5554/J XX.GP

 

A n f r a g e

 

der Abgeordneten Dr. Haider

 

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend den Sicherheitsbericht 1997

 

Der Sicherheitsbericht 1997 (III - 184 d.B., XX. GP) läßt unter Punkt 3.1.3.

‚,Rechtsextremismus” bestimmte Fragen offen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

A n f r a g e:

 

1. Warum werden Schändungen jüdischer Friedhöfe, begangen von Kindern und

    Jugendlichen, die “teils aus Unwissenheit, teils aus Übermut und Imponiergehabe

    gegenüber Gleichaltrigen” erfolgten, wobei “ein politischer Hintergrund nicht

    nachgewiesen werden konnte, obwohl in einem der Fälle der Haupttäter rechtsextremen

    Kreisen nahestand”, unter dem Kapitel 3.1.3. ‚,Rechtsextremismus” geführt?

2. Sind die obengenannten Motive “Unwissenheit, Übermut und Imponiergehabe gegenüber

    Gleichaltrigen”, welche in obengenannten Fallen als Motive der Tatbegehungen geführt

    wurden, kennzeichnend für die Einordnung unter den Begriff “Rechtsextremismus”?

3. Wie wird “Rechtsextremismus” Ihrer Ansicht nach definiert?

4. Was bedeutet in diesem Zusammenhang ‚,rechtsextreme Kreise”?

5. Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff “nahestehen”?

6. Weshalb ist ein “Brandanschlag auf ein türkisches Lokal in Innsbruck”, begangen von

    Tätern aus “Zuhälter und Suchtgiftkreisen” “durch die Abgabe eines Schusses mit einer

    Leuchtpistole”, wodurch geringer Sach - und kein Personenschaden entstand, wobei die

    Tat “als Einschüchterungsversuch gegenüber der unerwünschten türkischen Konkurrenz

    gemeint” war, als rassistisch oder fremdenfeindlich motivierte Tathandlung”

    einzustufen?

7. War auch die von denselben Tätern am 29. 3. 1997 begangene Tathandlung, nämlich die

    auf eine verbale Auseinandersetzung mit drei türkischen Jugendlichen folgende

    Bedrohung mit der obengenannten Tatwaffe, aus der sich im Zuge der

    Auseinandersetzung ein Schuß löste, in dem Sinne “fremdenfeindlich bzw. rassistisch”

    motiviert, daß die unerwünschte türkische Konkurrenz eingeschüchtert werden sollte?

8. Wenn nein, welche Motive legten die Täter der Tat zugrunde?

9. Aus welchem Grund ist es gerechtfertigt, in einem Fall, in dem ein fremdenfeindliches

    Motiv weder nachgewiesen, noch ausgeschlossen werden konnte, eine solche zu

    unterstellen und - offensichtlich - im Zweifel eine Begehung aus “rassistischen oder

    fremdenfeindlichen” Motiven anzunehmen?

10. Sind in allen Fällen, in denen ein “rassistisches oder fremdenfeindliches” Motiv nicht

      nachgewiesen werden kann, “rassistische oder fremdenfeindliche” Motive anzunehmen?

11. Wenn ja, warum?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Sollen auch in Zukunft in Fällen, in denen ein “rassistisches oder fremdenfeindliches”

      Motiv nicht nachgewiesen werden kann, “rassistische oder fremdenfeindliche” Motive

      angenommen werden?

14. Sind in allen Fällen, in denen ein ausländischer Staatsbürger Opfer einer Tathandlung

      wird, “rassistische oder fremdenfeindliche” Motive anzunehmen?

15. Wenn ja, warum?

16. Wenn nein, warum nicht?

17. Welchen genauen Wortlaut hatten die am 27. 6. 1997 gegen einen tschechischen

      Staatsbürger ausgesprochenen Drohungen mit “fremdenfeindlichem, obszönen und

      sadistischem Inhalt”?

18. Welche Projekte - wie unter Punkt 3.1.3.3, S.164 - wurden genau durchgeführt?

19. Welche Gebietskörperschaften, Sozialpartner, sowie einschlägig engagierte private

      Organisationen waren in diese Aktionen eingebunden?

20. Welche Kosten sind durch diese Aktionen, aufgelistet auf die einzelnen Aktionen und

      deren Träger, entstanden?

21. Welchen Inhalts sind die Aus - bzw. Fortbildungsmöglichkeiten für Personen im

      öffentlichen Dienst, welche “im Rahmen ihrer Dienstausübung mit dem Phänomen des

      Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit befaßt sind”?

22. Welchen Inhalts sind die acht Projekte, die wie unter Punkt 3.1.3.3 als von Seiten des

      Bundesministeriums für Inneres im europäischen Jahr gegen Rassismus finanziell

      gefördert angeführt sind?

23. Welche Kosten sind dadurch - aufgegliedert auf die einzelnen Projekte und Projektträger -

      entstanden?

24. Sollen auch auf EU - Ebene, wo gemäß dem Bericht unter Punkt 3.1.3.3 eine

      Vereinheitlichung und Präzisierung der Richtlinien für die jährlichen Statistiken über

      fremdenfeindliche Tathandlungen geplant ist, Delikte im Zweifel als “rassistischen oder

      fremdenfeindlichen” motiviert betrachtet und eingestuft werden?

25. Sollen auch EU - weit Einschüchterungsversuche gegenüber der Konkurrenz im Suchtgift -

      und Zuhälterniveau als “rassistisch oder fremdenfeindlich” motiviert betrachtet und

      eingestuft werden?