5724/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Cordula Frieser
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Reform des Rechtsmiftelverfahrens im Abgabenrecht
Im Bereich des Verwaltungsrechts bestehen umfangreiche Vorarbeiten, eine
zweistufige Gerichtsbarkeit zu schaffen. Nach den bisherigen Plänen sollen
unterhalb des Verwaltungsgerichtshofs ebenfalls Verwaltungsgerichte geschaffen
werden. Der Rechtsschutz im Bereich des Verwaltungsrechts soll dadurch
erheblich ausgebaut werden. Von den bisherigen Plänen ist das Abgabenrecht
allerdings nicht berührt gewesen. Die bisher bestehenden Berufungssenate sind
Behörden und daher nicht mit Gerichten vergleichbar. Würde im Abgabenrecht
keine zusätzliche gerichtliche Instanz unterhalb des Verwaltungsgerichtshofs
geschaffen werden, würde dies eine erhebliche Verschlechterung des
Rechtsschutzes im Abgabenrecht gegenüber dem Rechtsschutz in den anderen
Bereichen des Verwaltungsrechts bedeuten. In diesem Zusammenhang stellen die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Welche Vorschläge wird der Bundesminister für Finanzen machen, um statt
der Berufungssenate eine gerichtliche Zuständigkeit im Abgabenrecht auch
unterhalb des Verwaltungsgerichtshofs vorzusehen, um die Verwirklichung
rechtsstaatlicher Standards auch im Abgabenrecht sicherzustellen?
2. Welche Pläne bestehen, um das Abgabenrecht in eine künftig zu schaffende
Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz zu integrieren?
3. Falls Kostengründe einer weitergehenden Reform entgegenstehen sollten:
Halten Sie es für
denkbar, die bisher bestehenden Berufungssenate durch
Einzelrichter zu ersetzen, die in die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz
integriert werden könnten?
4. Welche Vorarbeiten existieren im Finanzministerium zur Vorbereitung dieser
Reformmaßnahmen?