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der Abg. Haller , Dr. Pumberger , Wenitsch

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Gefährdung durch "Elektrosmog"

 

 

Bereits 1989 erkundigten sich freiheitliche Abgeordnete im Wege einer

schriftlichen Anfrage über die Auswirkung von Richtfunksendern und

Radaranlagen auf die menschliche Gesundheit . Darauf antwortete der Bundes-

minister u.a. : "Das Auftreten biologischer Effekte gepulster Mikrowellen-

felder unter bestimmten Bedingungen ( wie etwa veränderter Ca-Ionentrans-

porte im Gehirn ) ist zwar bekannt , eine fundierte Bewertung im Hinblick

auf eventuelle gesundheitliche Auswirkungen bei Mensch und Tier steht

j edoch noch aus . " Er stellte eine Aktualisierung einer ÖFZS-Studie über

den Schutz vor nichtionisierten elektromagnetischen Strahlen sowie deren

Erweiterung auf die Auswirkungen von Richtfunknetzen und Radaranlagen in

Aussicht .

 

Eine Folgeanfrage freiheitlicher Abgeordneter mit 17 konkreten Fragen

wurde vom nächsten Bundesminister für Gesundheit , Sport und Konsumenten-

schutz zwar ausführlich , aber sehr unkonkret beantwortet , wobei er sich

wieder auf die alte , unaktualisierte ÖFZS-Studie bezog. ( 3377/AB vom

14.9.1992 ) Den von den FPÖ-Mandataren geforderten"elektromagnetischen

Immissionskataster" schob er sofort auf die lange Bank , hinsichtlich

der Expositionsbedingungen gegenüber den elektrische und magnetischen

Feldern im Niederfrequenzbereich versprach er Begrenzungen , so "daß

gesundheitliche Schädigungen oder Gefährdungen durch direkte und indirekte

Feldwirkungen ausgeschlossen und darüberhinaus Belästigungen sowie Beein-

trächtigungen des Wohlbefindens durch indirekte Feldeffekte weitestgehend

vermieden werden können. "

 

Seit 1992 dürfte nicht sehr viel geschehen sein , denn der "Kurier"

meldet am 9.1.1996 unter dem Titel: "Grenzwerte für Elektrosmog -

Handy neben dem Bett verkürzt Tiefschlaf - : Demnächst sollen Grenzwerte

für die nicht ionisierende Strahlung ( Elektromagnetismus , Infrarot , Laser,

UV ) gesetzlich festgelegt werden. Vorher werden im Forschungszentrum

Seibersdorf alle Erkenntnisse über die Auswirkungen von elektromagnetischen

Feldern ges ammelt . . . . " .

 

Diese äußerst langwierige und kostspielige Sammeltätigkeit des ÖFZS

wird anscheinend bis zum Sankt Nimmerleinstag auf Kosten der Steuerzahler

verlängert . In der Zwischenzeit kommt eine Unzahl von Geräten auf den

Markt , werden immer stärkere Richtfunkanlagen gebaut , Laserkanonen kommen

vermehrt zum Einsatz usw. usw. Die Auswirkungen von Radaranlagen auf

vegetative Systeme ( Pflanze , Tier , Mensch ) stehen anscheinend überhaupt

nicht mehr zur Debatte.

 

Zur Auffrischung und weiteren Aktivierung des für Gesundheit zuständigen

Ressorts richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundes-

ministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz die nachstehende

 

A n f r a g e :

 

1 . Worin besteht die Forschungstätigkeit des ÖFZS bei der vom seiner-

zeitigen Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz in Auftrag

gegebenen Studie über den Schutz vor nichtionisierenden elektromagnetische

Strahlen ?

2 . Wann wurde die in Anfragebeantwortung 3544 /AB vom 6.6.1989 in Aussicht

gestellte Aktualisierg der Studie in Auftrag gegeben ?

 

3 . Worin genau bestand der Aktualisierungsauftrag ?

 

4 . Ab wann wurde die eigene Forschungstätigkeit des ÖFZS durch die im

Kurier vom 9.1.1996 genannte "Sammlung aller Erkenntnisse über die

Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern " ersetzt ?

 

5 . Wieviel haben das Bundesministerium für Gesundheit und Umwmweltschutz ,

das Bundesministerium für Gesundheit und öffentlichen Dienst , das

Bundesministerium für Gesundheit , Sport und Konsumentenschutz und das

Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz in den einzelnen

Budgetjahren seit Auftragsvergabe für die Studien- , Sammlungs- und

Forschungstätigkeit des ÖFZS zum Thema Elektrosmog bezahlt ?

 

6 . Welche Forschungsberichte , Arbeitsergebnisse , Berichte über die

Sammeltätigkeit des ÖFZS hat Ihr Ressort im Rahmen dieses Auftrags

vom ÖFZS als Gegenleistung erhalten ?

 

7 . Welche Arbeitsergebnisse des ÖFZS zum Thema Elektrosmog wurden in

welche Maßnahmen Ihres Ressorts zum Schutz von Mensch , Tier und Pflanze

vor Elektrosmog und ähnlichen Effekten umgesetzt ?

 

8 . Mit welchen Auswirkungen auf Mensch , Tier und Pflanze ist in der

Reichweite von

a ) Radaranlagen ,

b ) Richtfunksendern ,

c ) Fernsehsendern

d ) Hochspannungsleitungen

zu rechnen ?

 

9 . Welche Vorsichtsmaßnahmen empfiehlt Ihr Ressort daher zur Vermeidung

negativer Auswirkungen gemäß Punkt 8 a , b , c und d?

 

10 . Für welche Teilbereiche des Elektrosmogs und ähnlicher Effekte gibt

es bereits die in Anfragebeantwortung Nr. 3377/AB vom 14.9.1992

angesprochenen standardisierteeieinheitlichen Meßverfahren ?

 

11 . Wann ist mit der Erstellung eines österreichweiten Immissionskatasters

für Elektrosmog und ähnliche Effekte zu rechnen ?

 

12 . Welche Tätigkeit entfalten die zuständigen EU-Gremien einschließlich

der dort vertretenen Österreicher bezüglich des Schutzes von Mensch,

Tier und Pflanze vor den Einwirkungen von Elektrosmog und ähnlichen

Effekten ?

 

13 . Wie be urteilt Ihr Ressort die Ein- und Auswirkungen des Einsatzes

von Laserkanonen auf Mensch , Tier und Pflanze ?