5643/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Aumayr, Wenitsch, Sulzl, Klein

und Kollegen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend Inverkehrbringen von cadmiumhältigen Düngemitteln

 

 

Während in der EU keine Cadmiumgrenzwerte für Düngemittel existieren, schützen

in Finnland, Schweden und Österreich strenge Grenzwerte die Gesundheit der

Bevölkerung und die Umwelt.

 

Mit dem Beitritt zur EU ist Österreich jedoch nur eine Übergangsfrist von vier Jahren

eingeräumt worden, innerhalb derer die strengeren, nationalen Vorschriften noch

Gültigkeit hätten. Damals wurde versprochen, diese Übergangsfrist dahingehend zu

nutzen, daß eine einheitliche europäische Regelung gefunden wird. Tatsache ist

aber nun, daß nur wenige Mitgliedstaaten der EU bereit sind, diese strengeren

Normen zu übernehmen.

 

Cadmium ist ein Gift und es müssen daher die striktesten Grenzwerte eingehalten

werden. Jede andere Vorgangsweise degradiert die europäische Bevölkerung zu

,,Versuchskaninchen" in einem Massenversuch mit unabsehbaren Folgen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

                                               ANFRAGE

 

 

1.)        Was werden Sie unternehmen, um eine strenge, einheitliche, europäische

            Regelung bezüglich Inverkehrbringen von cadmiumhältigen Düngemitteln zu

            erreichen?

2.)        Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um durchzusetzen, daß auf dem

            landwirtschaftlichen Sektor die höheren Umweltstandards Österreichs von der

            EU übernommen werden und nicht umgekehrt?

            Wenn ja, welche?

            Wenn nein, warum nicht?