5726/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verhängung von Schubhaft über Jugendliche
Obwohl anstelle der Schubhaft seit der Asyl - und Fremdengesetznovelle 1997 auch
das “gelindere Mittel" gegenüber Flüchtlingen und anderen Ausländern, deren
Abschiebung oder Verfahrenssicherung man garantieren möchte, eingesetzt werden
kann, steigt in Österreich die Zahl der Schubhäftlinge. Besonders besorgniserregend
ist, daß nach wie vor auch Kinder und Jugendliche (vor allem unbegleitete
Flüchtlinge) in Schubhaft genommen werden, die Schutz vor dieser unmenschlichen
und fragwürden Maßnahme genießen sollten. Innenminister Karl Schlögl hatte sich
zwar noch vor einem halben Jahr dafür ausgesprochen, nach Möglichkeit keine
Schubhaft mehr über Jugendliche zu verhängen, nun meint er jedoch: “Wenn man
sie zurückstellen will, dann gibt es nur die Chance, wenn sie in Schubhaft bleiben.
Sonst sind sie weg "(STANDARD, 10.2.1999).
Minderjährige Asylwerberinnen und Asylwerber sowie Kinder und Jugendliche ohne
Identitätsausweis haben jedoch selbstverständlich ein Recht auf altersgemäße
Unterbringung und Betreuung, selbst wenn sie nach Abschluß eines Asyl - oder
Aufenthaltsverfahrens abgeschoben werden. Daher richten die unterzeichneten
Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Inneres:
1. Wie viele ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren befanden sich
1998 und im Januar 1999, aufgeschlüsselt nach jedem einzelnen Kalendertag
und nach Gemeinden, in denen sich Hafträume befinden, in Schubhaft?
2. Wie viele ausländische Jugendliche bis 16 Jahre befanden sich 1998 und im
Januar 1999, ebenfalls aufgeschlüsselt nach jedem einzelnen kalendertag und
nach Gemeinden, in denen sich Hafträume befinden, in Schubhaft?
3. In wie vielen der in Frage 1 und 2 angeführten Fälle wurden die Jugendlichen von
ihren Eltern (bzw. einem Elternteil) getrennt?
4. In wie vielen der in Frage 1 und 2 angeführten Fälle handelte es sich um
unbegleitete jugendliche Asylwerberinnen und Asylwerber?
5. In wie vielen der in Frage 1 und 2 angeführten Fällen wurde in diesem Zeitraum
ein Abschiebungsaufschub gewährt?
6. Wie viele ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren befanden sich
insgesamt in den
Jahren 1995,1996 und 1997 in Schubhaft?
7. Wie viele ausländische Jugendliche bis 16 Jahre befanden sich insgesamt in den
Jahren 1995,1996 und 1997 in Schubhaft?
8. Wie viele ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erhielten 1998
ein Aufenthaltsverbot?
9. Wie viele ausländische Jugendliche bis 16 Jahre erhielten 1998 ein
Aufenthaltsverbot?
10. Wie viele ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren wurden 1998
abgeschoben?
11. Wie viele ausländische Jugendliche bis 16 Jahre wurden 1998 abgeschoben?
12. Aus welchem Grund müssen ausländische Jugendliche überhaupt in Schubhaft
genommen werden, anstatt sie einer altersgemäßen Betreuung zuzuführen
wodurch - falls notwendig - ihre ständige Verfügbarkeit ebenfalls “gesichert”
wäre?
13. Werden Sie sich für die Einrichtung einer Beratungs - und Betreuungsstelle für
ausländische jugendliche Flüchtlinge einsetzen, die diese bis zum Abschluß eines
Asylverfahrens betreut? Wenn nein, warum nicht?
14. Welche Kosten verursacht die Unterbringung eines ausländischen Jugendlichen
in Schubhaft, welche Kosten (schätzungsweise) in einer eigenen Betreuungsstelle
bzw. in Bundesbetreuung pro Tag?