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ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Einsparungen bei Drogenberatungsstellen

In den allgemeinen Erläuterungen zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1996 findet sich zum Paragraph 1722 - Bekämpfung des Suchtgiftmißbrauches folgende Passage: "Für die Förderung von Einrichtungen und Vereinigungen, die die Beratung und Betreuung von Suchtgifmißbrauchern wahrnehmen, ist unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des § 22 des Suchtgiftgesetzes vorgesorgt.  '

In Wirklichkeit wurden die Mittel für diesen Budgetposten jedoch um 5 Mio Schilling gekürzt, für die Drogenberatungsstellen bedeutet dies zum Teil Kürzungen bis zu 50 % ab Mai 1996!

Einige Drogenberatungsstellen, wie jene im Innsbrucker 'Jugendzentrum Z6" sind dadurch sogar von der Schließung bedroht.

Für die Drogenprävention wäre dies ein schwerer Rückschlag.  Da die Nachfrage an Unterstützung in Suchtgiftfragen im Steigen begriffen ist, wäre eine Ausweitung der Beratungsstellen die logische Reaktion.  Gerade im "Z 6' werden Jugendliche angesprochen, die von anderen Beratungsstellen nicht erreicht werden könnten.

Ob die Länder und Gemeinden nun einspringen, ist fraglich.  Auf der letzten Tagung des Städtebundes wurde in einer Resolution folgende Passage aufgenommen:

'Der Österreichische Städtebund wendet sich gegen die Kürzung der Zuschüsse des Bundes nach § 22 Suchtgiftgesetz, weil damit die Finanzierung der Suchtgiftberatung auf die nachgeordneten Gebietskörperschaften, insbesondere auf die Städte, abgewälzt wird.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1)      Welche Drogenberatungsstellen, die nach § 22 Suchtgiftgesetz Zuschüsse vom Bund

erhalten, sind von den Budgetkürzungen betroffen und in welcher Höhe?

 

2)      Für welche Drogenberatungsstellen ist die Weiterfinanzierung in der gleichen Höhe wie bisher durch Länder oder Gemeinden sichergestellt?

 

3)    Für welche Drogenberatungsstellen gibt es noch keine gesicherte Weiterfinanzierung durch andere Kostenträger?

 

4)    Wurden Ihrerseits Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden aufgenommen?  Wenn ja, wie ist der derzeitige Verhandlungsstand?

       Wenn nein, warum nicht?


 

5)    Gibt es von Ihrer Seite die Bestrebung, für Drogenberatungsstellen, die von der Schließung bedroht sind, die Förderung in voller Höhe aufrecht zu erhalten?

       Wenn nein, warum nicht?

 

6)    Gibt es ein Bundes-Konzept für Drogenprävention sowie für Beratung und Betreuung von Drogenabhängigen, welche Projekte und Programme werden durchgeführt und wie ist deren finanzielle Ausstattung?