5726/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Verhängung von Schubhaft über Jugendliche

 

Obwohl anstelle der Schubhaft seit der Asyl - und Fremdengesetznovelle 1997 auch

das “gelindere Mittel" gegenüber Flüchtlingen und anderen Ausländern, deren

Abschiebung oder Verfahrenssicherung man garantieren möchte, eingesetzt werden

kann, steigt in Österreich die Zahl der Schubhäftlinge. Besonders besorgniserregend

ist, daß nach wie vor auch Kinder und Jugendliche (vor allem unbegleitete

Flüchtlinge) in Schubhaft genommen werden, die Schutz vor dieser unmenschlichen

und fragwürden Maßnahme genießen sollten. Innenminister Karl Schlögl hatte sich

zwar noch vor einem halben Jahr dafür ausgesprochen, nach Möglichkeit keine

Schubhaft mehr über Jugendliche zu verhängen, nun meint er jedoch: “Wenn man

sie zurückstellen will, dann gibt es nur die Chance, wenn sie in Schubhaft bleiben.

Sonst sind sie weg "(STANDARD, 10.2.1999).

 

Minderjährige Asylwerberinnen und Asylwerber sowie Kinder und Jugendliche ohne

Identitätsausweis haben jedoch selbstverständlich ein Recht auf altersgemäße

Unterbringung und Betreuung, selbst wenn sie nach Abschluß eines Asyl -  oder

Aufenthaltsverfahrens abgeschoben werden. Daher richten die unterzeichneten

Abgeordneten folgende

 

                                               ANFRAGE

 

an den Bundesminister für Inneres:

 

1. Wie viele ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren befanden sich

    1998 und im Januar 1999, aufgeschlüsselt nach jedem einzelnen Kalendertag

    und nach Gemeinden, in denen sich Hafträume befinden, in Schubhaft?

 

2. Wie viele ausländische Jugendliche bis 16 Jahre befanden sich 1998 und im

    Januar 1999, ebenfalls aufgeschlüsselt nach jedem einzelnen kalendertag und

    nach Gemeinden, in denen sich Hafträume befinden, in Schubhaft?

 

3. In wie vielen der in Frage 1 und 2 angeführten Fälle wurden die Jugendlichen von

    ihren Eltern (bzw. einem Elternteil) getrennt?

 

4. In wie vielen der in Frage 1 und 2 angeführten Fälle handelte es sich um

    unbegleitete jugendliche Asylwerberinnen und Asylwerber?

 

5. In wie vielen der in Frage 1 und 2 angeführten Fällen wurde in diesem Zeitraum

    ein Abschiebungsaufschub gewährt?

 

6. Wie viele ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren befanden sich

     insgesamt in den Jahren 1995,1996 und 1997 in Schubhaft?

7. Wie viele ausländische Jugendliche bis 16 Jahre befanden sich insgesamt in den

    Jahren 1995,1996 und 1997 in Schubhaft?

 

8. Wie viele ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erhielten 1998

    ein Aufenthaltsverbot?

 

9. Wie viele ausländische Jugendliche bis 16 Jahre erhielten 1998 ein

    Aufenthaltsverbot?

 

10. Wie viele ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren wurden 1998

      abgeschoben?

11. Wie viele ausländische Jugendliche bis 16 Jahre wurden 1998 abgeschoben?

 

12. Aus welchem Grund müssen ausländische Jugendliche überhaupt in Schubhaft

      genommen werden, anstatt sie einer altersgemäßen Betreuung zuzuführen

      wodurch - falls notwendig - ihre ständige Verfügbarkeit ebenfalls “gesichert”

      wäre?

 

13. Werden Sie sich für die Einrichtung einer Beratungs - und Betreuungsstelle für

      ausländische jugendliche Flüchtlinge einsetzen, die diese bis zum Abschluß eines

      Asylverfahrens betreut? Wenn nein, warum nicht?

 

14. Welche Kosten verursacht die Unterbringung eines ausländischen Jugendlichen

      in Schubhaft, welche Kosten (schätzungsweise) in einer eigenen Betreuungsstelle

      bzw. in Bundesbetreuung pro Tag?