5651/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr.Feurstein Dr.Rasinger
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend festsitzender Zahnersatz
Mit 1.1.1999 sind Sozialversicherungsgesetznovellen in Kraft getreten, die
Zahnambulatorien erlauben, festsitzenden Zahnersatz solange zu erbringen, als
kein Gesamtvertrag über diese Leistungen mit der Österreichischen
Ärztekammer besteht. Die Krankenversicherungsträger haben sich gemäß dieser
gesetzlichen Regelung bei der Leistungserbringung des festsitzenden
Zahnersatzes auf ständige Ambulatoriumspatienten, auf Patienten mit ständigen
medizinischen Indikationen, sowie auf Patienten in geringen Einkommens- bzw.
Vermögensverhältnissen zu konzentrieren. Darüber hinaus dürfen gemäß dieser
Bundesgesetze die Krankenversicherungsträger in den Zahnambulatorien im
Bereich des festsitzenden Zahnersatzes keine kosmetischen Luxusleistungen und
ebenso keine umfangreichen festsitzenden Zahnersatzkonstruktionen anfertigen,
die als Gesamtarbeit wegen ihrer Größe ein außergewöhnliches Risiko
darstellen.
Laut Bericht der “Oberösterreichischen Nachrichten” vorn 19.1.1999 erklärte die
OÖ Gebietskrankenkasse, daß “jeder bei uns eine Krone bekommt, wenn sie
nicht rein kosmetisch begründet ist”. Darüber hinaus erklärte die OÖ
Gebietskrankenkasse, daß es keinerlei Einschränkungen der
Zahnkronenanfertigung nur für sozial Bedürftige oder nur für Stammkunden
gäbe. Die OÖ Gebietskrankenkasse im Originalton: “Im Grund bekommt jeder
einen festsitzenden Zahnersatz im Zahnambulatorium, weil eine Krone erst nach
einer Sanierung des gesamten Gebisses angepaßt werden könne”. Mit dieser
Äußerung erscheint klar, daß die OÖ Gebietskrankenkasse sich nicht an die
bundesgesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen bei der Anfertigung des
Zahnersatzes hält und gesetzwidrig agiert.
Neben diesen empörenden öffentlichen Äußerungen der OÖ
Gebietskrankenkasse, die sich damit demonstrativ gegen die Einhaltung von
Bundesgesetzen stellt, die mit großer Mehrheit beschlossen wurden, zeigen die
Entwicklungen in Vorarlberg, daß der Ansatz der ÖVP, im Bereich des
festsitzenden Zahnersatzes Richttarife für alle Patienten mit der frei
niedergelassenen Ärzteschaft zu
vereinbaren, zielführender ist. In Vorarlberg ist
es gelungen, mit den Zahnärzten Richttarife für den festsitzenden Zahnersatz
auszuhandeln - der Richttarif für Zahnkronen liegt dabei bei ca. S 6.800,-.
Angesichts dieser Entwicklungen im Bereich der Versorgung der
österreichischen Patienten mit festsitzendem Zahnersatz, stellen die
unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und
Soziales folgende
Anfrage:
1. Was werden Sie als Aufsichtsbehörde unternehmen, um im Bereich der OÖ
Gebietskrankenkasse einen gesetzeskonformen Vollzug der
Sozialversicherungsgesetznovellen sicherzustellen, die ab 1.1.1999 die
Erbringung der Leistungen des festsitzenden Zahnersatzes in
Zahnambulatorien ermöglichten?
2. Welche Maßnahmen werden Sie als Aufsichtsbehörde treffen, falls die
Organe der Selbstverwaltung der OÖ Gebietskrankenkasse bereits
gesetzwidrig gehandelt haben?
3. Welche Maßnahmen werden Sie österreichweit ergreifen, um eine Beachtung
der Gesetze auch im Bereich der Selbstverwaltung der
Krankenversicherungsträger durchzusetzen?
4. Erachten Sie es nicht ebenfalls als den besseren Weg, wenn - wie in
Vorarlberg gelungen - die Bemühungen für einen gesamtösterreichischen
Gesamtvertrag zwischen Ärzten und Sozialversicherung mit dem Ziel eines
positiven Abschlusses wiederaufgenommen werden?
5. Werden Sie sicherstellen, daß das Vorarlberger Modell der Richttarife für
festsitzenden Zahnersatz in Vorarlberg ungehindert umgesetzt werden kann?
6. Mit dem Abschluß eines österreichweiten Gesamtvertrages zwischen
Ärztekammer und dem Hauptverband der Österr. Sozialversicherungsträger
im Bereich des festsitzenden Zahnersatz könnte die ungesetzliche
Vorgangsweise der OÖ Gebietskrankenkasse sofort und auf Dauer abgestellt
werden. Welche Bemühungen werden Sie setzen, um einen derartigen
Gesamtvertrag herbeizuführen?