5730/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Reinhart Gaugg, Franz Lafer, Dr. Helene Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verstoß gegen das Datenschutzgesetz durch das Landesgendarmeriekommando

Niederösterreich

 

Die Personalvertreter der Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher (AUF) im

Fachausschuß beim LGK für Niederösterreich richteten am 17. September 1997 eine

Beschwerde an die Datenschutzkommission beim Bundeskanzleramt.

 

Im Zentrum der Kritik seitens der Beschwerdeführer stand das Faktum, daß durch EDV -

unterstützte Telefonanlagen in den Gendarmeriediensstellen eine lückenlose Aufzeichnung

der Telefonnummern der ausgehenden Telefongespräche dem Dienstgeber möglich ist.

Darüberhinaus besteht die Möglichkeit Ausdrucke über die Telefonnummern zu erstellen.

Im Spruch des Bescheids der Datenschutzkommission vom 6. Oktober 1998 (GZ 120.599/8 -

DSK/98) wird u.a. ausgeführt: “Das Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich hat

die Beschwerdeführer durch Ausdrucken und Aufbewahren der kompletten angewählten

Telefonnummer für alle Gespräche in ihrer Eigenschaft als Personalvertreter in ihrem

Grundrecht auf Datenschutz gemäß § Abs. 1 DSG verletzt.”

Auch wenn das LGK NÖ in seiner Stellungnahme vom 5. November 1997 ausführt, daß

sowohl Privatgespräche als auch Personalvertretergespräche (die nicht zur Bezahlung

vorgeschrieben werden) im Report “verschleiert” werden, bleibt dennoch technisch die

Möglichkeit aufrecht, einen Report “unverschleiert” zu erhalten.

 

Das BMfI wurde vom beschwerdeführenden AUF - Personalvertreter Gerhard Reischer

schriftlich auf die Bestimmungen des §37 DSG hingewiesen, wonach Verwaltungsbehörden

verpflichtet sind, unverzüglich den Zustand herzustellen, der der Rechtsauffassung der DSK

entspricht.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1. Ist Ihnen der oben zitierte Spruch der Datenschutzkommission bekannt?

 

2. Wenn ja, werden in allen Dienststellen der Gendarmerie, der Bundespolizei und des

    Bundesministeriums für Inneres, welche über EDV - unterstützte Telefonanlagen verfügen

    Telefonnummern ausgehender Telefonate gespeichert, bzw. ausgedruckt?

3. Was wurde seitens des LGK - NÖ unternommen, um dem Spruch der

     Datenschutzkommission gerecht zu werden?

 

4. Teilen Sie die Ansicht, nach der den Personalvertretern zur Wahrung ihrer vertraulichen

    Tätigkeit entweder Direktleitungen zur Verfügung gestellt werden müßten, oder EDV -

    Anlagen, welche technisch die Möglichkeit einer Aufzeichnung der Telefonnummern

    ausgehender Telefonate ermöglichen aus dem Verkehr gezogen werden müßten?

    Wenn ja, wann geschieht dies?

    Wenn nein, warum nicht?