5714/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Beitritt Österreichs zur Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention)
Am 13. Mai 1998 wurde die Bundesregierung vom österreichischen Parlament in einem
einstimmigen Beschluß aufgefordert, den Beitritt zur Bonner Konvention zu veranlassen.
Die wesentlichen Ziele der Bonner Konvention sind der weltweite Schutz und die Erhaltung
der wandernden Tierarten einschließlich deren nachhaltige Nutzung. Dies soll erreicht
werden durch eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit.
Viele Tierarten bleiben während ihres Lebens nicht an ein und demselben Standort, sondern ziehen in regelmäßigen Abständen über weite Strecken von den Stätten ihrer Geburt an andere Plätze und kehren wieder zurück. Der wachsende Zugriff der Menschen auf die Naturräume wirkt sich besonders nachteilig auf diese wandernden Arten aus. Gedankenlose Eingriffe in natürliche Abläufe bringen Bestände ganzer Arten oder Populationen in Gefahr.
Das 1992 geschlossene globale Übereinkommen über Biologische Vielfalt propagiert die
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Ressourcen (i.e. Flora und Fauna). Es garantiert den Staaten, in denen diese Naturgüter heimisch sind, das alleinige Besitz - und Nutzungsrecht. Es liegt auf der Hand, daß für wandernde Arten nur ein gemeinsames
Besitz - und Nutzungsrecht der Staaten, durch die sie wandern (sog. Arealstaaten), gelten
kann und daß aus dem gemeinsamen Eigentum auch eine gemeinsame Schutz - und
Erhaltungspflicht resultiert. Mit Stand vom Juni 1997 verzeichnete die Bonner Konvention
bereits 50 Vertragstaaten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Sie dem einstimmigen Auftrag des Parlaments, den Beitritt zur Bonner
Konvention zu veranlassen, nachgekommen? Wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum
nicht?