5717/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Tod eines Afrikaners bei einer Drogenrazzia in Wien - Meidling
Im Zuge der Festnahme am 19. Jänner 1999 in Wien Meidling (Ecke
Franz – Emmerich - Gasse/ Arndtstraße) kam der Schwarzafrikaner, Ahmed F.,
unter bisher ungeklärten Umständen zu Tode. Die Festnahme erfolgte
durch Beamte der niederösterreichischen Kriminalabteilung. Als
vermutliche Todesursache wurde vom Notarzt Erstickung festgehalten.
Augenzeugen der Amtshandlung berichten von Mißhandlungen des
Verstorbenen (Schläge, Tritte, Würgen am Hals) durch die amtshandelnden
Zivilbeamten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 Wie lautet der Polizeibericht über die Amtshandlung, bei der Ahmed F.
zu Tode kam?
2 Wie lautet die gerichtsmedizinisch festgestellte Todesursache von
Ahmed F.?
3 Weshalb lag bis zum 13 Tag nach dem Vorfall! -
kein Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung vor?
4 Wann wurde der Leichnam von Ahmed F. an das gerichtsmedizinische
Institut der Universität Wien überstellt und zu welchem Zweck? Wann und
von wem wurde die Überstellung angeordnet?
5 Wurde gegen einen der an der Amtshandlung beteiligten Beamten
bereits einmal Beschwerde wegen ungerechtfertigter Gewaltanwendung
oder anderer strafrechtlicher Delikte erhoben bzw. ein entsprechendes
Disziplinarverfahren eingeleitet? Wenn ja, was wurden dem bzw. den
Beamten vorgeworfen?
6 Wurden Versuche unternommen, Zeugen der Amtshandlung ausfindig zu
machen bzw. deren Beobachtungen in die laufenden Untersuchungen mit -
einzubeziehen? Wenn nein, warum nicht?
7 Stimmen die Angaben, wonach eine weitere Person im Zuge dieser
Amtshandlung festgenommen wurde.
Wenn ja, wurde gegen diese Person Anzeige erstattet; wenn ja weswegen?
8 Konnten im Zuge dieser Amtshandlung Drogen, die sich im Besitz des
Verdächtigen befunden hatten, sichergestellt werden. Wenn ja in welcher
Form, in welcher Menge? Von wem wurden diese Drogen sichergestellt?
9 Sehen Sie sich dazu veranlaßt, Schritte zur Einrichtung einer unabhängigen
Kommission zur Untersuchung des vorliegenden Falles zu setzen?