5530/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Platter, Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Amoklauf in Graz
Der Amoklauf des Siegfried K. in Graz hat dazu geführt, daß der Bundeskanzler
neuerlich ein absolutes Waffenverbot für Faustfeuerwaffen forderte. Er übersieht
dabei, daß Siegfried K. weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenpaß besaß.
Die Aussagen des Bundeskanzlers erwecken bei den Anfragestellern den Eindruck,
als wollte der Bundeskanzler das Verbotene verbieten.
Die Anfragesteller gehen davon aus, daß das geltende Waffengesetz, insbesondere
im Zusammenhang mit den in der zweiten Waffenverordnung verankerten
Informationspflichten, auch im vorliegenden Fall ausgereicht hätte, um der Behörde
im Hinblick auf die auffällige Aggressivität und die Wegweisung die entsprechenden
gesetzlichen Möglichkeiten eines Einschreitens zu geben.
Obwohl der Amoklauf von Graz also keine Frage der Vollziehung des
Waffengesetzes aufwirft, erheben sich doch Fragen im Zusammenhang mit der
Bekämpfung illegalen Waffenbesitzes.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Zeitungsberichten zufolge war Siegfried K. ein “Waffennarr”. War dies der
Behörde bekannt?
2. Aus Zeitungsmeldungen ist ferner bekannt, daß Siegfried K. nach seiner
Verurteilung, weil er seine Frau verletzt hatte sowie im Hinblick auf die von ihr
eingereichte Scheidung Rache schwor. War dies der Behörde bekannt?
3. Gab es von Seiten der Nachbarn des Siegfried K. Hinweise über ein
Waffenarsenal im Keller des Genannten?
4. Was hat die Behörde auf Grund aller dieser Informationen unternommen?
5. Konnte schon festgestellt werden, wie Siegfried K. die Tatwaffe besorgte?
6. Wie lange war er schon im Besitz dieser Waffe?
7. Was werden Sie unternehmen, um den illegalen Erwerb von Waffen auf dem
Schwarzmarkt zu erschweren?