5521/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

 

betreffend Objektivierung der Stellenbesetzung und Umsetzung des Frauenförderungsplanes

an der Forstlichen Bundesversuchsanstalt Wien

 

 

 

Während der letzten Jahre war besonders auch der Forstbereich von einem Abbau an

Beschäftigten betroffen. Wir erinnern insbesondere an den Stellenabbau bei der ÖBF - AG und

an die Lage von AbsolventInnen der forstlichen Ausbildungseinrichtungen. Wenn heute die

Mehrzahl der AbsolventInnen eines Jahrganges ihre berufliche Zukunft in anderen Branchen

als der Forstwirtschaft suchen muß, so bedeutet dies neben einem volkswirtschaftlichen

Schaden durch die nicht anwendbare Ausbildung auch enttäuschte persönliche Hoffnungen. In

einer Zeit, in der die AbsolventInnen der forstlichen Ausbildungseinrichtungen sich mit einer

rapide schwindenden Zahl von Arbeits - und Praxisplätzen konfrontiert sehen, und in der unter

dem Titel eines Sozialplanes erfahrene und leistungsfähige Arbeitnehmer als zu teuer

gewordene Kostenverursacher aus dem Berufsleben entlassen werden (ÖBF - AG), kommt der

objektiven Vergabe der selten gewordenen Posten eine besondere Beachtung zu.

 

Die Vorgänge um die Besetzung einer Planstelle am Institut für Forstinventur der Forstlichen

Bundesversuchsanstalt Wien waren am 9. November 1994 bereits Anlaß für eine

parlamentarische Anfrage. Einem abgewiesenen Bewerber war in einem Vorstellungsgespräch

gesagt worden, daß nur bestimmte, bereits vor der Ausschreibung in die nähere Auswahl

gezogene Kandidaten für die ausgeschriebene Stelle in Frage kommen und daß man nicht

daran denke, von dieser Praxis abzugehen. In der Anfragebeantwortung vom 21. Dezember

1994 wurde die Personalentscheidung u.a. damit begründet, der Inhaber der Planstelle hätte

eine wichtige Funktion im Projekt Veränderung im Waldboden - Auswirkungen auf das

Wachstum im Speziellen und auf das gesamte Ökosystem Wald zu übernehmen.

 

Vor kurzem gelangte diese Planstelle am Institut für Forstinventur als Karenzvertretung erneut

zur Besetzung. Unserem Wissensstand nach stellt sich die Situation folgendermaßen dar:

 

Mehrere Absolventen und Absolventinnen bewarben sich am 20. Oktober 1998 in

Vorstellungsgesprächen an der Forstlichen Bundesversuchsanstalt um diese Stelle. Ihre

Bewerbungen blieben unberücksichtigt. Es fand offensichtlich keine Auswahl aus einem

größeren Personenkreis statt. Anscheinend bestand bereits von vornherein eine feste

Personalentscheidung, von der trotz des großen Bewerberkreises nicht mehr abgewichen

wurde. Grundsätzlich sieht das Ausschreibungsgesetzes (AusG §1 (1)) vor, daß die

Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und um Funktionen und Arbeitsplätze

grundsätzlich allen österreichischen StaatsbürgerInnen offensteht.

Alleine in den letzten 14 Monaten absolvierten 9 Studentinnen ihr Forstwirtschaftsstudium an

der Universität für Bodenkultur. Trotz einer ausreichenden Anzahl jährlicher Absolventinnen

stellt der Frauenförderungsplan 1996 - 1999 des Bundesministeriums für Land - und

Forstwirtschaft an den Forstwirtschaftlichen Bundesanstalten und beim Forsttechnischen

Dienst ein Defizit weiblicher Führungskräfte fest (Seite 15): Bei den Funktionsträgern (des

Vertretungsbereiches Forstliche Bundesanstalten, Anm.) sind von den insgesamt 38

Abteilungsleiterfunktionen nur 3 mit Frauen besetzt. Im bisherigen Vertretungsbereich

“Forsttechnischer Dienst” sind von insgesamt 32 Führungspositionen (Sektionsleiter,

Gebietsbauleiter) 3] mit Männern besetzt. Lediglich 1 Gebietsbauleiterin gibt es seit 1994.

