5736/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Smolle und PartnerInnen

an den Herrn Bundesminister für Inneres

betreffend Verwendung der Amtssprache Slowenisch durch Beamte des

Gendarmeriepostens St. Jakob im Rosental/Sentjakob v Rozu

 

Frau Marija M., geb. 22.10.1926, wohnhaft in Längdorf/Velika vas bei St. Jakob im

Rosental/Sentjakob v Rozu, wurde auf der Heimfahrt vom Kirchenbesuch am 17.1. d.J. auf

der Straße zwischen St. Jakob im Rosental/Sentjakob v Rozu und Längdorf/Velika vas von

einer Streife des Gendarmeriepostens St. Jakob im Rosental/Sentiakob v Rozu durch

Hupsignale angehalten. Der Gendarmeriebeamte A. hielt Frau M. vor, daß die

Fahrzeugscheibe vereist sei, sowie die vordere Nummerntafel fehle. Frau M. ersuchte den

Gendarmeriebeamten um eine Amtshandlung in slowenischer Sprache. Der

Gendarmeriebeamte A. wurde daraufhin ausfällig und schrie Frau M. an, warum sie nicht

sofort angehalten habe und verlangte von Frau M. Deutsch zu sprechen. Frau M. machte in

aufmerksam, daß in Streifenwagen auch der Gendarmeriebeamte S. sitze der der slowenischen

Sprache mächtig sei und hinzugezogen werden könne. Daraufhin wurde der

Gendarmeriebeamte A. laut und verlangte, daß Frau M., da sie in Österreich lebt, Deutsch

auszusagen habe, darüber hinaus verstehe er kein Slowenisch, sehr wohl aber Englisch. Sein

gesamtes Benehmen erweckte in Frau M. den Eindruck, daß sie in die Zeit des “1000jährigen

Reiches” zurückversetzt sei, wo doch die Parole lautete “Kärntner spricht deutsch”. Der

Gendarmeriebeamte A. sei laut Wahrnehmungen von Frau M. zutiefst respektlos und

menschenverachtend vorgegangen. Im übrigen fand Frau M. die Nummertafel später zuhause

in der Garage und informierte darüber auch den Gendarmerieposten Velden/Vrba, da zu

diesem Zeitpunkt der Gendarmerieposten St. Jakob im Rosental/Sentjakob v Rozu” nicht

besetzt war, sowie den Gendarmeriekomandanten Assinger telefonisch und später schriftlich.

In Schreiben an den Gendarmeriepostenkomandanten ersuchte Frau M. um eine schriftliche

Entschuldigung, da sie die beschriebene Vorgangsweise des Beamten als bedrohend

empfunden. Zwar versuchte der Gendarmeriepostenkomandant persönlichen Kontakt

aufzunehmen, ging aber in seinem Schreiben vom 28.1.1999 mit der Aktenzahl 2710/99

nicht näher auf die Vorwürfe von Frau M. ein und fand keinerlei Worte des Bedauerns. Im

Gegenteil er erklärte sein Unverständnis zur Vorgangsweise von Frau M und kündigte eine

entsprechende Anzeige an. Aus dem in slowenischer Sprache abgefaßten Schreiben des

Gendarmeriepostenkomandanten geht darüberhinaus hervor, daß es nicht am

Gendarmarieposten St. Jakob im Rosental/Sentjakob v Rozu sondern vom Amt der Kärntner

Landesregierung in die slowenische Sprache übersetzt wurde. Auch aus dieser Tatsache ist

ersichtlich, daß die Beamten des Gendarmeriepostens St. Jakob im Rosental/Sentjakob v Rozu

zu Verwendung der slowenischen Amtssprache ein zwiespältiges Verhältnis haben.

 

Laut Bestimmungen des Österreichischen Staatsvertrages vom 15. Mai 1995 ist im

zweisprachigen Teil Kärntens auch die slowenische Sprache als Amtssprache zu verwenden.

Nichts desto trotz gibt es in diesem Zusammenhang gegen einzelne Beamte des

Gendarmeriepostens St. Jakob im Rosental/Sentjakob v Roz” immer wieder Beschwerden.

Am 11. September 1990 wurde in einem Schreiben des Bundesministeriums für Inneres mit

der Zahl 11 574/4 - 1/4a/90 an den mittlerweile verstorbenen B. J. M. mitgeteilt, “daß von zehn

Beamten des Gendarmeriepostens St. Jakob zwei das Sprachenabzeichen “Slowenisch” führen

und es ein dritter Beamter in Kürze erhalten wird...., daß der überwiegende Teil des Beamten

aus dem gemischtsprachen Gebiet stammt und sie daher das entsprechende Verständnis für

die Anliegen der Minderheit besitzen. Alle Beamten sind sich der Sensibilität der Materie voll

bewußt..

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Inneres folgende Anfrage:

 

1. Wie lautet der Bericht des Gendarmeriepostens St. Jakob im Rosental/Sentjakob v

    Rozu zur oben angeführte Amtshandlung?

 

2. Wieviele Beamte des Gendarmerieposten St. Jakob im Rosental/Sentjakob v Rozu

    sind befähigt eine Amtshandlung in slowenischer Sprache in Wort und Schrift

    vorzunehmen?

 

3. Werden Sie den Sachverhalt prüfen lassen, den Gendarmeriebeamten A. auf die

    Gesetzwidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam machen und veranlassen sich bei

    Frau M. schriftlich zu entschuldigen?

 

4. Werden Gendarmerie - bzw. Polizeibeamte die ihren Dienst im Siedlungsgebiet der

     autochthonen österreichischen Volksgruppen versehen, neben ev. Sprachschulungen

     auch im Umgang mit den Angehörigen der Volksgruppe besonders geschult?

 

5. Wenn ja, wer führt diese Schulungen durch?

 

6. Wenn nein, sind sie bereit Vorkehrungen zu treffen, um die Beamten durch

    entsprechende Referenten, Sachverständige, Zeitzeugen usw. zu schulen?