5642/J XX. GP
Eingelangt am 20.01.1999
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Am 24.07.2015 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Stadler
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend den N.N.
N.N. sorgt seit einiger Zeit
für Aufsehen und Schlagzeilen. So besteht gegen ihn der Verdacht des Mißbrauches der
Amtsgewalt durch Mitwisserschaft und Duldung von Steuerhinterziehungen größten
Ausmaßes zugunsten eines Kosmetikunternehmens. Konkret wird N.N. unter
anderem beschuldigt, mittels Weisungen an ihm untergebene Beamte des Finanzamtes
Untersuchungen vereitelt bzw. behindert und dadurch Steuerpflichtige begünstigt zu
haben.
Aus diesem Grunde wurde N.N. auch vom Dienst suspendiert und ein
Disziplinarverfahren eingeleitet. Die Suspendierung wurde mittlerweile jedoch wieder
aufgehoben; N.N. wurde zunächst der Finanzlandesdirektion für
Oberösterreich dienstzugeteilt.
Inzwischen ist auch hervorgekommen, daß N.N. auch über beste Kontakte
zum Salzburger Nachtklub - König Felix Pifrader verfügt, in dessen Etablissement ,,Roma
Club” er Stammgast sein soll. Näheres ist einer eidesstattlichen Erklärung zu
entnehmen, die am 17. November 1998 bei der Oberstaatsanwaltschaft Linz eingelangt
ist (vgl. auch Bericht im Salzburger Fenster vom 9. Dezember 1998). Die eidesstattliche
Erklärung hat folgenden Wortlaut:
“ N.N. war seit Beginn an - nach eigener Wahrnehmung - ständiger
Gast im Etablissement "Roma Club" Salzburg, Bayrhammerstraße 71. Dies zumeist in
Begleitung von Herrn Staatsanwaltschaft Dr. Inselsbacher und weiteren Personen wie
z.B. die Gebrüder Lanz. Für mich waren diese Herren zu dieser Zeit “normale” Gäste, die
sowohl an der Bar konsumierten als auch das Zimmerservice in Anspruch nahmen. Mir
war zu diesem Zeitpunkt nicht bewußt, daß die Herren bei einer Behörde beschäftigt
waren.
Anläßlich eines Termines wegen meiner Steuersache bei Herrn Grazl und Herrn Jöchl,
verschaffte ich mir über die Person des N.N. durch ein unangemeldetes
persönliches Gespräch mit ihm im Finanzamt Salzburg Land im Frühjahr 1998
Gewißheit. N.N. meinte bei diesem Gespräch schulterklopfend, daß “wir
Oberösterreicher” zusammenhalten müssen. Dies verstand ich als Aufforderung meine
Kenntnis seiner laufenden Roma Club - Besuche für mich zu behalten.
Meinen Informationen zufolge wußte ich, daß N.N. internen Druck
bekam und mein Schweigen über seine Besuche ihm Sicherheit gab. N.N.
sollte sich in weiterer Folge in Sicherheit glauben und durch sein ungestörtes Verhalten
Fehler begehen. Ich hatte immer vor, zu gegebenem Anlaß meine damaligen
Beobachtungen bekanntzugeben.
Aufgrund der ständigen Geschäftsgepflogenheiten von Herrn Pifrader Felix bin ich
absolut sicher, daß weder N.N. noch Herr Dr. Inselsbacher für ihre
Konsumation bezahlen mußten.
Weiters erzählte mir Herr Pifrader Felix von intimen Verhältnissen von .... mit N.N., Bürgermeister “Pepi” und Herrn Dr. Inselsbacher.”
Da alle diese Umstände bzw. Vorwürfe den Vorgesetzten von N.N. seit
längerem bekannt sind erhebt sich die Frage, ob bzw. welche Veranlassungen getroffen
wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen die
nachstehende
ANFRAGE
1. Seit wann sind Ihnen die gegen N.N. im Zusammenhang mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung zugunsten des Kosmetikunternehmens erhobenen Vorwürfe bekannt?
2. Welche Veranlassungen wurden von seiten des Bundesministeriums für Finanzen
bzw. der Finanzlandesdirektion für Salzburg in diesem Zusammenhang bisher
getroffen?
3. Wie ist der gegenwärtige Stand des Disziplinarverfahrens gegen N.N. und
wann ist mit seiner Beendigung zu rechnen?
4. Wie ist der gegenwärtige Stand der Abgabenverfahren und der Finanzstrafverfahren,
die im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Verdacht auf Steuerhinterziehung
stehen und wann ist mit ihrer Beendigung zu rechnen?
5. Wurden im gegebenen Zusammenhang von den Finanzbehörden auch Anzeigen,
Sachverhaltsdarstellungen bzw. Informationen an die Staatsanwaltschaft erstattet
bzw. weitergeleitet?
Wenn ja, wann und worauf beziehen sich diese Erledigungen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Sind weitere Bedienstete der Finanzverwaltung in diese Angelegenheit verwickelt?
Wenn ja, welche?
7. Seit wann sind Ihnen die gegen N.N. im Zusammenhang mit seinen
angeblichen Kontakten zum Salzburger Rotlichtmilieu erhobenen Vorwürfe bekannt?
8. Welche Veranlassungen wurden von seiten des Bundesministeriums für Finanzen
bzw. der Finanzlandesdirektion für Salzburg in diesem Zusammenhang bisher
getroffen?
9. Sind diese Vorwürfe auch Gegenstand disziplinärer Maßnahmen bzw. eines
Disziplinarverfahrens gegen N.N.?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie ist der gegenwärtige Stand des Verfahrens?
10. Wurden im gegebenen Zusammenhang von den Finanzbehörden auch Anzeigen,
Sachverhaltsdarstellungen bzw. Informationen an die Staatsanwaltschaft erstattet
bzw. weitergeleitet?
Wenn ja, wann und worauf beziehen sich diese Erledigungen?
Wenn nein, warum nicht?
11. Sind weitere Bedienstete der Finanzverwaltung in diese Angelegenheit verwickelt?
Wenn ja, welche?
12. Teilen Sie die Auffassung, daß diese Vorwürfe geeignet sind, das Ansehen der
Salzburger Finanzverwaltung zu schädigen?
13. Werden Sie Maßnahmen setzen, um das volle Ansehen der Salzburger
Finanzverwaltung wiederherzustellen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
14. Sind Sie der Auffassung, daß eine weitere dienstliche Verwendung von N.N. auf einen Arbeitsplatz der Finanzverwaltung bis zur Aufklärung aller
Vorwürfe nicht im Interesse der Finanzverwaltung liegen kann?
Wenn ja, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?
Wenn nein, warum nicht?
15. Trifft es zu, daß N.N. in einer eigenen Steuerangelegenheit versucht hat,
Steuern zu hinterziehen?
Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
16. Werden Sie veranlassen, daß die Steuerakten betreffend N.N. neuerlich
geprüft werden?
Wenn nein, warum nicht?
17. Trifft es zu, daß sich bei der Nachbesetzung der Funktion N.N. drei der vier Mitglieder der Begutachtungskommission
für einen anderen Bewerber ausgesprochen haben und nur ein Mitglied, nämlich
Landessteuerinspektor Dr. Weis, für N.N. eingetreten ist?
Wenn ja, weshalb wurde dennoch N.N. mit der Funktion betraut?
18. Ist es richtig, daß die Bestellung von N.N. insbesondere vom Leiter der
Steuersektion Dr. Nolz betrieben wurde?
Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?