553/J
ANFRAGE
der Abg. Dr. Helene Partik-Pablé
an die in . für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend krebserregende Parfums
Aus einem Zeitungsbericht haben die unterzeichneten Abgeordneten erfahren, daß nach einem Bericht des Konsumentenschutzes in jedem 2. Parfum krebserregende synthetische Moschusverbindungen enthalten seien.
Da es keine Deklarationspflicht für Duftstoffe gibt, ist es für den Konsumenten nicht möglich, beim Kauf jene Produkte mit krebserregenden Inhalten von den anderen zu unterscheiden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1) Ist Ihnen dieser Bericht bekannt?
2) Ist es richtig, daß viele Parfums und Cremes, die in Österreich erhältlich sind, krebserregende Verbindungen enthalten?
3) Falls ja, werden Sie Maßnahmen zur Kennzeichnung dieser krebserregenden Parfums und Cremes setzen?
4) Falls ja, welche Maßnahmen werden diesbezüglich ergriffen und wann?
Falls nein, warum werden keine Maßnahmen gesetzt?
5) Warum gibt es keine Deklarationspflicht für Duftstoffe und Cremes, obwohl sie gesundheitsschädlich sein können?
6) Werden Sie für eine Deklarationspflicht für Duftstoffe und Cremes eintreten?
7) Welche Parfums bzw. Cremes sind mit krebserregenden Verbindungen versehen?