5642/J XX. GP

Eingelangt am 20.01.1999
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 24.07.2015 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend den N.N.

 

N.N. sorgt seit einiger Zeit

für Aufsehen und Schlagzeilen. So besteht gegen ihn der Verdacht des Mißbrauches der

Amtsgewalt durch Mitwisserschaft und Duldung von Steuerhinterziehungen größten

Ausmaßes zugunsten eines Kosmetikunternehmens. Konkret wird N.N. unter

anderem beschuldigt, mittels Weisungen an ihm untergebene Beamte des Finanzamtes

Untersuchungen vereitelt bzw. behindert und dadurch Steuerpflichtige begünstigt zu

haben.

 

Aus diesem Grunde wurde N.N. auch vom Dienst suspendiert und ein

Disziplinarverfahren eingeleitet. Die Suspendierung wurde mittlerweile jedoch wieder

aufgehoben; N.N. wurde zunächst der Finanzlandesdirektion für

Oberösterreich dienstzugeteilt.

 

Inzwischen ist auch hervorgekommen, daß N.N. auch über beste Kontakte

zum Salzburger Nachtklub - König Felix Pifrader verfügt, in dessen Etablissement ,,Roma

Club” er Stammgast sein soll. Näheres ist einer eidesstattlichen Erklärung zu

entnehmen, die am 17. November 1998 bei der Oberstaatsanwaltschaft Linz eingelangt

ist (vgl. auch Bericht im Salzburger Fenster vom 9. Dezember 1998). Die eidesstattliche

Erklärung hat folgenden Wortlaut:

 

“ N.N. war seit Beginn an - nach eigener Wahrnehmung - ständiger

Gast im Etablissement "Roma Club" Salzburg, Bayrhammerstraße 71. Dies zumeist in

Begleitung von Herrn Staatsanwaltschaft Dr. Inselsbacher und weiteren Personen wie

z.B. die Gebrüder Lanz. Für mich waren diese Herren zu dieser Zeit “normale” Gäste, die

sowohl an der Bar konsumierten als auch das Zimmerservice in Anspruch nahmen. Mir

war zu diesem Zeitpunkt nicht bewußt, daß die Herren bei einer Behörde beschäftigt

waren.

 

Anläßlich eines Termines wegen meiner Steuersache bei Herrn Grazl und Herrn Jöchl,

verschaffte ich mir über die Person des N.N. durch ein unangemeldetes

persönliches Gespräch mit ihm im Finanzamt Salzburg Land im Frühjahr 1998

Gewißheit. N.N. meinte bei diesem Gespräch schulterklopfend, daß “wir

Oberösterreicher” zusammenhalten müssen. Dies verstand ich als Aufforderung meine

Kenntnis seiner laufenden Roma Club - Besuche für mich zu behalten.

 

Meinen Informationen zufolge wußte ich, daß N.N. internen Druck

bekam und mein Schweigen über seine Besuche ihm Sicherheit gab. N.N.

sollte sich in weiterer Folge in Sicherheit glauben und durch sein ungestörtes Verhalten

Fehler begehen. Ich hatte immer vor, zu gegebenem Anlaß meine damaligen

Beobachtungen bekanntzugeben.

 

Aufgrund der ständigen Geschäftsgepflogenheiten von Herrn Pifrader Felix bin ich

absolut sicher, daß weder N.N. noch Herr Dr. Inselsbacher für ihre

Konsumation bezahlen mußten.

 

Weiters erzählte mir Herr Pifrader Felix von intimen Verhältnissen von .... mit N.N., Bürgermeister “Pepi” und Herrn Dr. Inselsbacher.”

 

Da alle diese Umstände bzw. Vorwürfe den Vorgesetzten von N.N. seit

längerem bekannt sind erhebt sich die Frage, ob bzw. welche Veranlassungen getroffen

wurden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen die

nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Seit wann sind Ihnen die gegen N.N. im Zusammenhang mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung zugunsten des Kosmetikunternehmens erhobenen Vorwürfe bekannt?

