5481/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Firlinger
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend die öffentliche Vergabe von Bauaufträgen
Der Verdacht illegaler Preisabsprachen sowie der Bildung von Baukartellen in Zusammenhang
mit öffentlichen Auftragsvergaben im Hoch - und Straßenbau hat sich durch jüngst
bekanntgewordene Sachverhalte massiv erhärtet, wirft ein denkbar schlechtes Licht auf die
österreichische Vergabepraxis und hat in einem Bundesland bereits zum Ausschluß von
Baufirmen von öffentlichen Bauaufträgen geführt.
Die überhöhten Preise in Folge der dargestellten Vorgänge gehen zum einen auf Kosten der
Steuerzahler, zum anderen werden dadurch Arbeitsplätze in jenen vornehmlich mittelständischen
Bauunternehmen gefährdet, die wegen der Bildung von Baukartellen keinerlei Chancen haben,
öffentliche Aufträge zu erhalten. “Gerade das öffentliche Vergabewesen war Tummelplatz von
sehr wenig transparenten und manchmal auch willkürlichen Entscheidungen‘; stellt Gerhard
Holzinger, langjähriger Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt in diesem
Zusammenhang unmißverständlich fest (Wirtschaftsblatt /17.10.1997). Wer die Verantwortung
für eine ordnungsmäße und den Grundsätzen des öffentlichen Vergabewesen entsprechende
Vergabepraxis trägt, daran läßt RH - Präsident Fiedler keinen Zweifel: “Es ist immer Aufgabe der
ausschreibenden Stelle, für korrekte Ausschreibungen zu sorgen.” (Wirtschaftsblatt /
17.10.1997).
Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende
ANFRAGE:
1. Welche Baufirmen, die im Zuge des Bekanntwerdens von Malversationen (Preisabsprachen,
Baukartelle) bei der Abwicklung von Bauaufträgen in Wien von öffentlichen Aufträgen
ausgeschlossen wurden, erhielten in den letzten fünf Jahren den Zuschlag aus
Vergabeverfahren Ihres Ministeriums mit einem Auftragsvolumen von über 10 Mio. öS?
2. Welches Vergabeverfahren wurde im jeweiligen Fall angewendet?
3. Welche Anbieter beteiligten sich im jeweiligen Fall mit welcher Anbotssumme an der
Ausschreibung?
4. Welcher zeitliche Abstand lag im jeweiligen Fall zwischen Ausschreibungstermin und
Baubeginn des jeweiligen Projektes?
5. Welche konkreten öffentlichen Auftragsvergaben hatten ein Verfahren von seiten der EU -
Kommission betreffend vermeintliche Verstöße Österreichs gegen die EU - Vergaberichtlinien
zur Folge bzw. welche
Verfahren sind derzeit anhängig?
6. Welche Konsequenzen wurden daraus im jeweiligen Fall abgeleitet?
7. Welche konkreten öffentlichen Auftragsvergaben hatten Beschwerden bei der
Bundesvergabekontrollkommission zur Folge?
8. Welche Konsequenzen wurden daraus im jeweiligen Fall abgeleitet?
9. Wurden seitens Ihres Ressorts gegen die betreffenden Baufirmen ressortinterne Erhebungen
im Sinne einer Überprüfung von Vergabeverfahren Ihres Ressorts auf mögliche
Malversationen durchgeführt?
Wenn ja, von welchen Personen?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Wenn ja, welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
10. Können Sie aufgrund dieser Erhebungen Malversationen dieser Baufirmen bei Aufträgen
Ihres Ressorts ausschließen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, warum nicht?
11. Welche Maßnahmen im Sinne einer effizienten begleitenden Kontrolle wurden seitens Ihres
Ministeriums während der jeweiligen Vergabeverfahren gesetzt?