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ANFRAGE

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Justizskandalurteile bei Polizeiübergriffen

Am 24. April 1996 beschäftigte sich Richter Fischer mit dem Fall des beamtshandelten ägyptischen Handelsangstellten Emad F. Emad F. hatte am Bahnhof Floridsdorf die mutmaßliche Haschischdealerin unter seinen Regenschirm unterstellen lassen. Auf Grund dieses schweren Verdachtsmotivs wurde F., nachdem sich die mutmaßliche Haschischdealerin entfernt hatte, von 3 Polizeibeamten in Zivil festgenommen und nach Augenzeugenberichten schwer mißhandelt. Erfolglos schallte noch der Ruf von F. nach Polizeihilfe: Rippenbrüche, Prellungen und Quetschungen waren die Folge.

Richter Fischer entschied nun auf Freispruch für die 3 amtshandelten Polizisten. Mit Formulierungen wie: "Die Ripperln könnt' er sich beim Niederfalln gebrochen haben". Oder: "Ein K. -o.-Schlag in dem Sinne war es ja nicht. Er hat nachher ja noch gezappelt.

Auf Grund dieses Skandalurteils und der offensichtlichen skandalösen Argumentationslinie richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende schriftliche

ANFRAGE:

1 . Wie beurteilt der Justizminister die Tatsache, daß statistisch belegbar ist, daß Bürger, die Polizeiübergriffe anzeigen, lediglich in einem Ausmaß von 3 bis 4 % vor Gericht Recht behalten und im Regelfall die Aussage des Exekutivbeamten sich durchsetzt?

2. Wie beurteilt der Justizminister die gegenständlichen Aussagen des Richters im oben angeführten Prozeß und das gesamte Verfahren?

3. Wie beurteilt der Justizminister den Vorwurf, daß auf Grund der engen Kooperation zwischen Justiz und Exekutive es immer wieder eine augenzwinkernde falschverstandene Kameraderie bei diesen Verfahren gibt?

4. Erwägt der Justizminister Schritte bzw. Maßnahmen, um diese von allen kritischen Experten geteilte Beobachtung in Zukunft kritisch zu hinterfragen bzw. zu verändern?