5709/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Hinweise auf die Bildung eines Baukartells auch in der Steiermark

 

Die Hinweise auf eine Kartellbildung der Bauwirtschaft auch in der Steiermark werden

immer stärker. So weisen z.B. die Asphaltpreise in der Steiermark gegenüber Salzburg

eine Preisdifferenz von mehr als 40 % auf. Die Baufirmen teilen sich die Gemeinden

(Länder) offensichtlich auf, da in den Gemeinden (Ländern) bestimmte Baufirmen fast

immer den Zuschlag erhalten. Wesentlich beteiligt am Funktionieren des Kartells sind

offensichtlich Beamte in Gemeinden und Landesregierungen, die vor der Ausschreibung

einer Firma bekanntgeben, wer zur Ausschreibung eingeladen wird oder wer sich

Ausschreibungsunterlagen abgeholt hat. Wenn z.B. eine Gemeinde die Preisabsprachen

des Kartells nicht akzeptiert, dann verteuern die zur Ausschreibung eingeladenen

Firmen in einer Art Strafaktion die Asphalttonne wesentlich.

 

Die Kartellbildung funktioniert nach unserer Einschätzung nach folgendem Muster: Die

ausschreibende Stelle gibt bekannt, welche Baufirmen zur Ausschreibung eingeladen

werden oder welche Ausschreibungsunterlagen angefordert haben. Die betreffenden

Baufirmen setzen sich zusammen und erstellen abgesprochene Angebote. Der billigste

Anbieter erhält innerhalb des Kartells den Vortritt. Daraufhin schlagen alle Bieterfirmen

bis zu 30 % auf ihr Anbot auf und reichen es ein, wobei der intern ermittelte

Billigstbieter aufgrund unserer Hinweise auch bei der offiziellen Anbotseröffnung den

Zuschlag erhält. Der vorher verhandelte Preisaufschlag fließt in einen gemeinsamen

Topf und wird regelmäßig unter den beteiligten Firmen aufgeteilt. Ebenso werden

daraus Abschlagszahlungen an Firmen bezahlt, damit sich diese nicht am

Vergabeverfahren beteiligen und den Preis unterlaufen. Der gesamte Markt wird je nach

Größe der Baufirma quotiert.

 

Aus der vorliegenden Einladung (s. Beilage 1), durch die in diesem Fall federführende

Baufirma TERRAG - ASTAG (offensichtliche Kartellführerin) geht eindeutig hervor, daß

folgende Firmen an den Kartellabsprachen beteiligt sind:

Porr;

IL - Bau;

Beyer & Co;

Granit;

LSH - Fischer;

Stuag.

 

Einige Firmen sind bereits in strafrechtlichen Verfahren bei ähnlichen

Rechtsangelegenheiten verwickelt.

Beilage 1: Einladung an Baufirmen

Beilage 2: Baulos 38 v. 27.07.1994

Beilage 3: Baulos 39 v. 26.07.1994

Beilage 4: Baulos 40 v. 5.07.1994

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wurde die Vergabe für die Ausschreibung der ÖSAC im Fall des Bauloses 38

    (Kleintal) vom 27Juli 1994 (Beilage 2) nach Ihren Informationen und Unterlagen

    korrekt abgewickelt?

 

2. War eine der genannten Firmen, die bei der Unterredung anwesend waren (s. B. 1)

    Bestbieter?

 

3. Um wieviel Prozent differiert die Anbotssumme auf dem internen Papier mit der

    Anbotssumme bei offizieller Anbotsöffnung?

 

4. Wurde die Vergabe für die Ausschreibung der ÖSAC im Fall des Bauloses 39

    (Guggenbach) vom 26Juli 1994 (Beilage 3) nach Ihren Informationen und

    Unterlagen korrekt abgewickelt?

 

5. War eine der genannten Firmen, die bei der Unterredung anwesend waren (s. B. 1)

    Bestbieter?

 

6. Um wieviel Prozent differiert die Anbotssumme auf dem internen Papier mit der

     Anbotssumme bei offizieller Anbotsöffnung?

 

7. Wurde die Vergabe für die Ausschreibung der ÖSAG im Fall des Bauloses 40

     (Deutschfeistritz) vom 5. Juli 1994 (Beilage 4) nach Ihren Informationen und

     Unterlagen korrekt abgewickelt?

 

8. War eine der genannten Firmen, die bei der Unterredung anwesend waren (s. B. 1)

     Bestbieter?

9. Um wieviel Prozent differiert die Anbotssumme auf dem internen Papier mit der

    Anbotssumme bei offizieller Anbotsöffnung?

 

10. Werden Sie aufgrund dieser Hinweise Maßnahmen ergreifen?

 

11. Wenn ja, welche?

 

12. Wenn nein, warum nicht?

 

13. Ist an einen Ausschluß bei öffentlichen Vergaben jener genannten Firmen gedacht?

 

14. Wie weit können Sie ausschließen, daß Mitarbeiter der ÖSAG bzw. Beamte in der

      Verwaltung an den Preisabsprachen beteiligt oder zumindest mitgewirkt haben?

 

5. Welche Maßnahmen haben Sie seit dem ersten Auftauchen von Hinweisen auf

    Kartellabsprachen in der Bauwirtschaft getroffen?

 

16. Ist Ihnen bekannt, daß immer wieder Hinweise auftauchen, daß Banken die

      wesentliche Anteile an den Baufirmen besitzen, gegenüber konkurrierenden

      Baufirmen aus unfairen Wettbewerbsgründen offensichtlich ungerechtfertigt

      Kredite fällig stellen oder Bankgarantien zurückziehen oder verweigern, um

      Konkurrenten aus dem Angebotsverfahren zu drängen?

 

17. Welche Banken, die unter Rechnungshofkontrolle stehen, sind an der PORR AG

      beteiligt?

 

18. Welche Banken, die unter Rechnungshofkontrolle stehen, sind an der II - Bau

       beteiligt?

 

19. Welche Banken, die unter Rechnungshofkontrolle stehen, sind an der Beyer + Co

      beteiligt?

 

20. Welche Banken, die unter Rechnungshofkontrolle stehen, sind an der Granit

      beteiligt?

 

21. Welche Banken, die unter Rechnungshofkontrolle stehen, sind an der LSH - Fischer

      beteiligt?

 

22. Welche Banken, die unter Rechnungshofkontrolle stehen, sind an der Stuag -

       Leibnitz beteiligt?

 

 

 

Anlagen konnten nicht gescannt werden !!!