5735/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Franz Riepl

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend mehr Ausbildungsplätze für Lehrlinge

 

In den letzten Jahren wurden umfangreiche Maßnahmen von Regierung und Sozialpartnern

getroffen, um allen jugendlichen Schulabgängern die Chance auf eine Lehrausbildung zu

ermöglichen und die Anzahl der Ausbildungsplätze in Österreich wieder zu heben. Verbunden

damit war auch das Ziel, die Lehrbetriebe zu entlasten und deren Ausbildungsbereitschaft zu

erhöhen.

 

Entlastungsmaßnahmen waren unter anderem

 

• die Erleichterung der Beschäftigung an Samstagen im Handel,

• die Senkung der Altersgenzen im Kinder -  und Jugendlichen - Beschäftigungsgesetz von 19 auf

   18 Jahre,

• die Entschärfung der Verbotsliste für bestimmte Tätigkeiten (z.B. bei der Verwendung von

   Maschinen)

• die Streichung des Zeitausgleiches für den Berufsschulbesuch,

• die flexible Gestaltung der Arbeitszeit und Wochenfreizeit,

• flexiblere Pausenregelungen,

• eine Verlängerung der Probezeit, wenn in den ersten zwei Monaten des Lehrverhältnisses der

   Berufsschulunterricht beginnt,

• die Verkürzung der Verfahren beim Abgehen von den verordneten Verhältniszahlen,

• die Einführung einer Vorlehre,

• die Einrichtung von Schlichtungsstellen für die Bereinigung bei Konfliktfällen,

• die Entlastung der Lehrbetriebe durch die Streichung des Arbeitgeberbeitrages zur

   Krankenversicherung für Lehrlinge für die ersten drei Lehrjahre,

• die Streichung der Kommunalsteuer in ca. 400 Gemeinden,

• ein Steuerfreibetrag für ausbildende Betriebe für Lehrlinge im ersten Lehrjahr von ATS 20.000,-,

• die Sistierung der Arbeitgeberbeiträge für Unfallversicherung im ersten Lehrjahr (für alle bis

   Ende 1999 begründeten Lehrverhältnisse),

• die Möglichkeit, Lehrlinge früher an gefährlichen Maschinen zu beschäftigen, wenn in der

   Berufsschule eine zusätzliche Unterweisung über Unfallgefahren erfolgte,

• die Erhöhung der Attraktivität der Lehrlingsausbildung durch Einführung der Berufs-

   reifeprüfung,

• daß Lehrlinge im Behinderteneinstellungsgesetz nicht mehr als Arbeitnehmer bei der

   Ermittlung der Pflichtzahl berücksichtigt werden.

 

Ferner wurden außerdem neue Lehrberufe geschaffen (z.B. Verwaltungsassistent, Vermessungs -

techniker, usw.), um noch mehr Anreize zu schaffen und den Wünschen der Wirtschaft Rechnung

zu tragen.

Um beurteilen zu können, ob diese umfangreichen Entlastungsmaßnahmen nun auch zu einer

Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, die den Wirtschaftskammern angehören,

geführt haben, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie hat sich die Zahl der Lehranfänger in jenen Betrieben, die den Wirtschaftskammern

    zugehörig sind, 1998 im Vergleich zu 1997 und 1996 entwickelt?

 

2. Wie zeigt sich dieser Vergleich - aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Sektionen

     (Gewerbe, Industrie, Handel, usw.)?

 

3. Inwieweit haben die neuen Lehrberufe im Jahr 1998 - unter Berücksichtigung, dass neue

    Lehrberufe auch die Ausbildung in bestehenden Lehrberufen verdrängen können (z.B.

    Gartencenterkaufmann statt Einzelhandelskaufmann) - tatsächlich unterm Strich neue

     Lehrstellen gebracht?