5649/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die strafrechtliche Beurteilung des Inhaltes von Medienwerken
Dipl. - Vw. Mag.. DDr. Stephan Tull ist im Besitze des hier wiedergegebenen Schreibens:
Zahl: 347.293/3 - II/7/98 Wien, am 01. Oktober 1998
Betr.: Mag. DDr. Stephan TU LL, 4840 Vöcklabruck,
Stülzstraße 6;
hier: Ersuchen um rechtliche Beurteilung eines
Druckwerkes.
An Herrn
Mag. DDr. TULL
Stülzstraße 6
4840Vöcklabruck
Sehr geehrter Herr Mag. DDr. TULL!
Das Bundesministerium für Inneres bestätigt den Eingang Ihres Schreibens vom
29. 07. 1998, in dem Sie um rechtliche Beurteilung des Inhaltes eines Druckwerkes
ersuchen.
Das von Ihnen zitierte und vom Verlag
offerierte Buch ist dem Bundesministerium für Inneres nicht bekannt.
Unabhängig davon wird festgestellt, dass nach den Bestimmungen des
Mediengesetzes die strafrechtliche Beurteilung des Inhaltes von Medienwerken
ausschließlich den Gerichten vorbehalten ist. Die Beantwortung Ihrer Frage fällt
demnach
nicht in den Geschäftsbereich des Bundesministerium für Inneres.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
A n f r a g e:
Identifizieren Sie sich mit der Feststellung, daß “nach den Bestimmungen des Medienge -
setzes die strafrechtliche Beurteilung des Inhaltes von Medienwerken ausschließlich den
Gerichten vorbehalten ist?" -
Wenn nein, warum nicht?
Anlage konnte nicht gescannt werden !!!