5534/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Barmüller
und weitere Abgeordnete
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Gehaltsexekutionen bei Verkehrsstrafen
Allein in Wien finden jährlich etwa 60.000 Gehaltsexekutionen aufgrund nicht
bezahlter Verkehrsstrafen statt. Rund 10% aller Gehaltsexekutionen in Wien
betreffen also Verkehrsstrafen. Damit ist ein hoher Kosten - und Zeitaufwand für die
zuständigen SachbearbeiterInnen in den Bezirksgerichten verbunden, die die
Exekutionsanträge der Bundespolizeidirektionen und Bezirkshauptmannschaften
bearbeiten. Daher gehen einige Bezirkshauptmannschaften einen wirtschaftlicheren
und kundenfreundlicheren Weg: Die zuständigen Verkehrsreferate treten mit den
Betroffenen, noch bevor die Behörde einen Exekutionsantrag bei Gericht stellt,
telephonisch in Verbindung und fordern diese nochmals zur Zahlung auf. Diese
Vorgangsweise reduziert die Anzahl der Pfändungen um ca. die Hälfte. Die
telephonische Kontaktnahme bedeutet bei weitem weniger Arbeitsaufwand als die
Einbringung und eines Exekutionsantrages bei Gericht und dessen dortige
Bearbeitung.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende schriftliche
Anfrage:
1. Wie viele Exekutionsanträge in Folge von nichtbezahlten Verkehrsstrafen werden
jährlich bundesweit und/oder länderspezifisch von den zuständigen Behörden
(Bundespolizeidirektionen und Bezirkshauptmannschaften) bei zuständigen
Gerichten beantragt?
2. Wie viele Gehaltsexekutionen in Folge von nichtbezahlten Verkehrsstrafen
werden jährlich bundesweit und/oder länderspezifisch von den zuständigen
Gerichten durchgeführt?
3. Wie viele Dienstposten auf welcher Ebene sind ausschließlich oder überwiegend
für den Aufgabenbereich Bearbeitung von Exekutionsanträgen in Folge von
nichtbezahlten Verkehrsstrafen bei den zuständigen Gerichten eingesetzt?
4. Wieviel Arbeitszeit der zuständigen BeamtInnen beansprucht durchschnittlich die
Bearbeitung eines Exekutionsantrages?
5. Wie stehen Sie zu dem og. Vorschlag einer wirtschaftlicheren und
kundenfreundlicheren Handhabung des Verkehrsstrafeninkassos, wie dies von
einigen Bezirkshauptmannschaften praktiziert wird, insbesondere vor dem
Hintergrund, daß diese Vorgangsweise die Anzahl der Pfändungen um ca. die
Hälfte reduziert?