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ANFRAGE

 

 

der Abg.  DI.  Schöggl, Dr. Grollitsch, DI.  Hofmann an den Bundesminister für Inneres betreffend Flugrettungssystem

 

Seit 1. März 1996 wird in der Flugeinsatzstelle Graz-Thalerhof auf Welswig des

Innenministers im Bereich der Flugrettung gespart.  Mit der Maßnahme, daß das

Dienstende mit 17.00 Uhr zu erfolgen hat und Einsätze nicht mehr bis zur

Dunkelheit geflogen werden, erwartet sich das Ministerium Einsparungen von

100.000 Schillingen im Jahr.

Auch Assistenzdienste des Bundesheeres sind von den Einsparungen betroffen.  Mit Weisung des Innenministers vom Juli 1995 /ZI 46 411 dürfen Gendarmeriebeamte, da sie "keine Behörde" sind, Bundesheerhubschrauber nicht mehr direkt anfordern.

Die Anforderung von Hubschraubern hat schriftlich oder telefonisch

beim Journaldienst des Innenministeriums zu erfolgen, welcher sich an die Einsatzzentrale des Verteidigungsministeriums wendet und dann die jeweilige Flugeinsatzstelle informiert.

 

Alle Ideen zur Reduktion der Kosten sind sinnvoll, jedoch werden bei diesen Maßnahmen die volkswirtschaftlichen Folgekosten nicht berücksichtigt.  Durch diese Sparmaßnahmen steigt nämlich das Risiko von Todesfällen bzw. werden wesentlich höhere Rehabilitationskosten gegenüber der raschest möglichen medizinischen Versorgung erzeugt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.    Sind Ihnen die oben angeführten, durch Medienberichte beschriebenen, Vorgänge bekannt ?

 

2.    Wie hoch waren die Kosten für das Flugrettungssystem in den Jahren 1993, 1994 und 1995 ?

 

3.    Wie begründen Sie unter Zugrundelegung der volkswirtschaftlichen Überlegungen die verfügten Einsparungsmaßnahmen ?

 

 

4.       Warum wurde anstatt einer Reduzierung der einzuschaltenden Dienststellen und damit einer möglichst kurzen Reaktionszeit eine Ausweitung verfügt ?

 

5.     Existieren Alternativüberlegungen seitens des Ministeriums, die trotz Kostenreduzierung eine gleichbleibende Qualität des Rettungssystems im Dienste der Bevölkerung erlauben ?