562/J

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Mag.  Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend "Irreführende Werbung (UWG-Novelle)"

 

 

Die EWG hat bereits 1984 eine Richtlinie zur Bekämpfung irreführender Werbung (84/450/EWG vom 10.9.1984) beschlossen.  Sie wurde aber noch immer nicht in das österreichische Recht umgesetzt, obwohl Österreich dazu verpflichtet gewesen wäre.  Die gültige EWG-Richtlinie sieht u.a. vor, daß bei behaupteter irreführender Werbung der Werbende nachweisen muß, daß er nicht irregeführt hat.  In Österreich muß jedoch nach dem UWG der Kläger die Irreführung beweisen.  Die Anpassung des österreichischen Rechtes an diese EWG-Richtlinie würde u.a. eine Umkehr der Beweislast erfordern.

Die Richtlinie sieht außerdem vor, daß jeder Konsument die Möglichkeit haben muß, gegen irreführende Werbung aktiv zu werden.  In Österreich ist aber die Klagslegitimation nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) dem einzelnen Konsumenten verwehrt und nur den Mitbewerbern und gesetzlichen Interessenvertretungen - und denen jeweils auch nur auf Bundesebene - vorbehalten.  Auch diese Anpassung des UWG an die EWG-Richtlinie ist noch nicht vollzogen, obwohl Österreich schon aufgrund des EWR-Vertrages - und erst recht als Mitglied der EU - dazu verpflichtet wäre.

Mittlerweile berät die EU bereits über eine Neufassung dieser Richtlinie (84/450 EWG), die insbesondere aus Sicht der Konsumentenschützer auch auf vergleichende Werbung ausgedehnt werden soll.  Nun ist der Rat im Begriff, einen "gemeinsamen Standpunkt" zu verabschieden, der dem Europäischen Parlament als Grundlage für die zweite Lesung vorgelegt werden soll.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

 

1.       Warum wurde die RL 84/450 EWG bislang nicht umgesetzt'?

2.       Wann soll durch eine UWG-Novelle das Österreichische Recht an diese Richtlinie angepaßt werden, insbesondere hinsichtlich der geforderten Beweislastumkehr?

3.       Welche Auffassung vertritt Ihr Ressort grundsätzlich zur Neufassung der Richtlinie (84/45() EWG)'?

4.       Welche Auffassung haben Sie zur Neufassung der Richtlinie (84/450 EWG) bisher im EU-Ministerrat oder anderen europäischen Gremien vertreten?

5.    In welcher Form soll in der Neufassung dieser Richtlinie dem einzelnen Konsumenten die Möglichkeit gegeben werden klagsweise gegen irreführende Werbung vorzugehen?

6.       Soll Ihrer Auffassung nach in Zukunft das Problem der grenzüberschreitenden irreführenden Werbung und deren Bekämpfung in der Neufassung dieser Richtlinie geregelt werden"