5730/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Reinhart Gaugg, Franz Lafer, Dr. Helene Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verstoß gegen das Datenschutzgesetz durch das Landesgendarmeriekommando
Niederösterreich
Die Personalvertreter der Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher (AUF) im
Fachausschuß beim LGK für Niederösterreich richteten am 17. September 1997 eine
Beschwerde an die Datenschutzkommission beim Bundeskanzleramt.
Im Zentrum der Kritik seitens der Beschwerdeführer stand das Faktum, daß durch EDV -
unterstützte Telefonanlagen in den Gendarmeriediensstellen eine lückenlose Aufzeichnung
der Telefonnummern der ausgehenden Telefongespräche dem Dienstgeber möglich ist.
Darüberhinaus besteht die Möglichkeit Ausdrucke über die Telefonnummern zu erstellen.
Im Spruch des Bescheids der Datenschutzkommission vom 6. Oktober 1998 (GZ 120.599/8 -
DSK/98) wird u.a. ausgeführt: “Das Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich hat
die Beschwerdeführer durch Ausdrucken und Aufbewahren der kompletten angewählten
Telefonnummer für alle Gespräche in ihrer Eigenschaft als Personalvertreter in ihrem
Grundrecht auf Datenschutz gemäß § Abs. 1 DSG verletzt.”
Auch wenn das LGK NÖ in seiner Stellungnahme vom 5. November 1997 ausführt, daß
sowohl Privatgespräche als auch Personalvertretergespräche (die nicht zur Bezahlung
vorgeschrieben werden) im Report “verschleiert” werden, bleibt dennoch technisch die
Möglichkeit aufrecht, einen Report “unverschleiert” zu erhalten.
Das BMfI wurde vom beschwerdeführenden AUF - Personalvertreter Gerhard Reischer
schriftlich auf die Bestimmungen des §37 DSG hingewiesen, wonach Verwaltungsbehörden
verpflichtet sind, unverzüglich den Zustand herzustellen, der der Rechtsauffassung der DSK
entspricht.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen der oben zitierte Spruch der Datenschutzkommission bekannt?
2. Wenn ja, werden in allen Dienststellen der Gendarmerie, der Bundespolizei und des
Bundesministeriums für Inneres, welche über EDV - unterstützte Telefonanlagen verfügen
Telefonnummern ausgehender Telefonate gespeichert, bzw. ausgedruckt?
3. Was wurde seitens des LGK - NÖ unternommen, um dem Spruch der
Datenschutzkommission gerecht zu werden?
4. Teilen Sie die Ansicht, nach der den Personalvertretern zur Wahrung ihrer vertraulichen
Tätigkeit entweder Direktleitungen zur Verfügung gestellt werden müßten, oder EDV -
Anlagen, welche technisch die Möglichkeit einer Aufzeichnung der Telefonnummern
ausgehender Telefonate ermöglichen aus dem Verkehr gezogen werden müßten?
Wenn ja, wann geschieht dies?
Wenn nein, warum nicht?