5691/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz
betreffend GSM - Sendemastenkataster, Informationspflicht und Forschungsbedarf
Laut Amtsbericht des Magistrats Linz vom 12.11.1998 verweigerte die Sektion VI des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Technik dem Linzer Amt für Technik mit
Hinweis auf fehlende Parteienstellung die Auskunft über die Aufstellungsorte der GSM -
Sendemasten. Akteneinsicht sei nicht zulässig. Dadurch ist die Erstellung eines GSM -
Sendemastenkatasters in Linz nicht möglich.
Gemäß den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes kommt den Anrainern keine
Parteienstellung zu. Alleine aus demokratiepolitischen Gründen wäre zumindest eine
Informationspflicht vor Errichtung der Anlage durch die Betreiber wünschenswert. Dies
schlugen auch sechzehn international renommierte Wissenschaftler auf einem Symposium in
Wien Ende Oktober 1998 vor. Sie plädierten darüberhinaus für weitere
Forschungsschwerpunkte im Bereich a - thermischer Effekte von nicht - jonisierter Strahlung,
wofür sich einige Institute an der Universität Wien im Rahmen international koordinierter
Forschungsprojekte interessieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In einem von Ihnen unterfertigten Schreiben vom 8.4.98 teilen Sie mit, “daß die privaten
Mobiltelekommunikationsbetreiber gegenüber der Bundesregierung ausdrücklich
versichert haben, die Aufstellung der Sendemasten in vorhergehender Abstimmung mit
den Anrainern durchzuführen.” Warum fordern Sie von den privaten
Mobiltelekommunikationsbetreibern diese Zusage an die Bundesregierung nicht schon
seit langem ein - es muß Ihnen auch aufgrund der mit der Anzahl der Masten ebenso
zunehmenden Anrainerproteste, persönliche Schreiben Betroffener an Sie sowie
mehreren Vorsprachen der Plattform GSM - Initiativen in Ihrem Ministerium doch längst
bekannt sein, daß dies in den allerseltensten Fällen geschieht und Masten fast immer in
“Nacht und Nebel” - Aktionen ohne jegliche Information selbst der unmittelbaren
Anrainer errichtet
werden?
2. In einem weiteren von Ihnen unterfertigten Schreiben vom 17.11.98 teilen Sie mit, daß
“die Kompetenzen für die Errichtung einer Sendemastanlage einzig und alleine beim
Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr liegen sowie bei den Baubehörden
Ihres Bundeslandes. Die Frage der Parteienstellung wird gegenwärtig nur in den
Baugesetzen der Bundesländer geregelt.” Wie ist es dann möglich, daß Anrainer, wenn
in den Baugesetzen das Anrainerrecht Schutz vor Emissionen und Immissionen verankert
ist, nicht zur Bauverhandlung eingeladen werden und Ihnen dadurch dieses Anrainerrecht
verweigert wird?
3. Wann werden Sie sich für eine Konsumenteninformationspflicht der Handyhersteller über
die benutzerrelevante Strahlenbelastung und den aktuellen Stand der Gesundheitsdebatte,
wie dies auch im Rahmen der Wiener EMF - Deklaration von sechzehn namhaften
internationalen Wissenschaftern gefordert wird, einsetzen? Wenn nein, warum nicht?