5543/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen an den

Bundesminister für Justiz

betreffend veruntreuter Anwaltsgelder zwecks Finanzierung des Landtagswahlkampfes

der ÖVP - Niederösterreich sowie der Finanzierung der Parteikasse der ÖVP - Wiener

Neustadt

 

Hinweisen und Medienberichten zufolge, soll der Rechtsanwalt Dr. Johann Mayerhofer,

ehemaliger geschäftsführender Gemeinderat der ÖVP - Semmering und besonderer Vertrauter

von Landes - hauptmann Dr. Erwin Pröll, Ende Dezember 1998 in seinem Haus am Semmering

von der Gendarmerie verhaftet worden sein, weil ihm die Veruntreuung von Klientengeldern

in Höhe von 14 Millionen Schilling vorgeworfen wird: Inzwischen soll der veruntreute Betrag

an Klientengeldern bereits auf 20 Millionen Schilling angewachsen sein.

Neben der Veruntreuung von Treuhandgeldern bediente er sich auch an Klientengeldern, die

der Semmering Liftgesellschaft zugedacht waren.

Dem Vernehmen nach soll Dr. Mayerhofer ein besonderes Naheverhältnis zum Landeshaupt-

mann von NÖ Dr. Pröll haben. Die veruntreuten Anwaltsgelder sollen zu einem erheblichen

Teil der Parteikasse der ÖVP - Wiener Neustadt und dem Landtagswahlkampf der ÖVP

zugeflossen sein.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie als zuständigen

Bundesminister nachstehende

 

A n f r a g e:

 

1. Ist es zutreffend, daß gegen RA Dr. Mayerhofer eine Voruntersuchung wegen Veruntreu-

    ung gem. § 133 StGB anhängig ist?

 

2. Können Sie nach dem Stand der bisherigen Ermittlungen die Vorwürfe, er hätte die

    veruntreuten Gelder zu einem erheblichen Teil in ÖVP Kassen fließen lassen, entkräften?

 

3. Können Sie nach dem Stand der bisherigen Ermittlungen bestätigen, ob durch die Malver-

    sationen von RA Dr. Mayerhofer tatsächlich auch Treuhandgelder von Investoren der

    Semmering Liftgesellschaft m.b.H. betroffen sind?

 

4. Ist Ihnen bekannt, ob seitens der zuständigen RA - Kammer bereits Disziplinarmaßnahmen

    gegen Dr. Mayerhofer ergriffen wurden?

 

 -  Wenn ja, welche?