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ANFRAGE

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Österreichische Position zur Minenkonferenz in Genf

Vom 26.April bis 3.Mai 1996 wurde die UNO-Minenkonferenz in Genf abgehalten.  Das Abkommen zur Erneuerung der "Convention on Conventional Weapons" (CCW) hat betreffend der umfassenden Ächtung von Anti-Personen-Minen (APM) enttäuscht.  Die "International Campaign to ban landmines" eine Aktionseinheit von 500 NG0s spricht sogar von einem Rückschritt im Vergleich zum bisher geltenden Protokoll.  Das Internationale Rote Kreuz meinte das Abkommen werde "nichts am Horror des enormen menschlichen Leidens durch Landminen ändern".

 

Die 55 UNO-Staaten, die das bisherige Protokoll unterzeichnet hatten, haben in Genf lediglich ein Einsatzverbot solcher Minen beschlossen, die keine Eisenteile aufweisen und daher mit Minensuchgeräten nicht auffindbar (detektierbar) sind.  Damit werden aber auch in den nächsten Jahren billige Plastikminen, die mit einem Eisenstreifen versehen sind, eingesetzt werden.  Weiters sind all jene APM auch in Zukunft erlaubt, die einen Selbstzerstörungsmechanismus besitzen, der diese binnen vier Monaten außer Gefecht setzt.  So ist bei der Definition mit dem Begriff "vor allem" im Satz, die "APM ist eine Mine, die vor allem dazu dient, durch die Gegenwart, Nähe, Berührung einer Person zur Explosion gebracht werden" eine Relativierung beschlossen worden, die bisher nicht enthalten war.  Das wird zur Folge haben, daß Anti-Panzerminen in Kombination mit Sprengfallen in Zukunft weiterhin produziert und töten werden.  Darüber hinaus ermuntert das Abkommen damit die Entwicklung neuer, technisch versiegter Minen, deren Einsatz das Abkommen erlaubt.

 

Der Einsatz von APM in Bürgerkriegen wird durch dieses Abkommen nicht tangiert, da keine internationalen Kontrollmechanismen vorgesehen sind.  Kontroll- und Verifikationsmechanismen sind Oberhaupt mangelhaft.  Darüber hinaus läßt die neunjährige Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten des Protokolls keinerlei Hoffnung aufkommen, daß ein umfassendes Verbot von APM auf internationaler Ebene wirksam wird.

 

Damit kommt den Initiativen für nationale Minenverbotsgesetze erhöhte Bedeutung zu.  Gerade die Initiative Belgiens, Kanadas und Australiens für eine Konferenz in Ottawa zur umfassenden Ächtung von APM im kommenden September wurde ja auch vom österreichischen Vertreter auf der Genfer Konferenz unterstützt und begrüßt.  Außerdem gibt die Kritik von Staatssekretärin Ferrero-Waldner an der Unzulänglichkeit des Abkommens Hoffnung, daß auf österreichischer Ebene ein umfassendes APM-Verbot durchgesetzt werden kann und nicht jener in jüngster Zeit eingebrachte Initiativantrag (1 63A/XX: GP) von SPÖ und ÖVP, der über weite Strecken die Mängel des internationalen Abkommens spiegelt, durchgezogen wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 


 

ANFRAGE:

 

1.    Welche Position hat der Vertreter des Außenministeriums in Bezug auf die Definition der

APM, als "vor allem" auf Menschen abzielende Waffen, bezogen?

 

2.    Welche Position wurde in Bezug auf die Unterscheidung von "detektierbaren" - die jetzt

auch weiterhin produziert, verkauft und eingesetzt werden dürfen - und unauffindbaren APM ohne Metallanteil vertreten?

 

3.    Hat der österreichische Vertreter eine Initiative im Hinblick auf wirksamere

Verifikations-, Kontroll- und Durchführungsbestimmungen gesetzt, wenn ja welche?

 

4.    Welche Chancen sehen Sie Herr Außenminister, daß auf der für September von der

kanadischen Regierung eingeladenen Konferenz in Ottawa, die österreichische Delegation ein vorbildliches nationales Minenverbotsgesetz mitbringen wird können und werden Sie in diesem Zusammenhang die politische Initiative ergreifen?