5718/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerfreibetrag für "begünstigte Behinderte”
Frau W. hat vom Bundessozialamt 1997 einen Behinderungsfreibetrag von 70 %,
da sie stark gehbehindert ist. Da Frau W. kein Pflegegeld bekommt und auch über
kein steuerpflichtiges Einkommen verfügte, konnte ihr Ehegatte aufgrund des
Alleinverdienerabsetzbetrages den gesetzlichen Freibetrag seiner Ehefrau in seiner
Einkommensteuererklärung geltend machen. Frau W. wurde somit gesetzlich beim
Finanzamt als “begünstigte Behinderte” anerkannt und erhielt einen Teil des
behinderungsbedingten Mehraufwandes über den Lohnsteuerausgleich ihres
Mannes wieder zurück.
Frau W. hat seit 1.8.1998 eine Eigenpension, die aufgrund der geringen Höhe (S
3.531,-- brutto) ebenfalls kein steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Deshalb kann
sie ihren Behindertenfreibetrag nicht über einen eigenen Jahresausgleich geltend
machen.
Ihr Ehegatte hat, durch die kleine Eigenpension seiner Frau, den Alleinverdiener -
absetzbetrag verloren und kann daher den Freibetrag seiner Frau auch nicht mehr
geltend machen.
Damit kann Frau W. im Steuerrecht nicht mehr als “begünstigte Behinderte” ihre
Ansprüche geltend machen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele “Begünstigte Behinderte” Menschen, ohne Pflegegeldbezug, erhielten
in den Jahren 1996, 1997 und 1998 eine Pensionen deren Höhe unter dem
steuerpflichtigen Einkommen lag?
2. Wieviel "Begünstigte Behinderte” Menschen, ohne Pflegegeldbezug, konnten
im obigen Zeitraum den behinderungsbedingten Freibetrag nur über das
Einkommen des Ehemannes/Lebensgefährten steuerlich in Anspruch nehmen?
3. Wieviel “Begünstigte Behinderte” Menschen, ohne Pflegegeldbezug, konnten
im obigen Zeitraum den behinderungsbedingten Freibetrag nur über das
Einkommen der Ehefrau/Lebensgefährtin steuerlich in Anspruch nehmen?
4. Welche Summe (in Schilling) wurde im obigen Zeitraum auf Kosten von
“Begünstigte Behinderte” ohne Pflegegeldbezug eingespart, weil sie über kein
eigenes steuerpflichtiges Einkommen verfügten?
5. Werden Sie im Rahmen der Steuerreform 1999 die Voraussetzungen schaffen,
daß alle “Begünstigte Behinderte" ohne Pflegegeldbezug, Anspruch auf eine
Negativsteuer haben?
Wenn nein: warum nicht?