5558/J XX.GP

 

A n f r a g e

 

der Abg. Dr. Kurzmann, Mag. Haupt und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und

Verbraucherschutz

betreffend Schadstoffe in Textilien

 

Zahlreiche Importtextilien, insbesondere aus Billigländern,

enthalten allergieauslösende, gesundheitsbeeinträchtigende

oder gesundheitsschädliche Bestandteile.

 

In den Bundesländern werden keine Prüfungen dieser Textilien

auf Schadstoffe durchgeführt. So hat die Bundesanstalt für

Lebensmitteluntersuchungsanstalt in Graz ein Ersuchen der für

Lebensmittelsicherheit zuständigen Stadträtin in Graz,

fragwürdige Textilien auf ihren Gehalt an krebserregenden

Stoffen zu untersuchen mit der Begründung abgelehnt, daß

“aufgrund ihrer numerischen personellen

Besetzung Gebrauchsgegenstände nicht unter ihr Untersuchungs -

programm fallen.”

 

Eine Abteilung für die Untersuchung von Gebrauchsgegenständen

bestehe an der BA für Lebensmitteluntersuchung und - forschung

in Wien; weiters werden Untersuchungen von Textilien am

Österreichischen Textilforschungsinstitut in Wien durchgeführt.

 

Die für Verbraucherschutz zuständige Bundesministerin wäre

gut beraten, auch die Konsumenten in den Bundesländern vor

gesundheitsschädlichen Textilien wirksam zu schützen.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher -

schutz die nachstehende

 

A n  f r a g e:

 

1. Wie lautet die Stellungnahme Ihres Ressorts zur Ablehnung

    der Untersuchung fragwürdiger Textilien auf ihren Gehalt

    an krebserregenden Stoffen durch die Bundesanstalt für

    Lebensmitteluntersuchung in Graz mit der Begründung, daß

    wegen der numerischen personellen Besetzung Gebrauchs -

    gegenstände nicht in ihr Untersuchungsprogramm fallen?

 

2. Wieviele Kontrollen in Groß - und Einzelhandelsbetrieben

    wurden durch Ihr Ressort bzw. nachgeordnete Dienststellen

    durchgeführt, um Verbraucher vor schadstoffhaltigen bzw.

    gesundheitsschädlichen Textilien zu schützen ?

 

3. Wie verteilen sich diese Kontrollen auf Groß - und Einzel -

    handelsbetriebe in den einzelnen Bundesländern ?

4. In wievielen Fällen hat Ihr Ressort bzw. nachgeordnete

    Dienststellen schadstoffhaltige bzw. gesundheitsschädliche

    Textilien

    a) festgestellt,

    b) aus dem Verkehr gezogen ?

 

5. Was werden Sie unternehmen, damit auch die Dienststellen

    in den Bundesländern entsprechende Kontrollen durchführen

    können ?