565/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ridi Steibl

und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend weitere Förderung des linksextremen, gewaltbereiten TATBLATTES durch den Sozialminister - unrichtige Anfragebeantwortung

 

Mit Anfragebeantwortung vom 26.  Juni 1995 (1016/AB) hat der Sozialminister bekannt­gegeben, daß das TATBLATT im Jahre 1995 mit ÖS 180.408,-- gefördert wurde.  Der noch offene Restbetrag von ÖS 90.222,-- werde nicht ausbezahlt.

 

Die nunmehr vorliegenden EDV-Ausdrucke über die Förderung von Vereinen im Rahmen der Aktion 8000 im Jahre 1995 zeigen jedoch, daß in diesem Jahr ÖS 255.592,-- an das TATBLATT ausbezahlt wurden, wobei gleichzeitig noch ein offener Förderungsrest von ÖS 60.155,-- besteht.  Darüber hinaus ist unter einem anderen Ansatz auch noch ein offener Förderungsrest für das TATBLATT von ÖS 15.641,-- ausgewiesen.

 

Diese Förderungen des TATBLATTES liefen über den Verein"Unabhängige Initiative Informationsvielfalt".  Da dieser Verein als Trägerverein des TATBLATTES allgemein durch eine Reihe von parlamentarischen Anfragen der ÖVP bekannt wurde, fungiert nunmehr seit einiger Zeit als Herausgeber des TATBLATTES der Verein "Infrastruktur".  Dieser Verein ,Infrastruktur 'und damit das TATBLATT erhielt im Jahre 1995 Förderungszusagen des Sozialministers in der Höhe von ÖS 165.385,--. Von dieser Summe wurden bisher auch bereits ÖS 60.140,-- ausbezahlt.

 

Angesichts dieser falschen Anfragebeantwortung aus dem Jahre 1995 und der weiteren

Förderung des TATBLATTES durch den Sozialminister entgegen seiner Zusage, diese

Förderungen einzustellen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wieso haben Sie entgegen Ihrer Anfragebeantwortung vom 26.  Juni 1995,

1016/AB das grün-anarchistische TATBLATT weiter gefördert?

 

2.    Wieso haben Sie dem Verein "Infrastruktur", der vom grün-anarchistischen TATBLATT neu gegründet wurde, um weitere Förderungen von Ihnen zu erhalten, Förderungszusagen in der Höhe von ÖS 165.385,-- gegeben, wovon ÖS 60.140,-- bereits im Jahre 1995 ausgezahlt wurden?