5521/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Objektivierung der Stellenbesetzung und Umsetzung des Frauenförderungsplanes
an der Forstlichen Bundesversuchsanstalt Wien
Während der letzten Jahre war besonders auch der Forstbereich von einem Abbau an
Beschäftigten betroffen. Wir erinnern insbesondere an den Stellenabbau bei der ÖBF - AG und
an die Lage von AbsolventInnen der forstlichen Ausbildungseinrichtungen. Wenn heute die
Mehrzahl der AbsolventInnen eines Jahrganges ihre berufliche Zukunft in anderen Branchen
als der Forstwirtschaft suchen muß, so bedeutet dies neben einem volkswirtschaftlichen
Schaden durch die nicht anwendbare Ausbildung auch enttäuschte persönliche Hoffnungen. In
einer Zeit, in der die AbsolventInnen der forstlichen Ausbildungseinrichtungen sich mit einer
rapide schwindenden Zahl von Arbeits - und Praxisplätzen konfrontiert sehen, und in der unter
dem Titel eines Sozialplanes erfahrene und leistungsfähige Arbeitnehmer als zu teuer
gewordene Kostenverursacher aus dem Berufsleben entlassen werden (ÖBF - AG), kommt der
objektiven Vergabe der selten gewordenen Posten eine besondere Beachtung zu.
Die Vorgänge um die Besetzung einer Planstelle am Institut für Forstinventur der Forstlichen
Bundesversuchsanstalt Wien waren am 9. November 1994 bereits Anlaß für eine
parlamentarische Anfrage. Einem abgewiesenen Bewerber war in einem Vorstellungsgespräch
gesagt worden, daß nur bestimmte, bereits vor der Ausschreibung in die nähere Auswahl
gezogene Kandidaten für die ausgeschriebene Stelle in Frage kommen und daß man nicht
daran denke, von dieser Praxis abzugehen. In der Anfragebeantwortung vom 21. Dezember
1994 wurde die Personalentscheidung u.a. damit begründet, der Inhaber der Planstelle hätte
eine wichtige Funktion im Projekt Veränderung im Waldboden - Auswirkungen auf das
Wachstum im Speziellen und auf das gesamte Ökosystem Wald zu übernehmen.
Vor kurzem gelangte diese Planstelle am Institut für Forstinventur als Karenzvertretung erneut
zur Besetzung. Unserem Wissensstand nach stellt sich die Situation folgendermaßen dar:
Mehrere Absolventen und Absolventinnen bewarben sich am 20. Oktober 1998 in
Vorstellungsgesprächen an der Forstlichen Bundesversuchsanstalt um diese Stelle. Ihre
Bewerbungen blieben unberücksichtigt. Es fand offensichtlich keine Auswahl aus einem
größeren Personenkreis statt. Anscheinend bestand bereits von vornherein eine feste
Personalentscheidung, von der trotz des großen Bewerberkreises nicht mehr abgewichen
wurde. Grundsätzlich sieht das Ausschreibungsgesetzes (AusG §1 (1)) vor, daß die
Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und um Funktionen und Arbeitsplätze
grundsätzlich allen
österreichischen StaatsbürgerInnen offensteht.
Alleine in den letzten 14 Monaten absolvierten 9 Studentinnen ihr Forstwirtschaftsstudium an
der Universität für Bodenkultur. Trotz einer ausreichenden Anzahl jährlicher Absolventinnen
stellt der Frauenförderungsplan 1996 - 1999 des Bundesministeriums für Land - und
Forstwirtschaft an den Forstwirtschaftlichen Bundesanstalten und beim Forsttechnischen
Dienst ein Defizit weiblicher Führungskräfte fest (Seite 15): Bei den Funktionsträgern (des
Vertretungsbereiches Forstliche Bundesanstalten, Anm.) sind von den insgesamt 38
Abteilungsleiterfunktionen nur 3 mit Frauen besetzt. Im bisherigen Vertretungsbereich
“Forsttechnischer Dienst” sind von insgesamt 32 Führungspositionen (Sektionsleiter,
Gebietsbauleiter) 3] mit Männern besetzt. Lediglich 1 Gebietsbauleiterin gibt es seit 1994.
