5541/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Blünegger
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend
Errichtung eines Bundesamtsgebäudes in Kitzbühel
Die Republik Österreich als Eigentümerin von ca. 6.000 m2 Sonderfläche in Kitzbühel
beabsichtigt, auf dieser Fläche ein Bundesamtsgebäude zu errichten, welches Finanzamt und
Gendarmerieposten beherbergen soll. Es handelt sich hierbei um eine Fläche, die von der Paß -
Thurn - Bundesstraße (Umfahrungsstraße) sehr gut sichtbar ist. Eine Verbauung dieses Platzes
hat zur Folge, daß der Blick auf die Stadt Kitzbühel eingeschränkt wird.
Zur Errichtung des neuen Bundesamtsgebäudes wurde ein EU - offenes Bewerbungsverfahren
mit anschließendem beschränktem, anonymen und baukünstlerischem Wettbewerb
durchgeführt. Die dem Wettbewerb zugrunde gelegten Unterlagen wurden in Absprache mit
dem Bauamt der Stadt Kitzbühel ermittelt. In die Ausschreibungsunterlagen wurden u.a. die
“örtlichen Bauvorschriften” aufgenommen. Im Absatz über die städtebaulichen
Rahmenbedingungen und planlichen Grundlagen wurde festgehalten: Der Bebauungsplan
wird nach Abschluß des baukünstlerischen Wettbewerbes erstellt. Die örtlichen
Bauvorschriften bilden jedoch die Rahmenbedingungen. Unabhängig davon ist auch der
umgebende Baubestand zu berücksichtigen. Die Auflagen, nämlich, daß die
Fassadengestaltungen dem Orts - und Landschaftsbild anzupassen sind, wurden bei der ersten
Jurysitzung am 22. Oktober 1997 im Wirtschaftsministerium jedoch herausgenommen.
Anläßlich der Jurysitzung am 14. und 15. Mai 1998 wurde nach mehreren
Wertungsdurchgängen das Projekt Nr. 3 mit dem ersten Preis bedacht. Gegen das Projekt
stimmte u.a. auch der örtliche Sachpreisrichter, der die Meinung der Jury, daß dieses Projekt
eine "Bereicherung” sei, keinesfalls teilen konnte.
Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel vertritt, wie der Tourismusverband zum “Siegermodell”
die Auffassung, daß dieses Modell, welches den ersten Preis erhalten hat, die Silhouette der
Stadt empfindlich stört und für die Stadt eine Zumutung darstellt! Die Stadt Kitzbühel maßt
sich zur Meinung der berufenen Juryfachleute jedoch nicht an, die “Architektur” selbst in
Frage zu stellen, sie betont aber die Ziele des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, worin in §
27 Abs. 2 lit. a insbesondere “die ausgewogene Anordnung und Gliederung des Baulandes im
Hinblick auf die Erfordernisse des Schutzes des Landschaftsbildes” und unter Abs. 2 lit. e
“eine auf die Erfordernisse des Schutzes des Orts -, Straßen - und Landschaftsbildes
abgestimmte Bebauung” erwähnt werden.
Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat sich am 14. Dezember 1998 in einer Resolution nun
gegen den Bau des Bundesamtsgebäudes in der Form des anläßlich der Jurysitzung am
15.5.1998 vergebenen ersten Preises ausgesprochen. In gleicher Weise votierte die
Vollversammlung des Tourismusverbandes am 15. Dezember 1998. Bürgermeister und
Stadtbaumeister der Stadt Kitzbühel wurden beauftragt, mit den Bauherren zwecks
Abänderung des geplanten Bundesamtsgebäudes in Kontakt zu treten und Gespräche
aufzunehmen.
Da durch die Tiroler Bauordnung die Zuständigkeit des Bundes nicht berührt wird, hat die
Stadtgemeinde Kitzbühel im Bauverfahren lediglich Parteistellung und leider keine
Möglichkeit, in Gestaltungsfragen zur Hintanhaltung von negativen Beeinträchtigungen des
Ortsbildes gehört zu werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten in diesem Zusammenhang daher folgende
Anfrage:
1. Aus welchen Gründen wurde die Auflage, daß die Fassadengestaltungen dem Orts - und
Landschaftsbild anzupassen sind, bei der ersten Jurysitzung am 22. Oktober 1997 im
Wirtschaftsministerium herausgenommen?
2. Welchen Stellenwert besitzen die Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes
hinsichtlich “Landschaftsschutz” und einer auf die “Erfordernisse des Schutzes des Orts -
Straßen - und Landschaftsbildes abgestimmte Bebauung” für das Wirtschaftsministerium
mit Zuständigkeit für den Tourismus?
3. Halten Sie es für vertretbar, daß der Stadt Kitzbühel, einem Tourismusort mit Weltruf,
vom Wirtschaftsministerium im Lichte obiger Ausführungen ein ,,Siegerprojekt”
zwangsweise verordnet wird, welches nicht nur die Vertreter der Stadt in der Jury,
sondern auch der Gemeinderat und der Tourismusverband ablehnt? Welchen Stellenwert
besitzen für Sie als Tourismusverantwortlichen der Bundesregierung in diesem
Zusammenhang die Forderungen der Stadt Kitzbühel und des Tourismusverbandes?
4. Erklären Sie sich nach nochmaliger eingehender Prüfung der Anliegen der Stadt und des
Tourismusverbandes Kitzbühel im Sinne der zitierten Resolution und Beschlusses bereit,
Gespräche mit dem
Ziel einer Abänderung des Bauvorhabens aufzunehmen?
Resolution
des Gemeinderates der Stadt Kitzbühel
vom 14. Dezember 1998
Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel spricht sich gegen den Bau des Bundesamts -
gebäudes in Kitzbühel, Voglfeld, in der Form des anläßlich der Jurysitzung am
15. Mai 1998 vergebenen 1. Preises aus.
Der Gemeinderat beauftragt den Herrn Bürgermeister und den Herrn
Stadtbaumeister, unverzüglich mit den Bauherren zwecks Abänderung des
geplanten Bundesamtsgebäudes in Kontakt zu treten.
Für StR Rief müsse man sich architektonisch schon ein wenig bewegen, nur ,,Bauernhosenstil" wäre
zu wenig.
Ing. Viert zeigt hiezu für ihn vertretbare Projekte, die mit einem Preis versehen wurden.
Schließlich wird der vorbereiteten Resolution mit 17 Stimmen dafür bei 2 Stimmenthaltungen zuge-
stimmt mit der Maßgabe, daß das Projekt unter Zugrundelegung der Tiroler Bauordnung und des
Tiroler Raumordnungsgesetzes geändert werden soll. Der Bürgermeister und Stadtbaumeister
Ing. Viertl werden gebeten, in diesem Sinne an Bund und Land heranzutreten.