5537/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Kier Peter, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Erteilung von Reisevisa für Nicht - EU - Staatsbürger

 

Reisende aus von “Schengen”- Ländern festgelegten nicht - EU - Staaten benötigen für

die Einreise bzw. für einen kurzfristigen Aufenthalt in Österreich ein Visum, das an

der jeweiligen Vertretungsbehörde in dem betreffenden Land ausgestellt wird. Wenn

man davon absieht, daß die Kriterien dafür, welche Staaten “visapflichtig” sind, nicht

ganz einsichtig sind, ist dies eine durchaus übliche Vorgangsweise. Eher befremdlich

hingegen ist die seit einiger Zeit anzutreffende Praxis, daß jeder Reisewillige auch

eine “Verpflichtungserklärung” eines (in der Regel) österreichischen Staatsbürgers

vorzulegen hat, um das Reisevisum zu erhalten. In dieser Erklärung hat man sich

dazu zu verpflichten, den Reisenden “zu einem Besuch in der Dauer von...

einzuladen sowie für Unterhalt, Unterkunft und alle sonstigen eventuellen Kosten

(einschließlich Versicherungsleistungen) der betreffenden Personen aufzukommen.

Doch damit nicht genug: es ist auch eine Bestätigung über Vermögens - oder

Einkommensverhältnisse sowie über die Unterkunft beizulegen. Diese Angaben

müssen auch noch gegen eine Gebühr von mehreren Hundert Schilling notariell

beglaubigt werden.

 

Insgesamt gesehen handelt es sich um eine bürokratische Maßnahme, die für den

betroffenen Österreicher oder die Österreicherin teuer und unangenehm (warum

sollte man in diesem Fall seine Wohn - und Einkommensverhältnisse gegenüber den

Behörden des BMI offenlegen?), für die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer

erst recht kaum vertretbar ist, da sich diese wie potentielle Kriminelle fühlen müssen.

Weshalb sonst würde man eine solch restriktive Maßnahme ergreifen, wenn man nicht

davon ausginge, daß diese Personen grundsätzlich nach Österreich kommen wollen,

um hier illegal zu leben und zu arbeiten oder straffällig zu werden?

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

an den Bundesminister für Inneres:

 

1. Staatsbürgerinnen und - bürger welcher Staaten benötigen ein Visum für die

    Einreise nach Österreich?

 

2. Was sind in der Regel die inhaltlichen Kriterien dafür, die Visapflicht gegenüber

    bestimmten Staaten zu verhängen bzw. diese auf die ,,Schengen”- Liste der

    visapflichtigen Staaten zu nehmen?

 

3. Bei Staatsbürgerinnen und - bürgern welcher Staaten ist darüber hinaus die

    Vorlage der oben beschriebenen Verpflichtungserklärung zum Erhalt eines

    Reisevisums erforderlich?

4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die Praxis, diese Verpflichtungs -

    erklärungen zu verlangen, wenn man davon ausgeht, daß § 8 in Verbindung mit §

    10 Abs. 2 bis 4 Fremdengesetz (“Gefährdung öffentlicher Interessen) dafür nicht

    in Frage kommt, da hier die Verpflichtungserklärung nur im Falle des Vorliegens

    eines bestimmten Versagungsgrundes (ausreichende Mittel, Unterhalt,

    Krankenversicherungsschutz) verlangt werden kann?

 

5. Aus welchem Grund genügt es nicht, wenn Personen aus den betreffenden

    Ländern aus eigenen Stücken die notwendigen Mittel, den Nachweis einer

    Unterkunft (z.B. in einem Hotel) und den Versicherungsschutz nachweisen, um

    ein Visum zu erhalten? Warum ist auch in diesem Fall die Vorlage der

    Verpflichtungserklärung notwendig?

 

6. Nach welchen Kriterien wird beurteilt, für welche Personen aus welchen Staaten

    die Vorlage einer Verpflichtungserklärung für die Erteilung des Visums notwendig

    ist?

 

7. Stimmen Sie der Auffassung zu, daß die Vorlage einer solchen Verpflichtungs -

    erklärung nur dann notwendig erscheint, wenn man - wie das Bundesministerium

    für Inneres dies offensichtlich tut - davon ausgeht, daß die betroffenen

    Ausländerinnen und Ausländer ansonsten ihren Aufenthalt in Österreich dazu

    nützen würden, illegal zu arbeiten, illegal einzuwandern oder straffällig zu

    werden? Wenn nein, warum nicht?

 

8. Können Bürgerinnen und Bürger aus visapflichtigen Ländern nicht als Touristen

    nach Österreich einreisen, wenn sie keine Personen in unserem Land kennen, die

    bereit wären, eine Verpflichtungserklärung abzugeben?

 

9. Wird gegenüber potentiellen Touristinnen und Touristen aus visapflichtigen, in der

    Regel also nicht devisenbringenden Ländern somit der “Eiserne Vorhang”

    hochgezogen, wenn sie nicht über Verbindungen nach Österreich verfügen?