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der Abgeordneten Helmut Dietachmayr

und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend Sozialversicherungsabkommen mit ehemaligen Ostblockstaaten

 

 

Plötzlich auftretende Krankheiten oder Unfälle in den östlichen Nachbarländern können

horrende Behandlungskosten nach sich ziehen. Weil es mit diesen Ländern noch kein

Sozialversicherungsabkommen gibt, müssen österreichische Patienten selbst für den Großtei

der Kosten aufkommen.

 

Ein kurzer Freundschaftsbesuch bei unserem nördlichen Nachbarn Tschechien wurde für

einen Linzer Mindestpensionisten zum Horror-Trip. Er erlitt jenseits der Grenze einen

Herzinfarkt und mußte deswegen in einem böhmischen Krankenhaus 24 Tage lang stationär

behandelt werden, vierzehn Tage davon sogar auf der Intensivstation.

 

Nach der gutnachbarlichen Lebensrettung kam ein schwerer Schock: Die tschechische

Krankenhausverwaltung konfrontierte ihn bei der Entlassung aus dem Spital mit einer

Rechnung über 580.000 Kronen, umgerechnet 235.000 Schilling.

 

Da es Österreich trotz intensiver Bemühungen noch nicht gelungen ist mit Tschechien ein

Sozialversicherungsabkommen abzuschließen, darf die Oberösterreichische

Gebietskrankenkasse nur jene Kosten ersetzen, die für sie in einem österreichischen Spital

anfallen würden. Das ist aber nur ein Bruchteil der tschechischen Spitalskosten. Der

österreichische Ersatz wird außerdem erst dann geleistet, wenn die Rechnung in Tschechien

beglichen ist.

 

Womit der österreichische Mindestpensionist, dessen Nettopension nur 7.440 Schilling

monatlich beträgt, die tschechische Riesenrechnung bezahlen soll, ist völlig ungeklärt.

 

Mit ähnlichen Problemen wie im beschriebenen Fall aus Tschechien ist auch in Ungarn, der

Slowakei und anderen ehemaligen Ostblockländern zu rechnen. Das Beispiel zeigt, wie

wichtig auch für uns Österreicher der Abschluß von Sozialversicherungsabkommen mit

diesen Ländern ist - Abkommen, wie sie für alle unsere westlichen Urlaubsländer schon

gelten.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit und

Soziales folgende

 

A N F R A G E

 

 

1. Werden mit ehemaligen Ostblockstaaten Verhandlungen über

Sozialversicherungsabkommen geführt?

 

2. Wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen?

 

3. Aus welchen Gründen kamen bisher noch keine Abkommen zustande?

 

4. Kann in nächster Zukunft mit Vertragsabschlüssen vor allem für den Bereich der

Krankenversicherung gerechnet werden?

 

5. Sehen Sie für das BMAS oder die Gebietskrankenkassen Möglichkeiten in Härtefällen

- wie eingangs beschrieben - helfend einzugreifen?