5710/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Hinweise auf die Bildung eines Baukartells auch in der Steiermark
Die Hinweise auf eine Kartellbildung der Bauwirtschaft auch in der Steiermark werden
immer stärker. So weisen z.B. die Asphaltpreise in der Steiermark gegenüber Salzburg
eine Preisdifferenz von mehr als 40 % auf. Die Baufirmen teilen sich die Gemeinden
(Länder) offensichtlich auf, da in den Gemeinden (Ländern) bestimmte Baufirmen fast
immer den Zuschlag erhalten. Wesentlich beteiligt am Funktionieren des Kartells sind
offensichtlich Beamte in Gemeinden und Landesregierungen, die vor der Ausschreibung
einer Firma bekanntgeben, wer zur Ausschreibung eingeladen wird oder wer sich
Ausschreibungsunterlagen abgeholt hat. Wenn z.B. eine Gemeinde die Preisabsprachen
des Kartells nicht akzeptiert, dann verteuern die zur Ausschreibung eingeladenen
Firmen in einer Art Strafaktion die Asphalttonne wesentlich.
Die Kartellbildung funktioniert nach unserer Einschätzung nach folgendem Muster: Die
ausschreibende Stelle gibt bekannt, welche Baufirmen zur Ausschreibung eingeladen
werden oder welche Ausschreibungsunterlagen angefordert haben. Die betreffenden
Baufirmen setzen sich zusammen und erstellen abgesprochene Angebote. Der billigste
Anbieter erhält innerhalb des Kartells den Vortritt. Daraufhin schlagen alle Bieterfirmen
bis zu 30 % auf ihr Anbot auf und reichen es ein, wobei der intern ermittelte
Billigstbieter aufgrund unserer Hinweise auch bei der offiziellen Anbotseröffnung den
Zuschlag erhält. Der vorher verhandelte Preisaufschlag fließt in einen gemeinsamen
Topf und wird regelmäßig unter den beteiligten Firmen aufgeteilt. Ebenso werden
daraus Abschlagszahlungen an Firmen
bezahlt, damit sich diese nicht am
Vergabeverfahren beteiligen und den Preis unterlaufen. Der gesamte Markt wird je nach
Größe der Baufirma quotiert.
Aus der vorliegenden Einladung (s. Beilage 1), durch die in diesem Fall federführende
Baufirma TEERAG - ASTAG (offensichtliche Kartellführerin) geht eindeutig hervor, daß
folgende Firmen an den Kartellabsprachen beteiligt sind:
Porr;
IL - Bau;
Beyer & Co;
Granit;
LSH - Fischer;
Stuag.
Einige Firmen sind bereits in strafrechtlichen Verfahren bei ähnlichen
Rechtsangelegenheiten verwickelt.
Beilage 1: Einladung an Baufirmen
Beilage 2: Baulos 38 v. 27.07.1994
Beilage 3: Baulos 39 v. 26.07.1994
Beilage 4: Baulos 40 v. 5.07.1994
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Gibt es gegen die genannten Firmen Erhebungen, Ermittlungen oder ein Verfahren
wegen des Verdachtes auf Kartellbildung oder wegen Betrugsverdacht?
Anlagen konnten nicht gescannt werden !!