warum wurde diesem Grundsatz nicht auch bei Wohnungen von Genossenschaften, die di­rekt oder indirekt in mehrheitlichem Bundeseigentum stehen, entsprochen?

 

7.            Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Verkauf von Genossenschaftswohnungen an die Mieter verbessert werden?

 

8.            Werden Sie sich für eine entsprechende Änderung des WGG einsetzen, durch welche Genossenschaftswohnungen im Falle des geplanten Verkaufes zuerst den Mietern zum Kauf angeboten werden müssen?

 

9.            Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die von mehreren Seiten geforderte Absenkung der Genossenschaftsmieten nach vollständigen Tilgung aller Kredite und Darlehen au den

bloßen Erhaltungsbeitrag im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz verankert wird?

 

10.       Werden Sie sich Vorschlägen anschließen, wonach die Genossenschaftswohnungen nach vollständiger Tilgung aller Kredite und Darlehen unter bestimmten Bedingungen (Mindest-Mietdauer, Zahlung eines geringen Prozentsatzes des Tageswertes, ...) in das Eigentum der Mieter übergehen?