573/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend die Dotierung des Nationalfonds für zur besonderen Hilfe für behinderte Menschen für die Jahre 1996 bis 2000
Der Nationalfonds zur besonderen Hilfe für behinderte Menschen wurde zur zusätzlichen Förderung besonderer behinderungsbedingt notwendigen Maßnahmen der medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation geschaffen. Aus diesem Fonds können Geld- oder Sachleistungen gewährt werden, sofern keine Förderungsmölichkeiten aufgrund anderer Rechtsvorschriften bestehen und durch die Maßnahme eine soziale Härte beseitigt wird. Gerade in Zeiten des Sozialabbaus kommt diesem Fonds eine verstärkte Bedeutung ZU. Eine Kürzung der Mittel in diesem Bereich würde eine weitere Verschlechterung für behinderte Menschen dastellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie hoch war die Dotierung des Nationalfonds zur besonderen Hilfe für behinderte Menschen im Jahr 1990, 1991, 1992, 1993, 1994 und 19957
2) Wie hoch ist die Dotierung des Nationalfonds zur besonderen Hilfe für behinderte Menschen für die Jahre 1996, 1997, 1998, 1999 und 2000?
3) Wie hoch ist die Maximalzuwendung für besondere behinderungsbedingt notwendige Maßnahmen derzeit und ist hier eine Änderung geplant?
4) In welcher Form wird im Falle einer Kürzung der Mittel für den Nationalfonds ein Ausgleich geschaffen?