5645/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend den Verdacht, daß der stellvertretende Sicherheitsdirektor für
das Bundesland Oberösterreich, Hofrat Dr. Kurt Hickisch, es unterlassen
hat, ihm bekanntgewordene strafbare Handlungen der StA zur Anzeige zu
bringen.
Der ausgewiesene Vertreter des Vereines “Dichterstein Offenhausen”, Dipl. - Vw. Mag. DDr.
Stephan Tull, hat an die Staatsanwaltschaft LINZ nachfolgendes Schreiben gerichtet:
Diplomvolkswirt
Mag. DDr. Stephan Tull
Stülzstraße 6
A - 4840 Vöcklabruck
Vöcklabruck, am 18. Jänner 1999
An die
Staatsanwaltschaft Linz
Museumstr. 10 -12
4020 Linz
Betreff: Verdacht, daß der stellv. o.ö. Sicherheitsdirektor Hofrat Dr.Kurt
Hickisch dem Verbotsgesetz zuwiderlaufende Handlungen gesetzt
hat.
In dem von Hofrat Dr.Kurt HICKISCH, stellvertretender Sicherheitsdirektor
des Bundeslandes Oberösterreich verfaßten Bescheid vom 23.12.l998 Vr 308-
40/98, mit dem der Verein "Verein Dichterstein Offenhausen" aufgelöst
worden ist, heißt es auf der Seite 19:
"Die Behörde schließt sich damit dem Gutachten von Prof. MAYER an."
Die entscheidenden Aussagen Prof.MAYERS sind auf den Seiten 6 und 7 des
von diesem erstellten Rechtsgutachtens enthalten.
Diese lauten :
3. "Wir gedenken ..."
Die vom Verein im Jahre 1991 herausgegebene Schrift "Wir gedenken..."
enthält die Festvorträge aus den "Offenhausener Kulturtagen" des achten
Jahrzehnts. Hier sind zwei Vorträge besonders zu beachten; beide wurden
im Jahre 1990 gehalten. R K sprach über "Historikerstreit und
Geschichtsbewußtsein" (181ff) und G H sprach über "Die
Bedeutung deutscher Dichtung für unser Volks- und Geschichtsbewußtsein"
(203ff).
wie auch sonst im Altreichsgebiet keine Massenvergasungen in einem KL
gegeben habe" (192) und daß "die nach 1945 in Dachau vorgeführte
Gaskammer ... erst nach dem Zusammenbruch durch deutsche Kriegsgefangene
auf den Befehl der Amerikaner" gebaut worden sei (192). Die Leugnung bzw.
Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen kommt auch zum
Ausdruck, wenn - unter Anführungszeichen - von den "bösen Nazis" (192)
gesprochen wird, welches Bild durch wissenschaftliche Einseitigkeit
aufrecht erhalten werde. Zur "deutschen Abnormität" wird auch das
"sogenannte 'Auschwitz - Lüge - Gesetz'" aus dem Jahre 1985 gezählt,
mehrfach wird die "Sucht, die Schuld Deutschlands möglichst zu
begründen, zu beweisen und zu vergrößern" (193) bedauert. Die
sowjetischen Massenmorde würden so umgedeutet und entschuldigt, "daß
schließlich die Deutschen doch die größeren Verbrecher bleiben sollten"
(197). Auch hier handelt es sich nur um Beispiele.
Es kann kein ernsthafter Zweifel daran bestehen, daß derartige
Äußerungen das allgemeine Wiederbetätigungsverbot des SS 3 VerbotsG
verletzen und, jedenfalls sei der Novelle BGBI 1992/148, auch nach SS
3h ausdrücklich strafbar sind. SS 3h VerbotsG verbietet jedermann, sich
für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen; im vorliegenden
Zusammenhang ist es irrelevant, ob die zit Äußerungen im Jahre 1990 eine
Strafbarkeit begründen. Wie der VfGH im Jahre 1991 formulierte, ist
"die kompromißlose Ablehnung des Nationalsozialismus ... ein
grundlegendes Merkmal der wieder erstandenen Republik" (VfSlg 12.646).
Die Ausführungen von H sind weniger nüchtern; sie sind in einer
Gesamtbetrachtung eine fast poetisch verklärte Darstellung typisch
nationalsozialistischen Gedankengutes. So wird von den "sogenannten
'Friedensverträgen', die ein Hohn waren", gesprochen (218), weiters
davon "daß Deutsch - Österreich und schließlich noch das Sudetenland
heimgeholt worden waren" (224) und von "der dicksten Unwahrheit, daß wir
nämlich 1945 befreit worden seien" (227). Das "Reich, das immer etwas
Sakrales in sich trägt" (230), wird verherrlicht. Hofmanns Ausführungen
sind emotionale Appelle; deutsche Heimat, "Opfergang ... gegen die
Springflut fremder Völker" (226), Bedrohung des eigenen Lebensraumes,
"Versailler Diktat" (218), "der Deutsche", den "alle Nationen hassen wie
die Bösen den Guten" (227) werden ebenso ständig verwendet wie "Kampf"
"Sieg" und "Siegerwille" (229); "die ... Kraft eines Volkes ist sein
Geist" (228). Die Gegenwart wird als Zustand der Unterdrückung und
"Umerziehung" erlebt (227).
Besonders der Beitrag von K zeigt auffallende Ähnlichkeiten mit dem
Programm der NSDAP; so wenn etwa mehrfach vom "Versailler Diktat" (191,
vgl Pkt 2 Programm NSDAP) und von den "die Deutschen belastenden
Geschichtslügen" (190f; vgl Pkt 23 Programm NSDAP) gesprochen wird. Als
solche "Geschichtslügen" werden "etwa die von Massenvergasungen in
Dachau, von Seife aus dem Körper von KZ - Häftlingen, vom verbrecherischen
Überfall Hitlers auf die so friedliche Sowjetunion" (190f)
bezeichnet. Weiters wird von der "Abnormität der heutigen Verhältnisse"
(191) gesprochen und behauptet, es sei erwiesen, "daß es im KL Dachau
Obwohl es erwiesen ist, daß Hofrat Dr.Kurt HICKISCH den obigen Sachverhalt
seit dem 29.April 1998 kennt und er als stellvertretender Behördenleiter
gem § 84 StPO zur Anzeige dieser von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren
Handlung verpflichtet wäre, hat er diese bis zum heutigen Tag NICHT erstattet.
Ich bitte die Staatsanwaltschaft Linz, den SACHVERHALT strafrechtlich zu
beurteilen.
Ich schließe
mich dem Verfahren als Privatbeteiligter an.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Justiz folgende
Anfrage:
Sind Sie bereit, im Hinblick auf die Bedeutung dieser Angelegenheit dafür zu sorgen, daß die
obige Eingabe an die StA LINZ beschleunigt erledigt wird? -
Wenn nein, warum nicht?