569/J

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Übergriffe der Polizei und Gendarmerie (Statistik 1995)

'In Ihrem Bericht von 1990 hat amnesty international darauf verwiesen, daß sich von den 128 der Organisation zur Kenntnis gebrachten Vorfällen von Mißhandlungen 106 innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Festnahme ereignet haben.  Trotz der eingeleiteten Reformen hat sich an dieser situation nichts geändert.  Von den 48 seit Veröffentlichung des Berichts von 1990 bekanntgewordenen Vorfallen, sollen 36 aus den ersten 48 Stunden der Haft datieren.  Es wurden regelmäßig übereinstimmende Berichte bekannt, die von Mißhandlungen im Gewahrsam der Polizei sprachen.  Einige der beschriebenen Vorfälle waren derart schwerwiegend, daß sie als Folterhandlungen zu qualifizieren waren... '

 

Diese Feststellung wird von der internationalen Menschenrechtsorganisation amnesty international seit fünf Jahren ständig wiederholt.  Im Dezember 1991 wurde erneut ein umfangreicher Bericht über "Folter und Mißhandlungen' präsentiert.

 

Neben amnesty international, der Volksanwaltschaft und dem Europarat hat 1991 bereits die UNO­Menschenrechtsorganisation Fehlverhalten von Sicherheitswachebeamten kritisiert.

 

Den Polizeiverantwortlichen ist es bis dato nicht gelungen, diesen unbefriedigenden Zustand abzustellen.  Die unterzeichneten Abgeordneten vermissen nach wie vor:

 

die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen im polizeilichen Dienst;

die Schaffung einer unabhängigen Kommission, die Übergriffe der Polizei untersucht;

die grundlegende Änderung der Aus- und Fortbildung; die Beiziehung einer Vertrauensperson unmittelbar nach der Festnahme; die routinemäßigen Aufzeichnungen von Vernehmungen mittels Tonband oder Video ;

sowie die routinemäßige ärztliche Untersuchung eines Häftlings von einem Arzt seines Wunsches unmittelbar nach seiner Festnahme wie auch unmittelbar vor seiner Freilassung oder seiner Überstellung an das Gericht.

Die unterzeichneten Abgeordneten halten ein entschlosseneres Vorgehen, als das bisher der Fall war, für notwendig und auch erfolgversprechend.

 

Solange Kontrolleinrichtungen nicht in ausreichendem Maße geschaffen werden, solange der jährliche Sicherheitsbericht nicht auch regelmäßig Aufschluß über den Bereich der Polizeigewalt gibt, ist die konsequente Weiterverfolgung von Einzelfällen im Wege der parlamentarischen

 


Anfrage das einzige Mittel, beharrlich auf die Schwachpunkte in Sicherheitsverwaltung und Justiz hinzuweisen, die den 'schwarzen Schqfen in Uniform erst die Möglichkeit für ihre Übergriffe bieten.

 

Um den Bemühungen zur Bekämpfung von Polizeigewalt auch weiterhin Nachdruck zu verleihen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE:

 

1.       In wievielen Fällen wurde 1995 gegen Beamte der Sicherheitsbehörden Beschwerden wegen unzulässiger Gewaltausübung im Dienst geführt (gegliedert nach Behörden bzw. im Bereich der BPO Wien, gegliedert nach Kommissariaten und dem Wiener- und niederösterreichischen Sicherheitsbüro)?

 

2.       In wievielen Fällen wurden 1995 gegen Beamte von.  Sicherheitsbehörden wegen unzulässiger Gewaltanwendung im Dienst (insbesondere 83 f, 105, 107, 302 StGB) Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht erstattet (gegliedert nach Behörden bzw. im Bereich der BPO Wien gegliedert nach Kommissariaten und dem Wiener- und niederösterreichischen Sicherheitsbüro)?

 

3.                          a) In wievielen der unter Punkt 2 genannten Fälle erfolgte eine Verurteilung der Beamten zu welchen Strafen und wegen welcher Delikte?

 

b)       Welche dienstrechtlichen Folgen hatten die Verurteilungen?

 

c)       Halten Sie die dienstrechtlichen Konsequenzen für ausreichend?

 

4.       In wievielen der unter Punkt 1 genannten Fälle wurden gegen die betroffenen Beamten Disziplinarverfahren eingeleitet und mit welchem Ergebnis endeten die Disziplinarverfahren?

 

5.    a)     In wievielen Fällen wurden gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der

Erstattung der Anzeige strafrechtliche Schritte eingeleitet (etwa wegen 297 StGB

"Verleumdungen" und anderer Delikte)?

 

b)    Wie endeten diese Verfahren?

 

6.    a)     In wievielen Fällen wurde in Zusammenhang mit dem Vorfall gegen die Betroffene

bzw. den Betroffenen ein Verfahren wegen          269 StGB (Widerstand gegen die

Staatsgewalt) eingeleitet?

 

b)    Wie endeten diese Verfahren?

 

7.     Sind Sie bereit, diese unter Punkt 1 bis 6 genannten Angaben im jährlichen Sicherheitsbericht aufzunehmen?

 

8.     Wenn nein, warum nicht?

 

9.     Wieviele Beschwerden wurden seit 1. 1. 1995 gemäß § 88 Abs 1 SPG erhoben?

 

10.     Wieviel e Beschwerden wurden seit 1. 1. 1995 gemäß § 88 Abs 2 SPG erhoben?

 

11.   In wievielen dieser Fälle wurde den Beschwerdeführern Recht gegeben?