5645/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend den Verdacht, daß der stellvertretende Sicherheitsdirektor für

das Bundesland Oberösterreich, Hofrat Dr. Kurt Hickisch, es unterlassen

hat, ihm bekanntgewordene strafbare Handlungen der StA zur Anzeige zu

bringen.

 

         Der ausgewiesene Vertreter des Vereines “Dichterstein Offenhausen”, Dipl. - Vw. Mag. DDr.

Stephan Tull, hat an die Staatsanwaltschaft LINZ nachfolgendes Schreiben gerichtet:

                                   Diplomvolkswirt

                                   Mag. DDr. Stephan Tull

                                   Stülzstraße 6

                                   A - 4840 Vöcklabruck

                                                                                              Vöcklabruck, am 18. Jänner 1999

 

 

An die

Staatsanwaltschaft Linz

Museumstr. 10 -12

4020 Linz

 

 

Betreff: Verdacht, daß der stellv. o.ö. Sicherheitsdirektor Hofrat Dr.Kurt

              Hickisch dem Verbotsgesetz zuwiderlaufende Handlungen gesetzt

              hat.

 

In dem von Hofrat Dr.Kurt HICKISCH, stellvertretender Sicherheitsdirektor

des Bundeslandes Oberösterreich verfaßten Bescheid vom 23.12.l998 Vr 308-

40/98, mit dem der Verein "Verein Dichterstein Offenhausen" aufgelöst

worden ist, heißt es auf der Seite 19:

 

"Die Behörde schließt sich damit dem Gutachten von Prof. MAYER an."

 

Die entscheidenden Aussagen Prof.MAYERS sind auf den Seiten 6 und 7 des

von diesem erstellten Rechtsgutachtens enthalten.

 

Diese lauten :

 

3. "Wir gedenken ..."

 

Die vom Verein im Jahre 1991 herausgegebene Schrift "Wir gedenken..."

enthält die Festvorträge aus den "Offenhausener Kulturtagen" des achten

Jahrzehnts. Hier sind zwei Vorträge besonders zu beachten; beide wurden

im Jahre 1990 gehalten. R        K             sprach über "Historikerstreit und

Geschichtsbewußtsein" (181ff) und G            H             sprach über "Die

Bedeutung deutscher Dichtung für unser Volks- und Geschichtsbewußtsein"

(203ff).

wie auch sonst im Altreichsgebiet keine Massenvergasungen in einem KL

gegeben habe" (192) und daß "die nach 1945 in Dachau vorgeführte

Gaskammer  ... erst nach dem Zusammenbruch durch deutsche Kriegsgefangene

auf den Befehl der Amerikaner" gebaut worden sei (192). Die Leugnung bzw.

Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen kommt auch zum

Ausdruck, wenn - unter Anführungszeichen - von den "bösen Nazis" (192)

gesprochen wird, welches Bild durch wissenschaftliche Einseitigkeit

aufrecht erhalten werde. Zur "deutschen Abnormität" wird auch das

"sogenannte 'Auschwitz - Lüge - Gesetz'" aus dem Jahre 1985 gezählt,

mehrfach wird die "Sucht, die Schuld Deutschlands möglichst zu

begründen, zu beweisen und zu vergrößern" (193) bedauert. Die

sowjetischen Massenmorde würden so umgedeutet und entschuldigt, "daß

schließlich die Deutschen doch die größeren Verbrecher bleiben sollten"

(197). Auch hier handelt es sich nur um Beispiele.

 

Es kann kein ernsthafter Zweifel daran bestehen, daß derartige

Äußerungen das allgemeine Wiederbetätigungsverbot des SS 3 VerbotsG

verletzen und, jedenfalls sei der Novelle BGBI 1992/148, auch nach SS

3h ausdrücklich strafbar sind. SS 3h VerbotsG verbietet jedermann, sich

für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen; im vorliegenden

Zusammenhang ist es irrelevant, ob die zit Äußerungen im Jahre 1990 eine

Strafbarkeit begründen. Wie der VfGH im Jahre 1991 formulierte, ist

"die kompromißlose Ablehnung des Nationalsozialismus ... ein

grundlegendes Merkmal der wieder erstandenen Republik" (VfSlg 12.646).

 

Die Ausführungen von H               sind weniger nüchtern; sie sind in einer

Gesamtbetrachtung eine fast poetisch verklärte Darstellung typisch

nationalsozialistischen Gedankengutes. So wird von den "sogenannten

'Friedensverträgen', die ein Hohn waren", gesprochen (218), weiters

davon "daß Deutsch - Österreich und schließlich noch das Sudetenland

heimgeholt worden waren" (224) und von "der dicksten Unwahrheit, daß wir

nämlich 1945 befreit worden seien" (227). Das "Reich, das immer etwas

Sakrales in sich trägt" (230), wird verherrlicht. Hofmanns Ausführungen

sind emotionale Appelle; deutsche Heimat, "Opfergang ... gegen die

Springflut fremder Völker" (226), Bedrohung des eigenen Lebensraumes,

"Versailler Diktat" (218), "der Deutsche", den "alle Nationen hassen wie

die Bösen den Guten" (227) werden ebenso ständig verwendet wie "Kampf"

"Sieg" und "Siegerwille" (229); "die ... Kraft eines Volkes ist sein

Geist" (228). Die Gegenwart wird als Zustand der Unterdrückung und

"Umerziehung" erlebt (227).

 

Besonders der Beitrag von K                 zeigt auffallende Ähnlichkeiten mit dem

Programm der NSDAP; so wenn etwa mehrfach vom "Versailler Diktat" (191,

vgl Pkt 2 Programm NSDAP) und von den "die Deutschen belastenden

Geschichtslügen" (190f; vgl Pkt 23 Programm NSDAP) gesprochen wird. Als

solche "Geschichtslügen" werden "etwa die von Massenvergasungen in

Dachau, von Seife aus dem Körper von KZ - Häftlingen, vom verbrecherischen

Überfall Hitlers auf die so friedliche Sowjetunion" (190f)

bezeichnet. Weiters wird von der "Abnormität der heutigen Verhältnisse"

(191) gesprochen und behauptet, es sei erwiesen, "daß es im KL Dachau

 

Obwohl es erwiesen ist, daß Hofrat Dr.Kurt HICKISCH den obigen Sachverhalt

seit dem 29.April 1998 kennt und er als stellvertretender Behördenleiter

gem § 84 StPO zur Anzeige dieser von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren

Handlung verpflichtet wäre, hat er diese bis zum heutigen Tag NICHT erstattet.

 

Ich bitte die Staatsanwaltschaft Linz, den SACHVERHALT strafrechtlich zu

beurteilen.

 

Ich schließe mich dem Verfahren als Privatbeteiligter an.

          In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Justiz folgende

                                  

Anfrage:

 

          Sind Sie bereit, im Hinblick auf die Bedeutung dieser Angelegenheit dafür zu sorgen, daß die

          obige Eingabe an die StA LINZ beschleunigt erledigt wird? -

 

          Wenn nein, warum nicht?