5735/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Franz Riepl
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend mehr Ausbildungsplätze für Lehrlinge
In den letzten Jahren wurden umfangreiche Maßnahmen von Regierung und Sozialpartnern
getroffen, um allen jugendlichen Schulabgängern die Chance auf eine Lehrausbildung zu
ermöglichen und die Anzahl der Ausbildungsplätze in Österreich wieder zu heben. Verbunden
damit war auch das Ziel, die Lehrbetriebe zu entlasten und deren Ausbildungsbereitschaft zu
erhöhen.
Entlastungsmaßnahmen waren unter anderem
• die Erleichterung der Beschäftigung an Samstagen im Handel,
• die Senkung der Altersgenzen im Kinder - und Jugendlichen - Beschäftigungsgesetz von 19 auf
18 Jahre,
• die Entschärfung der Verbotsliste für bestimmte Tätigkeiten (z.B. bei der Verwendung von
Maschinen)
• die Streichung des Zeitausgleiches für den Berufsschulbesuch,
• die flexible Gestaltung der Arbeitszeit und Wochenfreizeit,
• flexiblere Pausenregelungen,
• eine Verlängerung der Probezeit, wenn in den ersten zwei Monaten des Lehrverhältnisses der
Berufsschulunterricht beginnt,
• die Verkürzung der Verfahren beim Abgehen von den verordneten Verhältniszahlen,
• die Einführung einer Vorlehre,
• die Einrichtung von Schlichtungsstellen für die Bereinigung bei Konfliktfällen,
• die Entlastung der Lehrbetriebe durch die Streichung des Arbeitgeberbeitrages zur
Krankenversicherung für Lehrlinge für die ersten drei Lehrjahre,
• die Streichung der Kommunalsteuer in ca. 400 Gemeinden,
• ein Steuerfreibetrag für ausbildende Betriebe für Lehrlinge im ersten Lehrjahr von ATS 20.000,-,
• die Sistierung der Arbeitgeberbeiträge für Unfallversicherung im ersten Lehrjahr (für alle bis
Ende 1999 begründeten Lehrverhältnisse),
• die Möglichkeit, Lehrlinge früher an gefährlichen Maschinen zu beschäftigen, wenn in der
Berufsschule eine zusätzliche Unterweisung über Unfallgefahren erfolgte,
• die Erhöhung der Attraktivität der Lehrlingsausbildung durch Einführung der Berufs-
reifeprüfung,
• daß Lehrlinge im Behinderteneinstellungsgesetz nicht mehr als Arbeitnehmer bei der
Ermittlung der Pflichtzahl berücksichtigt werden.
Ferner wurden außerdem neue Lehrberufe geschaffen (z.B. Verwaltungsassistent, Vermessungs -
techniker, usw.), um noch mehr Anreize zu schaffen und den Wünschen der Wirtschaft Rechnung
zu tragen.
Um beurteilen zu können, ob diese umfangreichen Entlastungsmaßnahmen nun auch zu einer
Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, die den Wirtschaftskammern angehören,
geführt haben, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Wie hat sich die Zahl der Lehranfänger in jenen Betrieben, die den Wirtschaftskammern
zugehörig sind, 1998 im Vergleich zu 1997 und 1996 entwickelt?
2. Wie zeigt sich dieser Vergleich - aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Sektionen
(Gewerbe, Industrie, Handel, usw.)?
3. Inwieweit haben die neuen Lehrberufe im Jahr 1998 - unter Berücksichtigung, dass neue
Lehrberufe auch die Ausbildung in bestehenden Lehrberufen verdrängen können (z.B.
Gartencenterkaufmann statt Einzelhandelskaufmann) - tatsächlich unterm Strich neue
Lehrstellen gebracht?