5736/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Smolle und PartnerInnen
an den Herrn Bundesminister für Inneres
betreffend Verwendung der Amtssprache Slowenisch durch Beamte des
Gendarmeriepostens St. Jakob im Rosental/Sentjakob v Rozu
Frau Marija M., geb. 22.10.1926, wohnhaft in Längdorf/Velika vas bei St. Jakob im
Rosental/Sentjakob v Rozu, wurde auf der Heimfahrt vom Kirchenbesuch am 17.1. d.J. auf
der Straße zwischen St. Jakob im Rosental/Sentjakob v Rozu und Längdorf/Velika vas von
einer Streife des Gendarmeriepostens St. Jakob im Rosental/Sentiakob v Rozu durch
Hupsignale angehalten. Der Gendarmeriebeamte A. hielt Frau M. vor, daß die
Fahrzeugscheibe vereist sei, sowie die vordere Nummerntafel fehle. Frau M. ersuchte den
Gendarmeriebeamten um eine Amtshandlung in slowenischer Sprache. Der
Gendarmeriebeamte A. wurde daraufhin ausfällig und schrie Frau M. an, warum sie nicht
sofort angehalten habe und verlangte von Frau M. Deutsch zu sprechen. Frau M. machte in
aufmerksam, daß in Streifenwagen auch der Gendarmeriebeamte S. sitze der der slowenischen
Sprache mächtig sei und hinzugezogen werden könne. Daraufhin wurde der
Gendarmeriebeamte A. laut und verlangte, daß Frau M., da sie in Österreich lebt, Deutsch
auszusagen habe, darüber hinaus verstehe er kein Slowenisch, sehr wohl aber Englisch. Sein
gesamtes Benehmen erweckte in Frau M. den Eindruck, daß sie in die Zeit des “1000jährigen
Reiches” zurückversetzt sei, wo doch die Parole lautete “Kärntner spricht deutsch”. Der
Gendarmeriebeamte A. sei laut Wahrnehmungen von Frau M. zutiefst respektlos und
menschenverachtend vorgegangen. Im übrigen fand Frau M. die Nummertafel später zuhause
in der Garage und informierte darüber auch den Gendarmerieposten Velden/Vrba, da zu
diesem Zeitpunkt der Gendarmerieposten St. Jakob im Rosental/Sentjakob v Rozu” nicht
besetzt war, sowie den Gendarmeriekomandanten Assinger telefonisch und später schriftlich.
In Schreiben an den Gendarmeriepostenkomandanten ersuchte Frau M. um eine schriftliche
Entschuldigung, da sie die beschriebene Vorgangsweise des Beamten als bedrohend
empfunden. Zwar versuchte der Gendarmeriepostenkomandant persönlichen Kontakt
aufzunehmen, ging aber in seinem Schreiben vom 28.1.1999 mit der Aktenzahl 2710/99
nicht näher auf die Vorwürfe von Frau M. ein und fand keinerlei Worte des Bedauerns. Im
Gegenteil er erklärte sein Unverständnis zur Vorgangsweise von Frau M und kündigte eine
entsprechende Anzeige an. Aus dem in slowenischer Sprache abgefaßten Schreiben des
Gendarmeriepostenkomandanten geht darüberhinaus hervor, daß es nicht am
Gendarmarieposten St. Jakob im Rosental/Sentjakob v Rozu sondern vom Amt der Kärntner
Landesregierung in die slowenische Sprache übersetzt wurde. Auch aus dieser Tatsache ist
ersichtlich, daß die Beamten des Gendarmeriepostens St. Jakob im Rosental/Sentjakob v Rozu
zu Verwendung der slowenischen Amtssprache ein zwiespältiges Verhältnis haben.
Laut Bestimmungen des Österreichischen Staatsvertrages vom 15. Mai 1995 ist im
zweisprachigen Teil Kärntens auch die slowenische Sprache als Amtssprache zu verwenden.
Nichts desto trotz gibt es in diesem Zusammenhang gegen einzelne Beamte des
Gendarmeriepostens St. Jakob im Rosental/Sentjakob v Roz” immer wieder Beschwerden.
Am 11. September 1990 wurde in einem Schreiben des Bundesministeriums für Inneres mit
der Zahl 11 574/4 - 1/4a/90 an den mittlerweile verstorbenen B. J. M. mitgeteilt, “daß von zehn
Beamten des Gendarmeriepostens St. Jakob zwei das Sprachenabzeichen “Slowenisch” führen
und es ein dritter Beamter in Kürze erhalten wird...., daß der überwiegende Teil des Beamten
aus dem
gemischtsprachen Gebiet stammt und sie daher das entsprechende Verständnis
für
die Anliegen der Minderheit besitzen. Alle Beamten sind sich der Sensibilität der Materie voll
bewußt..
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres folgende Anfrage:
1. Wie lautet der Bericht des Gendarmeriepostens St. Jakob im Rosental/Sentjakob v
Rozu zur oben angeführte Amtshandlung?
2. Wieviele Beamte des Gendarmerieposten St. Jakob im Rosental/Sentjakob v Rozu
sind befähigt eine Amtshandlung in slowenischer Sprache in Wort und Schrift
vorzunehmen?
3. Werden Sie den Sachverhalt prüfen lassen, den Gendarmeriebeamten A. auf die
Gesetzwidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam machen und veranlassen sich bei
Frau M. schriftlich zu entschuldigen?
4. Werden Gendarmerie - bzw. Polizeibeamte die ihren Dienst im Siedlungsgebiet der
autochthonen österreichischen Volksgruppen versehen, neben ev. Sprachschulungen
auch im Umgang mit den Angehörigen der Volksgruppe besonders geschult?
5. Wenn ja, wer führt diese Schulungen durch?
6. Wenn nein, sind sie bereit Vorkehrungen zu treffen, um die Beamten durch
entsprechende Referenten, Sachverständige, Zeitzeugen usw. zu schulen?