5651/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr.Feurstein Dr.Rasinger

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend festsitzender Zahnersatz

 

Mit 1.1.1999 sind Sozialversicherungsgesetznovellen in Kraft getreten, die

Zahnambulatorien erlauben, festsitzenden Zahnersatz solange zu erbringen, als

kein Gesamtvertrag über diese Leistungen mit der Österreichischen

Ärztekammer besteht. Die Krankenversicherungsträger haben sich gemäß dieser

gesetzlichen Regelung bei der Leistungserbringung des festsitzenden

Zahnersatzes auf ständige Ambulatoriumspatienten, auf Patienten mit ständigen

medizinischen Indikationen, sowie auf Patienten in geringen Einkommens- bzw.

Vermögensverhältnissen zu konzentrieren. Darüber hinaus dürfen gemäß dieser

Bundesgesetze die Krankenversicherungsträger in den Zahnambulatorien im

Bereich des festsitzenden Zahnersatzes keine kosmetischen Luxusleistungen und

ebenso keine umfangreichen festsitzenden Zahnersatzkonstruktionen anfertigen,

die als Gesamtarbeit wegen ihrer Größe ein außergewöhnliches Risiko

darstellen.

 

Laut Bericht der “Oberösterreichischen Nachrichten” vorn 19.1.1999 erklärte die

OÖ Gebietskrankenkasse, daß “jeder bei uns eine Krone bekommt, wenn sie

nicht rein kosmetisch begründet ist”. Darüber hinaus erklärte die OÖ

Gebietskrankenkasse, daß es keinerlei Einschränkungen der

Zahnkronenanfertigung nur für sozial Bedürftige oder nur für Stammkunden

gäbe. Die OÖ Gebietskrankenkasse im Originalton: “Im Grund bekommt jeder

einen festsitzenden Zahnersatz im Zahnambulatorium, weil eine Krone erst nach

einer Sanierung des gesamten Gebisses angepaßt werden könne”. Mit dieser

Äußerung erscheint klar, daß die OÖ Gebietskrankenkasse sich nicht an die

bundesgesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen bei der Anfertigung des

Zahnersatzes hält und gesetzwidrig agiert.

 

Neben diesen empörenden öffentlichen Äußerungen der OÖ

Gebietskrankenkasse, die sich damit demonstrativ gegen die Einhaltung von

Bundesgesetzen stellt, die mit großer Mehrheit beschlossen wurden, zeigen die

Entwicklungen in Vorarlberg, daß der Ansatz der ÖVP, im Bereich des

festsitzenden Zahnersatzes Richttarife für alle Patienten mit der frei

niedergelassenen Ärzteschaft zu vereinbaren, zielführender ist. In Vorarlberg ist

es gelungen, mit den Zahnärzten Richttarife für den festsitzenden Zahnersatz

auszuhandeln - der Richttarif für Zahnkronen liegt dabei bei ca. S 6.800,-.

Angesichts dieser Entwicklungen im Bereich der Versorgung der

österreichischen Patienten mit festsitzendem Zahnersatz, stellen die

unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und

Soziales folgende

 

Anfrage:

 

1. Was werden Sie als Aufsichtsbehörde unternehmen, um im Bereich der OÖ

    Gebietskrankenkasse einen gesetzeskonformen Vollzug der

    Sozialversicherungsgesetznovellen sicherzustellen, die ab 1.1.1999 die

    Erbringung der Leistungen des festsitzenden Zahnersatzes in

    Zahnambulatorien ermöglichten?

 

2. Welche Maßnahmen werden Sie als Aufsichtsbehörde treffen, falls die

    Organe der Selbstverwaltung der OÖ Gebietskrankenkasse bereits

    gesetzwidrig gehandelt haben?

 

3. Welche Maßnahmen werden Sie österreichweit ergreifen, um eine Beachtung

    der Gesetze auch im Bereich der Selbstverwaltung der

    Krankenversicherungsträger durchzusetzen?

 

4. Erachten Sie es nicht ebenfalls als den besseren Weg, wenn - wie in

    Vorarlberg gelungen - die Bemühungen für einen gesamtösterreichischen

    Gesamtvertrag zwischen Ärzten und Sozialversicherung mit dem Ziel eines

    positiven Abschlusses wiederaufgenommen werden?

 

5. Werden Sie sicherstellen, daß das Vorarlberger Modell der Richttarife für

    festsitzenden Zahnersatz in Vorarlberg ungehindert umgesetzt werden kann?

 

6. Mit dem Abschluß eines österreichweiten Gesamtvertrages zwischen

    Ärztekammer und dem Hauptverband der Österr. Sozialversicherungsträger

    im Bereich des festsitzenden Zahnersatz könnte die ungesetzliche

    Vorgangsweise der OÖ Gebietskrankenkasse sofort und auf Dauer abgestellt

    werden. Welche Bemühungen werden Sie setzen, um einen derartigen

    Gesamtvertrag herbeizuführen?