5705/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Arbeiterkammergesetz
Vom 3. bis zum 23. April finden in Vorarlberg AK - Wahlen statt. Das Arbeiterkammergesetz (AKG) bindet
das passive Wahlrecht an die Wählbarkeit für den Nationalrat. Unter EU - RechtsexpertInnen ist jedoch
unstrittig, daß diese Regelung EU - rechtswidrig ist. Österreich wurde deswegen auch schon von der
Europäischen Kommission gerügt. EWR - BürgerInnen kann demnach das passive Wahlrecht nicht verwehrt
werden. Es besteht weitgehend auch Einigung darüber, daß dies durch das Assoziationsrecht zwischen der
EU und der Türkei auch für türkische StaatsbürgerInnen gilt. In Vorarlberg kandidieren nun fünf
KandidatInnen auf der Liste des Vereines Gemeinsam, Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/UG.
Durch den Umstand, daß im Arbeiterkammerrecht das allgemeine passive Wahlrecht nach wie vor fehlt, steht
die AK - Hauptwahlkommission in Vorarlberg nun vor der Entscheidung, den türkischen KandidatInnen das
passive Wahlrecht aufgrund der unmittelbar anzuwendenden EU - Bestimmungen zu gewähren oder aufgrund
des AKG zu verweigern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie sehen Sie die derzeitige rechtliche Situation im Bezug auf das passive Wahlrecht von EWR -
BürgerInnen und von türkischen StaatsbürgerInnen?
2. Sehen Sie als Aufsichtsbehörde der Arbeiterkammern Möglichkeiten, die AK - Hauptwahlkommission in
Vorarlberg dahingehend zu beeinflussen, daß eine EU - rechtskonforme Entscheidung getroffen wird?
3. Sehen sie eine Möglichkeit, daß das AKG bis zu den nächsten AK - Wahlen in anderen Bundesländern
dahingehend novelliert wird, daß eine möglichst klare und EU - konforme Regelung (d.h. passives
Wahlrecht für alle) erfolgt, um den AK - Hauptwahlkommissionen zukünftig ähnliche
Entscheidungsschwierigkeiten zu nehmen?
4. Würden Sie sich im Fall einer Wahlanfechtung wegen Nichtzulassung der Kandidatur von türkischen
StaatsbürgerInnen, für eine EU - rechtskonforme Entscheidung einsetzen?