5514/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Dr. Heinrich Gross
Wie aus diversen Medien zu erfahren ist, stehen die Ermittlungen gegen Dr. Heinrich
Gross, betreffend seine Beteiligung am NS - Kindereuthanasieprogramm, vor dem Abschluß
bzw. der Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Gibt es schon einen abschließenden Bericht der Untersuchungsbehörde?
Wenn ja, wie lautet das Ergebnis?
Wenn nein, wann ist dieser Bericht zu erwarten?
2. In der Anfragebeantwortung 3599/AB vom 7.4.1998 haben Sie unter Punkt 6 e
mitgeteilt, daß auch noch nach einer Richterbesprechung, bei der durch einen Vertreter
des Präsidenten des OLG Wien auf die Problematik einer Bestellung von Dr. Gross
hingewiesen wurde, dieser als Sachverständiger von Richtern des Landesgerichts für
Strafsachen herangezogen wurde.
a) Wurde Dr. Gross in den Jahren 1997 und 1998 auch von anderen Gerichten als
Sachverständiger nominiert bzw. herangezogen? Wenn ja, von welchen?
b) Wurde Dr. Gross seit Ihrer letzten Anfragebeantwortung neuerlich als
Sachverständiger nominiert? Von welchen Stellen?
c) Dr. Gross wurde in mehreren Medienberichten von seinem Verteidiger als nicht
vernehmungsfähig bezeichnet. In einem Interview mit dem “profil” erklärte sich Dr.
Gross auch selbst für vernehmungsunfähig. Halten Sie es für denkbar, daß eine
Sachverständigentätigkeit von Dr. Gross faktisch nahtlos in den Zustand der
Vernehmungsunfähigkeit übergeht?
3. In den historischen Arbeiten zur Kindereuthanasie am Spiegelgrund wird von über 700
Präparaten von Leichenteilen der ermordeten Kinder ausgegangen, die im
Psychiatrischen Krankenhaus Baumgartner Höhe deponiert sind. Andererseits wird in
Medienberichten davon gesprochen, daß nur mehr über 400 Präparate deponiert sind.
Ähnliches
dürfte für die Krankengeschichten gelten.
Ähnliches dürfte für die Krankengeschichten gelten.
a) Wie hoch war die Zahl der präparierten Leichenteile 1945 und wieviele davon
befinden sich noch im Psychiatrischen Krankenhaus Baumgartner Höhe bzw. im
Gewahrsam der Justizbehörden?
b) Wieviele Leichenteile wurden an die Angehörigen der Ermordeten zurückgegeben?
c) Wieviele Präparate fehlen bzw. wohin sind sie weitergegeben worden?
d) Wieviele Krankengeschichten betr. Kindereuthanasie existierten 1945 und wieviele
gibt es heute noch?
4. Die Leichenteile der ermordeten Kinder wurden während der NS - Zeit für die “rasse -
und erbbiologische Forschung” der nationalsozialistischen Medizin mißbraucht und ohne
Wissen der Eltern bzw. Angehörigen angeeignet. Der Fall Dr. Gross hat gezeigt, daß in
der Zweiten Republik die Leichenteile bzw. Präparate teilweise von denselben
Medizinern weiterbeforscht wurden, die schon während der NS - Zeit an der Ermordung
und Beforschung beteiligt waren.
a) Auf welcher legistischen Grundlage wurde die Republik, möglicherweise auch das
Psychiatrische Krankenhaus Eigentümer dieser Präparate?
b) In welcher Funktion bzw. auf welcher legistischen Grundlage wurde Dr. Gross mit
der Forschung an den Präparaten betraut?
c) Wem gehören diese sterblichen Überreste der ermordeten Kinder?
d) Falls nicht die Eltern oder Hinterbliebenen der ermordeten Kinder rechtmäßig über
die Leichenteile verfügen und sie einer Bestattung zuführen können - ist daran gedacht,
die Leichenteile den Hinterbliebenen zu übereignen bzw. auf Kosten der Republik
bestatten zu lassen?
5. Dr. Gross ist der bekannteste Fall eines NS - belasteten Arztes, der nach 1945 für die
Justiz als Sachverständiger tätig war.
a) War auch der Salzburger Univ. Prof. Dr. Gerhart Harrer, früher Vorstand der
Landesnervenklinik Salzburg, für die Justiz als Gutachter tätig?
Wenn ja, in welchem Zeitraum?
b) Sind Ihnen noch weitere NS - belastete MedizinerInnen bekannt, die nach 1945 für die
Justiz als Sachverständige tätig waren?