5558/J XX.GP
A n f r a g e
der Abg. Dr. Kurzmann, Mag. Haupt und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz
betreffend Schadstoffe in Textilien
Zahlreiche Importtextilien, insbesondere aus Billigländern,
enthalten allergieauslösende, gesundheitsbeeinträchtigende
oder gesundheitsschädliche Bestandteile.
In den Bundesländern werden keine Prüfungen dieser Textilien
auf Schadstoffe durchgeführt. So hat die Bundesanstalt für
Lebensmitteluntersuchungsanstalt in Graz ein Ersuchen der für
Lebensmittelsicherheit zuständigen Stadträtin in Graz,
fragwürdige Textilien auf ihren Gehalt an krebserregenden
Stoffen zu untersuchen mit der Begründung abgelehnt, daß
“aufgrund ihrer numerischen personellen
Besetzung Gebrauchsgegenstände nicht unter ihr Untersuchungs -
programm fallen.”
Eine Abteilung für die Untersuchung von Gebrauchsgegenständen
bestehe an der BA für Lebensmitteluntersuchung und - forschung
in Wien; weiters werden Untersuchungen von Textilien am
Österreichischen Textilforschungsinstitut in Wien durchgeführt.
Die für Verbraucherschutz zuständige Bundesministerin wäre
gut beraten, auch die Konsumenten in den Bundesländern vor
gesundheitsschädlichen Textilien wirksam zu schützen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher -
schutz die nachstehende
A n f r a g e:
1. Wie lautet die Stellungnahme Ihres Ressorts zur Ablehnung
der Untersuchung fragwürdiger Textilien auf ihren Gehalt
an krebserregenden Stoffen durch die Bundesanstalt für
Lebensmitteluntersuchung in Graz mit der Begründung, daß
wegen der numerischen personellen Besetzung Gebrauchs -
gegenstände nicht in ihr Untersuchungsprogramm fallen?
2. Wieviele Kontrollen in Groß - und Einzelhandelsbetrieben
wurden durch Ihr Ressort bzw. nachgeordnete Dienststellen
durchgeführt, um Verbraucher vor schadstoffhaltigen bzw.
gesundheitsschädlichen Textilien zu schützen ?
3. Wie verteilen sich diese Kontrollen auf Groß - und Einzel -
handelsbetriebe in den
einzelnen Bundesländern ?
4. In wievielen Fällen hat Ihr Ressort bzw. nachgeordnete
Dienststellen schadstoffhaltige bzw. gesundheitsschädliche
Textilien
a) festgestellt,
b) aus dem Verkehr gezogen ?
5. Was werden Sie unternehmen, damit auch die Dienststellen
in den Bundesländern entsprechende Kontrollen durchführen
können ?