5643/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Aumayr, Wenitsch, Sulzl, Klein
und Kollegen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Inverkehrbringen von cadmiumhältigen Düngemitteln
Während in der EU keine Cadmiumgrenzwerte für Düngemittel existieren, schützen
in Finnland, Schweden und Österreich strenge Grenzwerte die Gesundheit der
Bevölkerung und die Umwelt.
Mit dem Beitritt zur EU ist Österreich jedoch nur eine Übergangsfrist von vier Jahren
eingeräumt worden, innerhalb derer die strengeren, nationalen Vorschriften noch
Gültigkeit hätten. Damals wurde versprochen, diese Übergangsfrist dahingehend zu
nutzen, daß eine einheitliche europäische Regelung gefunden wird. Tatsache ist
aber nun, daß nur wenige Mitgliedstaaten der EU bereit sind, diese strengeren
Normen zu übernehmen.
Cadmium ist ein Gift und es müssen daher die striktesten Grenzwerte eingehalten
werden. Jede andere Vorgangsweise degradiert die europäische Bevölkerung zu
,,Versuchskaninchen" in einem Massenversuch mit unabsehbaren Folgen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1.) Was werden Sie unternehmen, um eine strenge, einheitliche, europäische
Regelung bezüglich Inverkehrbringen von cadmiumhältigen Düngemitteln zu
erreichen?
2.) Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um durchzusetzen, daß auf dem
landwirtschaftlichen Sektor die höheren Umweltstandards Österreichs von der
EU übernommen werden und nicht umgekehrt?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?