5713/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Auskunftsbegehren beim Heeresnachrichtenamt

 

Ich habe auf mein Auskunftsbegehren vom 25.11.1998 an das BMLV/Heeresnachrichtenamt

am 15.01.1999 die Antwort erhalten, daß “keine Akte bzw. Vormerkung im Sinne Ihrer

Anfrage aufliegt”. Bei diesem Textbaustein handelt es sich inhaltlich um dasselbe, was im

Entwurf zum Militärbefugnisgesetz § 50 (3) für jene Staatsbürger, die sich kritisch zu

“militärischen Rechtsgütern” verhalten, als Formulierung vorgesehen ist. Ich erachte die

hartnäckige Behauptung, die der Verteidigungsminister seit dem Landesverteidigungsrat vom

4. November 1998 aufrecht hält, daß keine Akten über österreichische StaatsbürgerInnen

existieren, für besonders interessant.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung

folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wenn es nun keine Akten und Unterlagen über österreichische StaatsbürgerInnen gibt,

     wieviele Akten gibt es über ausländische StaatsbürgerInnen, die in Österreich leben und

     wieviele Akten sind über AusländerInnen angelegt, die im Ausland leben ?

 

2. Werden Akten über AusländerInnen in erster Linie im Zusammenhang mit den neuen

     Bedrohungsbildern des Heeres, der Organisierten Kriminalität oder der Migration

     angelegt?

 

3. Über BürgerInnen welcher Nationalität wurden Akten angelegt?

 

4. Findet bei Aufzeichnungen über AusländerInnen in Österreich Zusammenarbeit und

     Datenaustausch mit den Fremdenbehörden beim Innenministerium bzw. beim

     Bundeskanzleramt statt?

 

5. Wieviele Akten über AusländerInnen wurden vor 1989 wieviele nach 1989 angelegt?

 

6. Wie oft wurden von Seiten des HNA in den Jahren seit 1989 Daten an ausländische

     Geheimdienste weitergegeben?

 

7. Welche Kosten verursachte die Tätigkeit des Heeresnachrichtenamtes im Jahr 1988 und

     welche im Jahr 1998?