5714/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Beitritt Österreichs zur Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention)

 

Am 13. Mai 1998 wurde die Bundesregierung vom österreichischen Parlament in einem

einstimmigen Beschluß aufgefordert, den Beitritt zur Bonner Konvention zu veranlassen.

Die wesentlichen Ziele der Bonner Konvention sind der weltweite Schutz und die Erhaltung

der wandernden Tierarten einschließlich deren nachhaltige Nutzung. Dies soll erreicht

werden durch eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit.

 

Viele Tierarten bleiben während ihres Lebens nicht an ein und demselben Standort, sondern ziehen in regelmäßigen Abständen über weite Strecken von den Stätten ihrer Geburt an andere Plätze und kehren wieder zurück. Der wachsende Zugriff der Menschen auf die Naturräume wirkt sich besonders nachteilig auf diese wandernden Arten aus. Gedankenlose Eingriffe in natürliche Abläufe bringen Bestände ganzer Arten oder Populationen in Gefahr.

 

Das 1992 geschlossene globale Übereinkommen über Biologische Vielfalt propagiert die

Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Ressourcen (i.e. Flora und Fauna). Es garantiert den Staaten, in denen diese Naturgüter heimisch sind, das alleinige Besitz -  und Nutzungsrecht. Es liegt auf der Hand, daß für wandernde Arten nur ein gemeinsames

Besitz -  und Nutzungsrecht der Staaten, durch die sie wandern (sog. Arealstaaten), gelten

kann und daß aus dem gemeinsamen Eigentum auch eine gemeinsame Schutz -  und

Erhaltungspflicht resultiert. Mit Stand vom Juni 1997 verzeichnete die Bonner Konvention

bereits 50 Vertragstaaten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Sind Sie dem einstimmigen Auftrag des Parlaments, den Beitritt zur Bonner

         Konvention zu veranlassen, nachgekommen? Wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum

         nicht?