5724/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Cordula Frieser

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Reform des Rechtsmiftelverfahrens im Abgabenrecht

 

Im Bereich des Verwaltungsrechts bestehen umfangreiche Vorarbeiten, eine

zweistufige Gerichtsbarkeit zu schaffen. Nach den bisherigen Plänen sollen

unterhalb des Verwaltungsgerichtshofs ebenfalls Verwaltungsgerichte geschaffen

werden. Der Rechtsschutz im Bereich des Verwaltungsrechts soll dadurch

erheblich ausgebaut werden. Von den bisherigen Plänen ist das Abgabenrecht

allerdings nicht berührt gewesen. Die bisher bestehenden Berufungssenate sind

Behörden und daher nicht mit Gerichten vergleichbar. Würde im Abgabenrecht

keine zusätzliche gerichtliche Instanz unterhalb des Verwaltungsgerichtshofs

geschaffen werden, würde dies eine erhebliche Verschlechterung des

Rechtsschutzes im Abgabenrecht gegenüber dem Rechtsschutz in den anderen

Bereichen des Verwaltungsrechts bedeuten. In diesem Zusammenhang stellen die

unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

1. Welche Vorschläge wird der Bundesminister für Finanzen machen, um statt

    der Berufungssenate eine gerichtliche Zuständigkeit im Abgabenrecht auch

    unterhalb des Verwaltungsgerichtshofs vorzusehen, um die Verwirklichung

    rechtsstaatlicher Standards auch im Abgabenrecht sicherzustellen?

 

2. Welche Pläne bestehen, um das Abgabenrecht in eine künftig zu schaffende

    Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz zu integrieren?

 

3. Falls Kostengründe einer weitergehenden Reform entgegenstehen sollten:

    Halten Sie es für denkbar, die bisher bestehenden Berufungssenate durch

    Einzelrichter zu ersetzen, die in die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz

    integriert werden könnten?

 

4. Welche Vorarbeiten existieren im Finanzministerium zur Vorbereitung dieser

    Reformmaßnahmen?