5512/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Straßenschäden an der B 72 im Bereich Umfahrung Weiz durch Altlast
Die in den Jahren 1965 - 1977 entstandene wilde Gerberei - Deponie der Firma Schmidt
verursachte neben der Grundwasserverunreinigung wiederholt Absenkungen der
Fahrbahn der B 72. Die Straßenmeisterei Weiz wird in der Kleinen Zeitung vom 29. Juli
1998 wiedergegeben wie folgt:
“Langsam, aber auch urplötzlich, senkt sich die Fahrbahn, und dann müssen wir
ausbessern, das heißt, die Bodenunebenheiten mit Asphalt auffüllen.” So ist es auch schon
vorgekommen, daß innerhalb von nur drei Tagen gleich zweimal saniert werden mußte,
weil die Fahrbahn innerhalb dieses kurzen Zeitraums um rund acht Zentimeter
abgesunken ist. Kosten pro “Sanierung”: rund 30.000 Schilling. Wie oft diese Prozedur
schon durchgeführt worden ist, das weiß inzwischen niemand mehr so genau. Fest steht,
daß sich das Gelände nicht stabilisiert, sondern die Situation immer schlimmer wird.
Ferstl: “Früher haben wir zwei - bis dreimal jährlich die Senkungen aufgefüllt, allein im
heurigen Jahr mußten wir schon fünfmal ausbessern.” Die Folge: An manchen Stellen ist
die Asphaltdecke bereits zwei bis drei Meter dick, von Stabilität der Fahrbahn weit und
breit keine Spur.”
Der Straßenverwaltung war das Vorhandensein der Deponie bekannt. Herr Helmut
Schmidt, Verursacher dieser nunmehr in Prioritätsklasse 1 eingestuften Altlast, hatte
damals den Beamten gegenüber seine Bedenken geäußert. Offensichtlich liegt eine
Fehlplanung vor. Die bisher vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen führen einerseits
nicht zum Ziel, die Straße zu sichern, sondern haben andererseits bislang auch
mitgeholfen, die Altlast zu verharmlosen. Viele sehen darin eine Verschwendung von
Steuergeldern unter gleichzeitiger Schonung des Verursachers der Altlast.
In seiner Gefährdungsabschätzung vom 4. Februar 1998 schreibt das UBA zur
Grundwasserkontamination:
“Insgesamt lassen sich im Abstrom der Deponie, in Übereinstimmung mit den Ergebnissen
der Eluatuntersuchungen, vor allem eine massive Erhöhung des Salzgehaltes (Chlorid und
Natrium) und sehr stark erhöhte Belastungen durch organische Inhaltsstoffe (sh.
Ammonium und DOC) erkennen. Auffällige
Meßwerte zeigten sich im Abstrom der
Deponie außerdem vor allem bei den Parametern Arsen, Chrom, AOX, BTX und
Phenolindex. Bei Arsen und Chrom als gerbereispezifische Schadstoffen wurden die
Maßnahmenschwellenwerte der ÖNORM S 2088 - 1 zum Teil bis zum 7 - fachen
überschritten. Benzol und Arsen werden allgemein als humankanzerogen eingestuft.”
Es besteht daher akuter Handlungsbedarf. Die Landeshauptfrau von Steiermark als
zuständige Wasserrechts - und Altlastensanierunginstanz hat bisher lediglich den
Betreiber aufgefordert, ein Sanierungskonzept vorzulegen. Die Wasserrechtsbehörde
hatte bereits im Jahre 1977 aufgrund von Erhebungen der Gewässeraufsicht die Deponie
mit einem wasserpolizeilichen Bescheid geschlossen. “Sonstige Sofortmaßnahmen
waren”, nach Ansicht des Amtes der Stmk. Landesregierung, “nicht erforderlich, da im
Bereich des Kontaminationsfeldes eine Ortswasserleitung besteht”. Nachdem eine
Ausräumung der Deponie auch Auswirkungen auf die B 72 hätte, ist eine Einbeziehung
der Straßenverwaltung in die Sanierung unerläßlich. Da die Rechtsabteilung 3 der
Steiermärkischen Landesregierung sowohl für Straßen - , Wasser - und Abfallrecht
zuständig ist, steht auf den ersten Blick einer raschen Vorgangsweise nichts im Wege.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum wurden bei Planung und Bau der B 72 das Vorliegen der (wilden) Depone
mißachtet, wurden Sachverständigengutachten zu dieser Frage eingeholt und was
war ihr Ergebnis?
2. Wie oft wurde die B 72 wegen der Altlast unter der Umfahrung Weiz saniert und
welche Kosten sind dadurch bisher der öffentlichen Hand erwachsen, aus
welchem Budget wurden diese Kosten bisher gedeckt?
3. Welche Vorschläge hat die Straßenverwaltung zur Behebung der Altlast und zur
dauerhaften Sicherung der B 72?
4. Welche Zusammenarbeit gibt es zwischen dem Verursacher der Deponie, der
Wasserrechts - und Altlastensanierungsbehörde und der Straßenverwaltung?