 

2. Welche Veranlassungen wurden von seiten des Bundesministeriums für Finanzen

    bzw. der Finanzlandesdirektion für Salzburg in diesem Zusammenhang bisher

    getroffen?

 

3. Wie ist der gegenwärtige Stand des Disziplinarverfahrens gegen N.N. und

    wann ist mit seiner Beendigung zu rechnen?

 

4. Wie ist der gegenwärtige Stand der Abgabenverfahren und der Finanzstrafverfahren,

    die im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Verdacht auf Steuerhinterziehung

    stehen und wann ist mit ihrer Beendigung zu rechnen?

 

5. Wurden im gegebenen Zusammenhang von den Finanzbehörden auch Anzeigen,

    Sachverhaltsdarstellungen bzw. Informationen an die Staatsanwaltschaft erstattet

    bzw. weitergeleitet?

    Wenn ja, wann und worauf beziehen sich diese Erledigungen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

6. Sind weitere Bedienstete der Finanzverwaltung in diese Angelegenheit verwickelt?

    Wenn ja, welche?

 

7. Seit wann sind Ihnen die gegen N.N. im Zusammenhang mit seinen

    angeblichen Kontakten zum Salzburger Rotlichtmilieu erhobenen Vorwürfe bekannt?

 

8. Welche Veranlassungen wurden von seiten des Bundesministeriums für Finanzen

    bzw. der Finanzlandesdirektion für Salzburg in diesem Zusammenhang bisher

    getroffen?

 

9. Sind diese Vorwürfe auch Gegenstand disziplinärer Maßnahmen bzw. eines

    Disziplinarverfahrens gegen N.N.?

    Wenn nein, warum nicht?

    Wenn ja, wie ist der gegenwärtige Stand des Verfahrens?

10. Wurden im gegebenen Zusammenhang von den Finanzbehörden auch Anzeigen,

      Sachverhaltsdarstellungen bzw. Informationen an die Staatsanwaltschaft erstattet

      bzw. weitergeleitet?

      Wenn ja, wann und worauf beziehen sich diese Erledigungen?

      Wenn nein, warum nicht?

 

11. Sind weitere Bedienstete der Finanzverwaltung in diese Angelegenheit verwickelt?

      Wenn ja, welche?

 

12. Teilen Sie die Auffassung, daß diese Vorwürfe geeignet sind, das Ansehen der

      Salzburger Finanzverwaltung zu schädigen?

 

13. Werden Sie Maßnahmen setzen, um das volle Ansehen der Salzburger

      Finanzverwaltung wiederherzustellen?

      Wenn ja, welche?

      Wenn nein, warum nicht?

 

14. Sind Sie der Auffassung, daß eine weitere dienstliche Verwendung von N.N. auf einen Arbeitsplatz der Finanzverwaltung bis zur Aufklärung aller

      Vorwürfe nicht im Interesse der Finanzverwaltung liegen kann?

      Wenn ja, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?

      Wenn nein, warum nicht?

 

15. Trifft es zu, daß N.N. in einer eigenen Steuerangelegenheit versucht hat,

      Steuern zu hinterziehen?

      Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

 

16. Werden Sie veranlassen, daß die Steuerakten betreffend N.N. neuerlich

      geprüft werden?

      Wenn nein, warum nicht?

 

17. Trifft es zu, daß sich bei der Nachbesetzung der Funktion N.N. drei der vier Mitglieder der    Begutachtungskommission

      für einen anderen Bewerber ausgesprochen haben und nur ein Mitglied, nämlich

      Landessteuerinspektor Dr. Weis, für N.N. eingetreten ist?

      Wenn ja, weshalb wurde dennoch N.N. mit der Funktion betraut?

 

18. Ist es richtig, daß die Bestellung von N.N. insbesondere vom Leiter der

      Steuersektion Dr. Nolz betrieben wurde?

      Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?