5524/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Martina Gredler und PartnerInnen

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend die Einführung eines dreigliedrigen Studiensystems (Bakkalaureat) an

österreichischen Universitäten.

 

 

Auf der bundesweiten Studienplantagung in Wien am 20./21. November wurde

unter anderem intensiv über die Notwendigkeit, Sinnhaftigkeit und Möglichkeit

der Umstellung des österreichischen Studiensystems auf ein dreigliedriges Sy-

stem nach anglo - amerikanischem Vorbild diskutiert. Von Seiten des Vertreters

des Wissenschaftsministeriums, Sektionschef Sigurd Höllinger, wurde diesbe-

züglich ein Entwurf zu einer Novelle des Universitäts - Studiengesetzes in Aus-

sicht gestellt, der es den Studienkommissionen ermöglichen soll, möglichst früh-

zeitig mit der Erarbeitung dementsprechender neuer Studienpläne zu beginnen,

ohne jedoch einen Zwang zum Umstieg in das neue System vorzugeben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende

 

 

Anfrage

 

 

1) Welche Position vertreten Sie bezüglich der Einführung eines dreigliedrigen

     Studiensystems an den österreichischen Universitäten?

2) Wie weit sind die Vorarbeiten Ihres Ressorts zu einer Novelle des UniStG in

     Hinblick auf die Einführung eines dreigliedrigen Studiensystems gediehen?

3) Bis zu welchem Termin soll die von Ihnen eingesetzte Arbeitsgruppe erste

     Ergebnisse über dieses Thema vorlegen?

4) Laut § 77 Abs. 1 UniStG haben die Studienkommissionen die Studienpläne

     nach UniStG 1997 so zeitgerecht zu beschließen, dass sie spätestens mit

     1. Oktober 2002 in Kraft treten. Wieweit erscheint diese Fristsetzung ange-

     sichts der durch die Umstellung auf das dreigliedrige System erforderlichen

     gravierenden Änderungen in den Studienplänen sinnvoll?

5) In welchem Zeithorizont sollte Ihrer Meinung nach der Umstieg auf das neue

     System erfolgen, vor dem Hintergrund der vielfach noch in Umsetzung be-

     findlichen Neuerungen des UniStG 1997?

6) Erscheint es Ihnen sinnvoll, dass die Studienkommissionen, die derzeit ge-

     rade mit der laut UniStG erforderlichen Erstellung neuer Studienpläne befaßt

     sind, vor der geplanten Novellierung des UniStG an konkreten Studienplänen

     weiterarbeiten?