5691/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz

 

betreffend GSM - Sendemastenkataster, Informationspflicht und Forschungsbedarf

 

Laut Amtsbericht des Magistrats Linz vom 12.11.1998 verweigerte die Sektion VI des

Bundesministeriums für Wissenschaft und Technik dem Linzer Amt für Technik mit

Hinweis auf fehlende Parteienstellung die Auskunft über die Aufstellungsorte der GSM -

Sendemasten. Akteneinsicht sei nicht zulässig. Dadurch ist die Erstellung eines GSM -

Sendemastenkatasters in Linz nicht möglich.

Gemäß den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes kommt den Anrainern keine

Parteienstellung zu. Alleine aus demokratiepolitischen Gründen wäre zumindest eine

Informationspflicht vor Errichtung der Anlage durch die Betreiber wünschenswert. Dies

schlugen auch sechzehn international renommierte Wissenschaftler auf einem Symposium in

Wien Ende Oktober 1998 vor. Sie plädierten darüberhinaus für weitere

Forschungsschwerpunkte im Bereich a - thermischer Effekte von nicht - jonisierter Strahlung,

wofür sich einige Institute an der Universität Wien im Rahmen international koordinierter

Forschungsprojekte interessieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. In einem von Ihnen unterfertigten Schreiben vom 8.4.98 teilen Sie mit, “daß die privaten

    Mobiltelekommunikationsbetreiber gegenüber der Bundesregierung ausdrücklich

    versichert haben, die Aufstellung der Sendemasten in vorhergehender Abstimmung mit

    den Anrainern durchzuführen.” Warum fordern Sie von den privaten

    Mobiltelekommunikationsbetreibern diese Zusage an die Bundesregierung nicht schon

    seit langem ein - es muß Ihnen auch aufgrund der mit der Anzahl der Masten ebenso

    zunehmenden Anrainerproteste, persönliche Schreiben Betroffener an Sie sowie

    mehreren Vorsprachen der Plattform GSM - Initiativen in Ihrem Ministerium doch längst

    bekannt sein, daß dies in den allerseltensten Fällen geschieht und Masten fast immer in

    “Nacht und Nebel” - Aktionen ohne jegliche Information selbst der unmittelbaren

    Anrainer errichtet werden?

2. In einem weiteren von Ihnen unterfertigten Schreiben vom 17.11.98 teilen Sie mit, daß

    “die Kompetenzen für die Errichtung einer Sendemastanlage einzig und alleine beim

    Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr liegen sowie bei den Baubehörden

    Ihres Bundeslandes. Die Frage der Parteienstellung wird gegenwärtig nur in den

    Baugesetzen der Bundesländer geregelt.” Wie ist es dann möglich, daß Anrainer, wenn

    in den Baugesetzen das Anrainerrecht Schutz vor Emissionen und Immissionen verankert

    ist, nicht zur Bauverhandlung eingeladen werden und Ihnen dadurch dieses Anrainerrecht

    verweigert wird?

 

3. Wann werden Sie sich für eine Konsumenteninformationspflicht der Handyhersteller über

    die benutzerrelevante Strahlenbelastung und den aktuellen Stand der Gesundheitsdebatte,

    wie dies auch im Rahmen der Wiener EMF - Deklaration von sechzehn namhaften

    internationalen Wissenschaftern gefordert wird, einsetzen? Wenn nein, warum nicht?