5512/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Straßenschäden an der B 72 im Bereich Umfahrung Weiz durch Altlast

 

 

 

 

 

Die in den Jahren 1965 - 1977 entstandene wilde Gerberei - Deponie der Firma Schmidt

verursachte neben der Grundwasserverunreinigung wiederholt Absenkungen der

Fahrbahn der B 72. Die Straßenmeisterei Weiz wird in der Kleinen Zeitung vom 29. Juli

1998 wiedergegeben wie folgt:

 

 

“Langsam, aber auch urplötzlich, senkt sich die Fahrbahn, und dann müssen wir

ausbessern, das heißt, die Bodenunebenheiten mit Asphalt auffüllen.” So ist es auch schon

vorgekommen, daß innerhalb von nur drei Tagen gleich zweimal saniert werden mußte,

weil die Fahrbahn innerhalb dieses kurzen Zeitraums um rund acht Zentimeter

abgesunken ist. Kosten pro “Sanierung”: rund 30.000 Schilling. Wie oft diese Prozedur

schon durchgeführt worden ist, das weiß inzwischen niemand mehr so genau. Fest steht,

daß sich das Gelände nicht stabilisiert, sondern die Situation immer schlimmer wird.

Ferstl: “Früher haben wir zwei - bis dreimal jährlich die Senkungen aufgefüllt, allein im

heurigen Jahr mußten wir schon fünfmal ausbessern.” Die Folge: An manchen Stellen ist

die Asphaltdecke bereits zwei bis drei Meter dick, von Stabilität der Fahrbahn weit und

breit keine Spur.”

 

 

Der Straßenverwaltung war das Vorhandensein der Deponie bekannt. Herr Helmut

Schmidt, Verursacher dieser nunmehr in Prioritätsklasse 1 eingestuften Altlast, hatte

damals den Beamten gegenüber seine Bedenken geäußert. Offensichtlich liegt eine

Fehlplanung vor. Die bisher vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen führen einerseits

nicht zum Ziel, die Straße zu sichern, sondern haben andererseits bislang auch

mitgeholfen, die Altlast zu verharmlosen. Viele sehen darin eine Verschwendung von

Steuergeldern unter gleichzeitiger Schonung des Verursachers der Altlast.

 

In seiner Gefährdungsabschätzung vom 4. Februar 1998 schreibt das UBA zur

Grundwasserkontamination:

 

 

“Insgesamt lassen sich im Abstrom der Deponie, in Übereinstimmung mit den Ergebnissen

der Eluatuntersuchungen, vor allem eine massive Erhöhung des Salzgehaltes (Chlorid und

Natrium) und sehr stark erhöhte Belastungen durch organische Inhaltsstoffe (sh.

Ammonium und DOC) erkennen. Auffällige Meßwerte zeigten sich im Abstrom der

Deponie außerdem vor allem bei den Parametern Arsen, Chrom, AOX, BTX und

Phenolindex. Bei Arsen und Chrom als gerbereispezifische Schadstoffen wurden die

Maßnahmenschwellenwerte der ÖNORM S 2088 - 1 zum Teil bis zum 7 - fachen

überschritten. Benzol und Arsen werden allgemein als humankanzerogen eingestuft.”

 

Es besteht daher akuter Handlungsbedarf. Die Landeshauptfrau von Steiermark als

zuständige Wasserrechts - und Altlastensanierunginstanz hat bisher lediglich den

Betreiber aufgefordert, ein Sanierungskonzept vorzulegen. Die Wasserrechtsbehörde

hatte bereits im Jahre 1977 aufgrund von Erhebungen der Gewässeraufsicht die Deponie

mit einem wasserpolizeilichen Bescheid geschlossen. “Sonstige Sofortmaßnahmen

waren”, nach Ansicht des Amtes der Stmk. Landesregierung, “nicht erforderlich, da im

Bereich des Kontaminationsfeldes eine Ortswasserleitung besteht”. Nachdem eine

Ausräumung der Deponie auch Auswirkungen auf die B 72 hätte, ist eine Einbeziehung

der Straßenverwaltung in die Sanierung unerläßlich. Da die Rechtsabteilung 3 der

Steiermärkischen Landesregierung sowohl für Straßen - , Wasser - und Abfallrecht

zuständig ist, steht auf den ersten Blick einer raschen Vorgangsweise nichts im Wege.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Warum wurden bei Planung und Bau der B 72 das Vorliegen der (wilden) Depone

    mißachtet, wurden Sachverständigengutachten zu dieser Frage eingeholt und was

    war ihr Ergebnis?

 

2. Wie oft wurde die B 72 wegen der Altlast unter der Umfahrung Weiz saniert und

    welche Kosten sind dadurch bisher der öffentlichen Hand erwachsen, aus

    welchem Budget wurden diese Kosten bisher gedeckt?

 

3. Welche Vorschläge hat die Straßenverwaltung zur Behebung der Altlast und zur

    dauerhaften Sicherung der B 72?

 

4. Welche Zusammenarbeit gibt es zwischen dem Verursacher der Deponie, der

    Wasserrechts - und Altlastensanierungsbehörde und der Straßenverwaltung?