5530/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Platter, Kiss

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Amoklauf in Graz

 

Der Amoklauf des Siegfried K. in Graz hat dazu geführt, daß der Bundeskanzler

neuerlich ein absolutes Waffenverbot für Faustfeuerwaffen forderte. Er übersieht

dabei, daß Siegfried K. weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenpaß besaß.

Die Aussagen des Bundeskanzlers erwecken bei den Anfragestellern den Eindruck,

als wollte der Bundeskanzler das Verbotene verbieten.

 

Die Anfragesteller gehen davon aus, daß das geltende Waffengesetz, insbesondere

im Zusammenhang mit den in der zweiten Waffenverordnung verankerten

Informationspflichten, auch im vorliegenden Fall ausgereicht hätte, um der Behörde

im Hinblick auf die auffällige Aggressivität und die Wegweisung die entsprechenden

gesetzlichen Möglichkeiten eines Einschreitens zu geben.

 

Obwohl der Amoklauf von Graz also keine Frage der Vollziehung des

Waffengesetzes aufwirft, erheben sich doch Fragen im Zusammenhang mit der

Bekämpfung illegalen Waffenbesitzes.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Zeitungsberichten zufolge war Siegfried K. ein “Waffennarr”. War dies der

    Behörde bekannt?

 

2. Aus Zeitungsmeldungen ist ferner bekannt, daß Siegfried K. nach seiner

    Verurteilung, weil er seine Frau verletzt hatte sowie im Hinblick auf die von ihr

    eingereichte Scheidung Rache schwor. War dies der Behörde bekannt?

 

3. Gab es von Seiten der Nachbarn des Siegfried K. Hinweise über ein

    Waffenarsenal im Keller des Genannten?

 

4. Was hat die Behörde auf Grund aller dieser Informationen unternommen?

 

5. Konnte schon festgestellt werden, wie Siegfried K. die Tatwaffe besorgte?

 

6. Wie lange war er schon im Besitz dieser Waffe?

 

7. Was werden Sie unternehmen, um den illegalen Erwerb von Waffen auf dem

    Schwarzmarkt zu erschweren?