5713/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Auskunftsbegehren beim Heeresnachrichtenamt
Ich habe auf mein Auskunftsbegehren vom 25.11.1998 an das BMLV/Heeresnachrichtenamt
am 15.01.1999 die Antwort erhalten, daß “keine Akte bzw. Vormerkung im Sinne Ihrer
Anfrage aufliegt”. Bei diesem Textbaustein handelt es sich inhaltlich um dasselbe, was im
Entwurf zum Militärbefugnisgesetz § 50 (3) für jene Staatsbürger, die sich kritisch zu
“militärischen Rechtsgütern” verhalten, als Formulierung vorgesehen ist. Ich erachte die
hartnäckige Behauptung, die der Verteidigungsminister seit dem Landesverteidigungsrat vom
4. November 1998 aufrecht hält, daß keine Akten über österreichische StaatsbürgerInnen
existieren, für besonders interessant.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidigung
folgende
ANFRAGE:
1. Wenn es nun keine Akten und Unterlagen über österreichische StaatsbürgerInnen gibt,
wieviele Akten gibt es über ausländische StaatsbürgerInnen, die in Österreich leben und
wieviele Akten sind über AusländerInnen angelegt, die im Ausland leben ?
2. Werden Akten über AusländerInnen in erster Linie im Zusammenhang mit den neuen
Bedrohungsbildern des Heeres, der Organisierten Kriminalität oder der Migration
angelegt?
3. Über BürgerInnen welcher Nationalität wurden Akten angelegt?
4. Findet bei Aufzeichnungen über AusländerInnen in Österreich Zusammenarbeit und
Datenaustausch mit den Fremdenbehörden beim Innenministerium bzw. beim
Bundeskanzleramt statt?
5. Wieviele Akten über AusländerInnen wurden vor 1989 wieviele nach 1989 angelegt?
6. Wie oft wurden von Seiten des HNA in den Jahren seit 1989 Daten an ausländische
Geheimdienste weitergegeben?
7. Welche Kosten verursachte die Tätigkeit des Heeresnachrichtenamtes im Jahr 1988 und
welche im Jahr 1998?