5686/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Ofner
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Zurücklegung einer Strafanzeige gegen die Mitglieder des Vorstandes und
des Aufsichtsrates der HL - AG
Mit einer Sachverhaltsdarstellung vom 29. Juli1998 übermittelte die FPÖ - Landesgruppe
Niederösterreich der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsbekanntgabe. Darin wur -
de dargelegt, daß trotz des negativen Bescheides nach dem niederösterreichischen
Naturschutzgesetz über den Probestollen am Semmering der Aufsichtsrat und der Vor -
stand der HL - AG im Sommer 1998 die Entscheidung fällten, den Probestollen um
weitere 550 m voranzutreiben und Versuche zur Rückhaltung des Bergwasser zu
unternehmen. Damit seien Mehrkosten von etwa 92 Mio. S in Kauf genommen worden,
obwohl diese teuerste mögliche Variante nur dann sinnvoll sein könnte, wenn der
Verfassungsgerichtshof das niederösterreichische Naturschutzgesetz in den einschlägi -
gen Teilen aufhebt. Die Republik Österreich als Eigentümer der HL - AG werde damit um
knapp 100 Mio. S geschädigt, nur um ein dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz
widersprechendes Vorhaben aus rein politischen Gründen aufrechtzuerhalten.
Nunmehr hat die Staatsanwaltschaft diese Strafanzeige zurückgelegt. Die unterzeichne -
ten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundesminister für
Justiz die nachstehende
Anfrage:
1. Welche gerichtlichen Ermittlungsschritte wurden vor der Zurücklegung der Anzei -
ge gegen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der HL - AG wegen
des Weiterbaus des Probestollens am Semmering gesetzt?
2. Aus welchen Erwägungen wurde die Strafanzeige zurückgelegt?
3. Wie lauten die Vorhabensberichte, die im Bereich der Staatsanwaltschaft zu die -
sem Fall erstattet wurden?
4. Wie lauten die bisher in diesem Strafverfahren erteilten Weisungen?
5. Gab es bisher irgendwelche Versuche, den Verlauf des Strafverfahrens von außen
durch Interventionen zu beeinflussen? Wenn ja, von wem und mit welchem Ziel?