5481/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Firlinger

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend die öffentliche Vergabe von Bauaufträgen

 

Der Verdacht illegaler Preisabsprachen sowie der Bildung von Baukartellen in Zusammenhang

mit öffentlichen Auftragsvergaben im Hoch - und Straßenbau hat sich durch jüngst

bekanntgewordene Sachverhalte massiv erhärtet, wirft ein denkbar schlechtes Licht auf die

österreichische Vergabepraxis und hat in einem Bundesland bereits zum Ausschluß von

Baufirmen von öffentlichen Bauaufträgen geführt.

Die überhöhten Preise in Folge der dargestellten Vorgänge gehen zum einen auf Kosten der

Steuerzahler, zum anderen werden dadurch Arbeitsplätze in jenen vornehmlich mittelständischen

Bauunternehmen gefährdet, die wegen der Bildung von Baukartellen keinerlei Chancen haben,

öffentliche Aufträge zu erhalten. “Gerade das öffentliche Vergabewesen war Tummelplatz von

sehr wenig transparenten und manchmal auch willkürlichen Entscheidungen‘; stellt Gerhard

Holzinger, langjähriger Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt in diesem

Zusammenhang unmißverständlich fest (Wirtschaftsblatt /17.10.1997). Wer die Verantwortung

für eine ordnungsmäße und den Grundsätzen des öffentlichen Vergabewesen entsprechende

Vergabepraxis trägt, daran läßt RH - Präsident Fiedler keinen Zweifel: “Es ist immer Aufgabe der

ausschreibenden Stelle, für korrekte Ausschreibungen zu sorgen.” (Wirtschaftsblatt /

17.10.1997).

 

 

Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Welche Baufirmen, die im Zuge des Bekanntwerdens von Malversationen (Preisabsprachen,

    Baukartelle) bei der Abwicklung von Bauaufträgen in Wien von öffentlichen Aufträgen

    ausgeschlossen wurden, erhielten in den letzten fünf Jahren den Zuschlag aus

    Vergabeverfahren Ihres Ministeriums mit einem Auftragsvolumen von über 10 Mio. öS?

 

2. Welches Vergabeverfahren wurde im jeweiligen Fall angewendet?

 

3. Welche Anbieter beteiligten sich im jeweiligen Fall mit welcher Anbotssumme an der

    Ausschreibung?

 

4. Welcher zeitliche Abstand lag im jeweiligen Fall zwischen Ausschreibungstermin und

    Baubeginn des jeweiligen Projektes?

 

5. Welche konkreten öffentlichen Auftragsvergaben hatten ein Verfahren von seiten der EU -

    Kommission betreffend vermeintliche Verstöße Österreichs gegen die EU - Vergaberichtlinien

    zur Folge bzw. welche Verfahren sind derzeit anhängig?

6. Welche Konsequenzen wurden daraus im jeweiligen Fall abgeleitet?

 

7. Welche konkreten öffentlichen Auftragsvergaben hatten Beschwerden bei der

    Bundesvergabekontrollkommission zur Folge?

 

8. Welche Konsequenzen wurden daraus im jeweiligen Fall abgeleitet?

 

9. Wurden seitens Ihres Ressorts gegen die betreffenden Baufirmen ressortinterne Erhebungen

    im Sinne einer Überprüfung von Vergabeverfahren Ihres Ressorts auf mögliche

    Malversationen durchgeführt?

    Wenn ja, von welchen Personen?

    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

    Wenn ja, welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?

 

10. Können Sie aufgrund dieser Erhebungen Malversationen dieser Baufirmen bei Aufträgen

    Ihres Ressorts ausschließen?

    Wenn ja, mit welcher Begründung?

    Wenn nein, warum nicht?

11. Welche Maßnahmen im Sinne einer effizienten begleitenden Kontrolle wurden seitens Ihres

    Ministeriums während der jeweiligen Vergabeverfahren gesetzt?