5534/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Thomas Barmüller

und weitere Abgeordnete

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Gehaltsexekutionen bei Verkehrsstrafen

 

Allein in Wien finden jährlich etwa 60.000 Gehaltsexekutionen aufgrund nicht

bezahlter Verkehrsstrafen statt. Rund 10% aller Gehaltsexekutionen in Wien

betreffen also Verkehrsstrafen. Damit ist ein hoher Kosten - und Zeitaufwand für die

zuständigen SachbearbeiterInnen in den Bezirksgerichten verbunden, die die

Exekutionsanträge der Bundespolizeidirektionen und Bezirkshauptmannschaften

bearbeiten. Daher gehen einige Bezirkshauptmannschaften einen wirtschaftlicheren

und kundenfreundlicheren Weg: Die zuständigen Verkehrsreferate treten mit den

Betroffenen, noch bevor die Behörde einen Exekutionsantrag bei Gericht stellt,

telephonisch in Verbindung und fordern diese nochmals zur Zahlung auf. Diese

Vorgangsweise reduziert die Anzahl der Pfändungen um ca. die Hälfte. Die

telephonische Kontaktnahme bedeutet bei weitem weniger Arbeitsaufwand als die

Einbringung und eines Exekutionsantrages bei Gericht und dessen dortige

Bearbeitung.

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende schriftliche

 

Anfrage:

 

1. Wie viele Exekutionsanträge in Folge von nichtbezahlten Verkehrsstrafen werden

    jährlich bundesweit und/oder länderspezifisch von den zuständigen Behörden

    (Bundespolizeidirektionen und Bezirkshauptmannschaften) bei zuständigen

    Gerichten beantragt?

 

2. Wie viele Gehaltsexekutionen in Folge von nichtbezahlten Verkehrsstrafen

    werden jährlich bundesweit und/oder länderspezifisch von den zuständigen

    Gerichten durchgeführt?

 

3. Wie viele Dienstposten auf welcher Ebene sind ausschließlich oder überwiegend

    für den Aufgabenbereich Bearbeitung von Exekutionsanträgen in Folge von

    nichtbezahlten Verkehrsstrafen bei den zuständigen Gerichten eingesetzt?

 

4. Wieviel Arbeitszeit der zuständigen BeamtInnen beansprucht durchschnittlich die

    Bearbeitung eines Exekutionsantrages?

 

5. Wie stehen Sie zu dem og. Vorschlag einer wirtschaftlicheren und

    kundenfreundlicheren Handhabung des Verkehrsstrafeninkassos, wie dies von

    einigen Bezirkshauptmannschaften praktiziert wird, insbesondere vor dem

    Hintergrund, daß diese Vorgangsweise die Anzahl der Pfändungen um ca. die

    Hälfte reduziert?