5718/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Steuerfreibetrag für "begünstigte Behinderte”

 

Frau W. hat vom Bundessozialamt 1997 einen Behinderungsfreibetrag von 70 %,

da sie stark gehbehindert ist. Da Frau W. kein Pflegegeld bekommt und auch über

kein steuerpflichtiges Einkommen verfügte, konnte ihr Ehegatte aufgrund des

Alleinverdienerabsetzbetrages den gesetzlichen Freibetrag seiner Ehefrau in seiner

Einkommensteuererklärung geltend machen. Frau W. wurde somit gesetzlich beim

Finanzamt als “begünstigte Behinderte” anerkannt und erhielt einen Teil des

behinderungsbedingten Mehraufwandes über den Lohnsteuerausgleich ihres

Mannes wieder zurück.

 

Frau W. hat seit 1.8.1998 eine Eigenpension, die aufgrund der geringen Höhe (S

3.531,-- brutto) ebenfalls kein steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Deshalb kann

sie ihren Behindertenfreibetrag nicht über einen eigenen Jahresausgleich geltend

machen.

Ihr Ehegatte hat, durch die kleine Eigenpension seiner Frau, den Alleinverdiener -

absetzbetrag verloren und kann daher den Freibetrag seiner Frau auch nicht mehr

geltend machen.

 

Damit kann Frau W. im Steuerrecht nicht mehr als “begünstigte Behinderte” ihre

Ansprüche geltend machen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie viele “Begünstigte Behinderte” Menschen, ohne Pflegegeldbezug, erhielten

          in den Jahren 1996, 1997 und 1998 eine Pensionen deren Höhe unter dem

          steuerpflichtigen Einkommen lag?

2.      Wieviel "Begünstigte Behinderte” Menschen, ohne Pflegegeldbezug, konnten

          im obigen Zeitraum den behinderungsbedingten Freibetrag nur über das

          Einkommen des Ehemannes/Lebensgefährten steuerlich in Anspruch nehmen?

 

3.      Wieviel “Begünstigte Behinderte” Menschen, ohne Pflegegeldbezug, konnten

          im obigen Zeitraum den behinderungsbedingten Freibetrag nur über das

          Einkommen der Ehefrau/Lebensgefährtin steuerlich in Anspruch nehmen?

 

4.      Welche Summe (in Schilling) wurde im obigen Zeitraum auf Kosten von

          “Begünstigte Behinderte” ohne Pflegegeldbezug eingespart, weil sie über kein

          eigenes steuerpflichtiges Einkommen verfügten?

 

5.      Werden Sie im Rahmen der Steuerreform 1999 die Voraussetzungen schaffen,

          daß alle “Begünstigte Behinderte" ohne Pflegegeldbezug, Anspruch auf eine

          Negativsteuer haben?

 

          Wenn nein: warum nicht?