Obwohl genügend weibliche Absolventinnen vorhanden sind, ist es bis dato nur 1 Kollegin
gelungen, eine Führungsposition zu erreichen.
Als besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen sieht das Bundesgesetz über die
Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des
Bundes das Frauenförderungsgebot (§ 40), Frauenförderungspläne (§ 41), die bevorzugte
Aufnahme in den Bundesdienst (§ 42) sowie die Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg (§
43) vor.
Als personelle Maßnahmen zur Durchsetzung dieses gesetzlichen Auftrages nennt der
Frauenförderungsplan 1996 - 1999 des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft u.a.:
a) Bevorzugte Besetzung von Arbeitsplätzen der Verwendungsgruppen/Entlohnungsgruppen
A/a und B/b mit Frauen.
b) Bevorzugte Bestellung von Frauen in höherwertigen Verwendungen (Funktionen).
Eine weibliche Besetzung der Karenzstelle wäre im Einklang mit den oben erwähnten
einschlägigen Paragraphen des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes gestanden. Dies hätte dem
zuletzt zitierten Punkt a) des Frauenförderungsplanes Ihres Ressorts entsprochen und den Weg
für die Erfüllung von Punkt b) vorbereiten können. Mit der getroffenen Personalentscheidung
ist vorläufig die Möglichkeit vertan worden, die Unausgewogenheit des
Geschlechterverhältnisses Ihrer Bediensteten im Forstbereich auszugleichen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch ist der Anteil der weiblichen Forstakademikerinnen (bzw. der weiblichen
Forstschulabsolventinnen) an der Gesamtzahl der Forstakademiker und
Forstakademikerinnen (bzw. an den Forstschulabsolventen) in ihrem gesamten Ressort;
wie hoch sind die Anteile an der Forstlichen Bundesversuchsanstalt?
2. Warum wurde bei der Besetzung der oben erwähnten Planstelle mit einer Ersatzkraft nicht
einer der Bewerberinnen der Vorzug vor Ihren männlichen Mitbewerbern gegeben?
3. Wann wurde in Ihrem Ressort die letzte Forstakademikerin (bzw. die letzte
Forstschulabsolventin)
in ein unbefristetes Dienstverhältnis aufgenommen?
4. Zur Anfragebeantwortung vom 6/AB vom 23.12.1994:
a) Ist es üblich, daß am Institut für Forstinventur, das sich sonst mit Forststatistik zu
befassen pflegt, Forsttechniker an bodenkundlichen Projekten arbeiten?
b. Welche von den Erhebern dieses Institutes im Wald aufgenommen Parameter lassen
wissenschaftliche Aussagen über Veränderungen im Waldboden zu?
c. Wurde dieses Projekt bereits abgeschlossen? Liegen veröffentlichte Ergebnisse vor?
5. Zur jüngsten Besetzung der Karenzplanstelle am Institut für Forstinventur:
a) Wann und wo wurde die Besetzung dieser Planstelle bekannt gemacht? Auf welche
Weise wurde § 1(1) AusG berücksichtigt?
b) Wieviele Bewerber und Bewerberinnen gab es um diese Planstelle, welche Kriterien
waren für die getroffene Wahl der Ersatzkraft ausschlaggebend?
c) Wann wurde die Planstelle frei? Warum wurde sie erst jetzt mit einer Ersatzkraft
besetzt?
6. Derzeit sind viele Forstakademikerlnnen und Forstschulabsolventlnnen ohne eine ihrer
Ausbildung angemessene Beschäftigung. Gedenken Sie über die gesetzlichen Vorschriften
hinausgehende Maßnahmen zu setzen, um gemäß § 1(1) AusG freie Stellen einem größeren
Bewerberinnenkreis zugänglich zu machen und Bedingungen eines freien und gleichen
Wettbewerbes zu schaffen (z.B. durch die Maßnahme, alle nachzubesetzenden Planstellen
in periodischen Fachblättern, wie z.B. dem wöchentlich erscheinenden Holz - Kurier
bekanntzugeben)?