5537/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Kier Peter, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Erteilung von Reisevisa für Nicht - EU - Staatsbürger
Reisende aus von “Schengen”- Ländern festgelegten nicht - EU - Staaten benötigen für
die Einreise bzw. für einen kurzfristigen Aufenthalt in Österreich ein Visum, das an
der jeweiligen Vertretungsbehörde in dem betreffenden Land ausgestellt wird. Wenn
man davon absieht, daß die Kriterien dafür, welche Staaten “visapflichtig” sind, nicht
ganz einsichtig sind, ist dies eine durchaus übliche Vorgangsweise. Eher befremdlich
hingegen ist die seit einiger Zeit anzutreffende Praxis, daß jeder Reisewillige auch
eine “Verpflichtungserklärung” eines (in der Regel) österreichischen Staatsbürgers
vorzulegen hat, um das Reisevisum zu erhalten. In dieser Erklärung hat man sich
dazu zu verpflichten, den Reisenden “zu einem Besuch in der Dauer von...
einzuladen sowie für Unterhalt, Unterkunft und alle sonstigen eventuellen Kosten
(einschließlich Versicherungsleistungen) der betreffenden Personen aufzukommen.
Doch damit nicht genug: es ist auch eine Bestätigung über Vermögens - oder
Einkommensverhältnisse sowie über die Unterkunft beizulegen. Diese Angaben
müssen auch noch gegen eine Gebühr von mehreren Hundert Schilling notariell
beglaubigt werden.
Insgesamt gesehen handelt es sich um eine bürokratische Maßnahme, die für den
betroffenen Österreicher oder die Österreicherin teuer und unangenehm (warum
sollte man in diesem Fall seine Wohn - und Einkommensverhältnisse gegenüber den
Behörden des BMI offenlegen?), für die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer
erst recht kaum vertretbar ist, da sich diese wie potentielle Kriminelle fühlen müssen.
Weshalb sonst würde man eine solch restriktive Maßnahme ergreifen, wenn man nicht
davon ausginge, daß diese Personen grundsätzlich nach Österreich kommen wollen,
um hier illegal zu leben und zu arbeiten oder straffällig zu werden?
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Inneres:
1. Staatsbürgerinnen und - bürger welcher Staaten benötigen ein Visum für die
Einreise nach Österreich?
2. Was sind in der Regel die inhaltlichen Kriterien dafür, die Visapflicht gegenüber
bestimmten Staaten zu verhängen bzw. diese auf die ,,Schengen”- Liste der
visapflichtigen Staaten zu nehmen?
3. Bei Staatsbürgerinnen und - bürgern welcher Staaten ist darüber hinaus die
Vorlage der oben beschriebenen Verpflichtungserklärung zum Erhalt eines
Reisevisums
erforderlich?
4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die Praxis, diese Verpflichtungs -
erklärungen zu verlangen, wenn man davon ausgeht, daß § 8 in Verbindung mit §
10 Abs. 2 bis 4 Fremdengesetz (“Gefährdung öffentlicher Interessen) dafür nicht
in Frage kommt, da hier die Verpflichtungserklärung nur im Falle des Vorliegens
eines bestimmten Versagungsgrundes (ausreichende Mittel, Unterhalt,
Krankenversicherungsschutz) verlangt werden kann?
5. Aus welchem Grund genügt es nicht, wenn Personen aus den betreffenden
Ländern aus eigenen Stücken die notwendigen Mittel, den Nachweis einer
Unterkunft (z.B. in einem Hotel) und den Versicherungsschutz nachweisen, um
ein Visum zu erhalten? Warum ist auch in diesem Fall die Vorlage der
Verpflichtungserklärung notwendig?
6. Nach welchen Kriterien wird beurteilt, für welche Personen aus welchen Staaten
die Vorlage einer Verpflichtungserklärung für die Erteilung des Visums notwendig
ist?
7. Stimmen Sie der Auffassung zu, daß die Vorlage einer solchen Verpflichtungs -
erklärung nur dann notwendig erscheint, wenn man - wie das Bundesministerium
für Inneres dies offensichtlich tut - davon ausgeht, daß die betroffenen
Ausländerinnen und Ausländer ansonsten ihren Aufenthalt in Österreich dazu
nützen würden, illegal zu arbeiten, illegal einzuwandern oder straffällig zu
werden? Wenn nein, warum nicht?
8. Können Bürgerinnen und Bürger aus visapflichtigen Ländern nicht als Touristen
nach Österreich einreisen, wenn sie keine Personen in unserem Land kennen, die
bereit wären, eine Verpflichtungserklärung abzugeben?
9. Wird gegenüber potentiellen Touristinnen und Touristen aus visapflichtigen, in der
Regel also nicht devisenbringenden Ländern somit der “Eiserne Vorhang”
hochgezogen, wenn sie nicht über Verbindungen nach Österreich verfügen?