5705/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

betreffend Arbeiterkammergesetz

 

Vom 3. bis zum 23. April finden in Vorarlberg AK - Wahlen statt. Das Arbeiterkammergesetz (AKG) bindet

das passive Wahlrecht an die Wählbarkeit für den Nationalrat. Unter EU - RechtsexpertInnen ist jedoch

unstrittig, daß diese Regelung EU - rechtswidrig ist. Österreich wurde deswegen auch schon von der

Europäischen Kommission gerügt. EWR - BürgerInnen kann demnach das passive Wahlrecht nicht verwehrt

werden. Es besteht weitgehend auch Einigung darüber, daß dies durch das Assoziationsrecht zwischen der

EU und der Türkei auch für türkische StaatsbürgerInnen gilt. In Vorarlberg kandidieren nun fünf

KandidatInnen auf der Liste des Vereines Gemeinsam, Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/UG.

Durch den Umstand, daß im Arbeiterkammerrecht das allgemeine passive Wahlrecht nach wie vor fehlt, steht

die AK - Hauptwahlkommission in Vorarlberg nun vor der Entscheidung, den türkischen KandidatInnen das

passive Wahlrecht aufgrund der unmittelbar anzuwendenden EU - Bestimmungen zu gewähren oder aufgrund

des AKG zu verweigern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie sehen Sie die derzeitige rechtliche Situation im Bezug auf das passive Wahlrecht von EWR -

    BürgerInnen und von türkischen StaatsbürgerInnen?

 

2. Sehen Sie als Aufsichtsbehörde der Arbeiterkammern Möglichkeiten, die AK - Hauptwahlkommission in

    Vorarlberg dahingehend zu beeinflussen, daß eine EU - rechtskonforme Entscheidung getroffen wird?

 

3. Sehen sie eine Möglichkeit, daß das AKG bis zu den nächsten AK - Wahlen in anderen Bundesländern

    dahingehend novelliert wird, daß eine möglichst klare und EU - konforme Regelung (d.h. passives

    Wahlrecht für alle) erfolgt, um den AK - Hauptwahlkommissionen zukünftig ähnliche

    Entscheidungsschwierigkeiten zu nehmen?

 

4. Würden Sie sich im Fall einer Wahlanfechtung wegen Nichtzulassung der Kandidatur von türkischen

    StaatsbürgerInnen, für eine EU - rechtskonforme Entscheidung einsetzen?