5541/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Blünegger

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend

 

Errichtung eines Bundesamtsgebäudes in Kitzbühel

 

Die Republik Österreich als Eigentümerin von ca. 6.000 m2 Sonderfläche in Kitzbühel

beabsichtigt, auf dieser Fläche ein Bundesamtsgebäude zu errichten, welches Finanzamt und

Gendarmerieposten beherbergen soll. Es handelt sich hierbei um eine Fläche, die von der Paß -

Thurn - Bundesstraße (Umfahrungsstraße) sehr gut sichtbar ist. Eine Verbauung dieses Platzes

hat zur Folge, daß der Blick auf die Stadt Kitzbühel eingeschränkt wird.

 

Zur Errichtung des neuen Bundesamtsgebäudes wurde ein EU - offenes Bewerbungsverfahren

mit anschließendem beschränktem, anonymen und baukünstlerischem Wettbewerb

durchgeführt. Die dem Wettbewerb zugrunde gelegten Unterlagen wurden in Absprache mit

dem Bauamt der Stadt Kitzbühel ermittelt. In die Ausschreibungsunterlagen wurden u.a. die

“örtlichen Bauvorschriften” aufgenommen. Im Absatz über die städtebaulichen

Rahmenbedingungen und planlichen Grundlagen wurde festgehalten: Der Bebauungsplan

wird nach Abschluß des baukünstlerischen Wettbewerbes erstellt. Die örtlichen

Bauvorschriften bilden jedoch die Rahmenbedingungen. Unabhängig davon ist auch der

umgebende Baubestand zu berücksichtigen. Die Auflagen, nämlich, daß die

Fassadengestaltungen dem Orts - und Landschaftsbild anzupassen sind, wurden bei der ersten

Jurysitzung am 22. Oktober 1997 im Wirtschaftsministerium jedoch herausgenommen.

 

Anläßlich der Jurysitzung am 14. und 15. Mai 1998 wurde nach mehreren

Wertungsdurchgängen das Projekt Nr. 3 mit dem ersten Preis bedacht. Gegen das Projekt

stimmte u.a. auch der örtliche Sachpreisrichter, der die Meinung der Jury, daß dieses Projekt

eine "Bereicherung” sei, keinesfalls teilen konnte.

 

Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel vertritt, wie der Tourismusverband zum “Siegermodell”

die Auffassung, daß dieses Modell, welches den ersten Preis erhalten hat, die Silhouette der

Stadt empfindlich stört und für die Stadt eine Zumutung darstellt! Die Stadt Kitzbühel maßt

sich zur Meinung der berufenen Juryfachleute jedoch nicht an, die “Architektur” selbst in

Frage zu stellen, sie betont aber die Ziele des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, worin in §

27 Abs. 2 lit. a insbesondere “die ausgewogene Anordnung und Gliederung des Baulandes im

Hinblick auf die Erfordernisse des Schutzes des Landschaftsbildes” und unter Abs. 2 lit. e

“eine auf die Erfordernisse des Schutzes des Orts -, Straßen - und Landschaftsbildes

abgestimmte Bebauung” erwähnt werden.

 

Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel hat sich am 14. Dezember 1998 in einer Resolution nun

gegen den Bau des Bundesamtsgebäudes in der Form des anläßlich der Jurysitzung am

15.5.1998 vergebenen ersten Preises ausgesprochen. In gleicher Weise votierte die

Vollversammlung des Tourismusverbandes am 15. Dezember 1998. Bürgermeister und

Stadtbaumeister der Stadt Kitzbühel wurden beauftragt, mit den Bauherren zwecks

Abänderung des geplanten Bundesamtsgebäudes in Kontakt zu treten und Gespräche

aufzunehmen.

Da durch die Tiroler Bauordnung die Zuständigkeit des Bundes nicht berührt wird, hat die

Stadtgemeinde Kitzbühel im Bauverfahren lediglich Parteistellung und leider keine

Möglichkeit, in Gestaltungsfragen zur Hintanhaltung von negativen Beeinträchtigungen des

Ortsbildes gehört zu werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten in diesem Zusammenhang daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1. Aus welchen Gründen wurde die Auflage, daß die Fassadengestaltungen dem Orts - und

    Landschaftsbild anzupassen sind, bei der ersten Jurysitzung am 22. Oktober 1997 im

    Wirtschaftsministerium herausgenommen?

 

2. Welchen Stellenwert besitzen die Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes

    hinsichtlich “Landschaftsschutz” und einer auf die “Erfordernisse des Schutzes des Orts -

    Straßen - und Landschaftsbildes abgestimmte Bebauung” für das Wirtschaftsministerium

    mit Zuständigkeit für den Tourismus?

 

3. Halten Sie es für vertretbar, daß der Stadt Kitzbühel, einem Tourismusort mit Weltruf,

    vom Wirtschaftsministerium im Lichte obiger Ausführungen ein ,,Siegerprojekt”

    zwangsweise verordnet wird, welches nicht nur die Vertreter der Stadt in der Jury,

    sondern auch der Gemeinderat und der Tourismusverband ablehnt? Welchen Stellenwert

    besitzen für Sie als Tourismusverantwortlichen der Bundesregierung in diesem

    Zusammenhang die Forderungen der Stadt Kitzbühel und des Tourismusverbandes?

 

4. Erklären Sie sich nach nochmaliger eingehender Prüfung der Anliegen der Stadt und des

    Tourismusverbandes Kitzbühel im Sinne der zitierten Resolution und Beschlusses bereit,

    Gespräche mit dem Ziel einer Abänderung des Bauvorhabens aufzunehmen?

Resolution

des Gemeinderates der Stadt Kitzbühel

vom 14. Dezember 1998

 

 

Der Gemeinderat der Stadt Kitzbühel spricht sich gegen den Bau des Bundesamts -

gebäudes in Kitzbühel, Voglfeld, in der Form des anläßlich der Jurysitzung am

15. Mai 1998 vergebenen 1. Preises aus.

 

Der Gemeinderat beauftragt den Herrn Bürgermeister und den Herrn

Stadtbaumeister, unverzüglich mit den Bauherren zwecks Abänderung des

geplanten Bundesamtsgebäudes in Kontakt zu treten.

 

 

Für StR Rief müsse man sich architektonisch schon ein wenig bewegen, nur ,,Bauernhosenstil" wäre

zu wenig.

Ing. Viert zeigt hiezu für ihn vertretbare Projekte, die mit einem Preis versehen wurden.

 

Schließlich wird der vorbereiteten Resolution mit 17 Stimmen dafür bei 2 Stimmenthaltungen zuge-

stimmt mit der Maßgabe, daß das Projekt unter Zugrundelegung der Tiroler Bauordnung und des

Tiroler Raumordnungsgesetzes geändert werden soll. Der Bürgermeister und Stadtbaumeister

Ing. Viertl werden gebeten, in diesem Sinne an Bund und Land heranzutreten.