Obwohl genügend weibliche Absolventinnen vorhanden sind, ist es bis dato nur 1 Kollegin

gelungen, eine Führungsposition zu erreichen.

 

Als besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen sieht das Bundesgesetz über die

Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des

Bundes das Frauenförderungsgebot (§ 40), Frauenförderungspläne (§ 41), die bevorzugte

Aufnahme in den Bundesdienst (§ 42) sowie die Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg (§

43) vor.

 

Als personelle Maßnahmen zur Durchsetzung dieses gesetzlichen Auftrages nennt der

Frauenförderungsplan 1996 - 1999 des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft u.a.:

 

a) Bevorzugte Besetzung von Arbeitsplätzen der Verwendungsgruppen/Entlohnungsgruppen

     A/a und B/b mit Frauen.

 

b) Bevorzugte Bestellung von Frauen in höherwertigen Verwendungen (Funktionen).

 

Eine weibliche Besetzung der Karenzstelle wäre im Einklang mit den oben erwähnten

einschlägigen Paragraphen des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes gestanden. Dies hätte dem

zuletzt zitierten Punkt a) des Frauenförderungsplanes Ihres Ressorts entsprochen und den Weg

für die Erfüllung von Punkt b) vorbereiten können. Mit der getroffenen Personalentscheidung

ist vorläufig die Möglichkeit vertan worden, die Unausgewogenheit des

Geschlechterverhältnisses Ihrer Bediensteten im Forstbereich auszugleichen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie hoch ist der Anteil der weiblichen Forstakademikerinnen (bzw. der weiblichen

    Forstschulabsolventinnen) an der Gesamtzahl der Forstakademiker und

    Forstakademikerinnen (bzw. an den Forstschulabsolventen) in ihrem gesamten Ressort;

    wie hoch sind die Anteile an der Forstlichen Bundesversuchsanstalt?

 

2. Warum wurde bei der Besetzung der oben erwähnten Planstelle mit einer Ersatzkraft nicht

    einer der Bewerberinnen der Vorzug vor Ihren männlichen Mitbewerbern gegeben?

 

3. Wann wurde in Ihrem Ressort die letzte Forstakademikerin (bzw. die letzte

    Forstschulabsolventin) in ein unbefristetes Dienstverhältnis aufgenommen?

4. Zur Anfragebeantwortung vom 6/AB vom 23.12.1994:

 

a)    Ist es üblich, daß am Institut für Forstinventur, das sich sonst mit Forststatistik zu

       befassen pflegt, Forsttechniker an bodenkundlichen Projekten arbeiten?

 

b.    Welche von den Erhebern dieses Institutes im Wald aufgenommen Parameter lassen

       wissenschaftliche Aussagen über Veränderungen im Waldboden zu?

 

c.    Wurde dieses Projekt bereits abgeschlossen? Liegen veröffentlichte Ergebnisse vor?

 

5. Zur jüngsten Besetzung der Karenzplanstelle am Institut für Forstinventur:

 

a)   Wann und wo wurde die Besetzung dieser Planstelle bekannt gemacht? Auf welche

      Weise wurde § 1(1) AusG berücksichtigt?

 

b)   Wieviele Bewerber und Bewerberinnen gab es um diese Planstelle, welche Kriterien

       waren für die getroffene Wahl der Ersatzkraft ausschlaggebend?

 

c)   Wann wurde die Planstelle frei? Warum wurde sie erst jetzt mit einer Ersatzkraft

       besetzt?

 

6. Derzeit sind viele Forstakademikerlnnen und Forstschulabsolventlnnen ohne eine ihrer

    Ausbildung angemessene Beschäftigung. Gedenken Sie über die gesetzlichen Vorschriften

    hinausgehende Maßnahmen zu setzen, um gemäß § 1(1) AusG freie Stellen einem größeren

    Bewerberinnenkreis zugänglich zu machen und Bedingungen eines freien und gleichen

    Wettbewerbes zu schaffen (z.B. durch die Maßnahme, alle nachzubesetzenden Planstellen

    in periodischen Fachblättern, wie z.B. dem wöchentlich erscheinenden Holz - Kurier

    bekanntzugeben)?