5738/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Haider
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Strukturmaßnahmen im öffentlichen Dienst
Die Regierungsparteien haben im Koalitionsübereinkommen vom 11. März 1996
umfangreiche Strukturmaßnahmen für den Bereich des öffentlichen Dienstes
angekündigt, bisher jedoch noch kaum einen Schritt zur Umsetzung gesetzt. So hat
etwa, wie dies vom Bundesminister für Finanzen in der Beantwortung Nr. 4091/AB der
parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen vom 13. Mai
1998, Nr. 4411/J, zugegeben wird, die Zahl von pragmatisierten Dienstverhältnissen in
den letzten Jahren eine steigende Tendenz aufgewiesen, und eine echte
Verwaltungsreform ist durch in bestimmten Abständen wiederkehrende vage
Ankündigungen (" Verwaltungsmanagement”, “Verwaltungs - Innovations - Programm ")
ersetzt worden.
Obwohl die Bundesregierung im Zuge der Bemühungen zur Budgetkonsolidierung
immer wieder von einem beabsichtigten Überstundenabbau im öffentlichen Dienst
gesprochen hat, sind budgetäre Auswirkungen derartiger Bemühungen kaum zu
bemerken. Der genannten Anfragebeantwortung ist zu entnehmen, daß die Anzahl der
finanziell abgegoltenen Überstunden im Jahre 1997 im Bundesbereich (ohne
Parlamentsdirektion) 19,388.600 erreicht hat und dafür 6,381 Mrd. ÖS an
Überstundenvergütungen aufgewendet werden mußten. Dabei stellt sich die Frage, wie
sich ein forcierter Überstundenabbau mit dem gleichzeitig verfügten Aufnahmestopp
überhaupt verträgt, zumal die Bundesregierung hinsichtlich einer Verwaltungsreform
keine sichtbaren
Erfolge aufzuweisen hat.
Die Beantwortung Nr. 3387/J der von den Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen
eingebrachten parlamentarischen Anfrage vom 2. Feber 1998, 3348/AB, enthält dazu
folgende bemerkenswerte Ausführungen:
Da die Produktivitätssteigerungswirkungen der geplanten und zu erarbeitenden
Maßnahmen in den Jahren 1998 und 1999 erst am Beginn stehen, ist in diesen Jahren
noch kein genereller Abbau der Überstunden vorgesehen. Es erscheint aber für die
längerfristig vorgesehene Stabilisierung des Personalaufwandes des Bundes sinnvoller,
die Zeit bis zur vollen Wirksamkeit des Verwaltungs - Innovationsprogrammes durch
Überstundenabgeltungen zu überbrücken, als durch vermehrte Personalaufnahmen.
Auch ist ein Abbau durch Produktivitätssteigerungen nicht in allen Bereichen in gleicher
Weise möglich.
Die maximale Personalkapazität des Bundes wird mit den Stellenplänen festgelegt. Neue
Arbeitsplätze werden daher durch Überstundenabbau nicht geschaffen. Ziel der
Bundesregierung ist es, durch Aufgabenkritik und Re - engineering der
Verwaltungsprozesse die Personalkapazität zu redimensionieren.”
Diese Worthülsen erklären, warum im Jahr 1998 in Wahrheit ein völliger Stillstand aller
Verwaltungsreformbemühungen zu verzeichnen war und weshalb sich dieser auch im
Jahr 1999 fortsetzen wird. Es ist daher zu befürchten, daß die Sparmaßnahmen letztlich
auf dem Rücken der öffentlich Bediensteten ausgetragen werden und in weiten
Bereichen zu unzumutbaren Mehrbelastungen führen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den für die Belange des öffentlichen
Dienstes zuständigen Bundesminister für Finanzen nachstehende
ANFRAGE
1. Wie viele Bedienstete mit öffentlich - rechtlichem Dienstverhältnis waren zum Stichtag
1. Jänner 1999 im Dienststand des Bundes (insgesamt) und wie verteilen sie
sich auf
die einzelnen Ressorts (selbstverständlich einschließlich der Obersten Organe und der
Ausgliederungen wie PTA) und auf die einzelnen Verwendungsgruppen?
2. Ist der Beschluß der Bundesregierung vom 4. März 1997, die Zahl der Beamten in
jenen Besoldungsgruppen, für die auch ein vertragliches Schema besteht, mit Stand
per Ende 1996 zu limitieren, weiterhin aufrecht?
3. Besteht die Absicht, diesen Beschluß abzuändern?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, sind Sie nach wie vor der Auffassung, daß dieser Beschluß ein
ambitioniertes Ziel vorgibt?
4. Wie viele Überstunden wurden 1998 im Bundesbereich insgesamt und aufgegliedert
nach Ressorts (einschließlich Oberste Organe) geleistet?
5. Wie hoch war der Betrag der Überstundenvergütungen, der dafür insgesamt und in
den einzelnen Ressorts (einschließlich Oberste Organe) aufgewendet werden mußte?
6. Wie ist der derzeitige Stand des Verwaltungs - Innovations - Programmes (V.I.P.) und
welche Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung oder wurden bereits für
eine Umsetzung in Aussicht genommen?
7. Teilen Sie nach wie vor die Auffassung, daß das angestrebte Ziel einer 2 - 3 % - igen
Produktivitätssteigerung in den Ressorts kein sehr bescheidenes Ziel darstellt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, weshalb wird eine ambitioniertere Strukturreform nicht einmal
angestrebt?
8. Welche Erwägungen waren für die Auffassung maßgebend, daß es für die
längerfristig vorgesehene Stabilisierung des Personalaufwandes des Bundes
sinnvoller sei, “die Zeit bis zur vollen Wirksamkeit des Verwaltungs -
Innovationsprogrammes durch Überstundenabgeltung zu überbrücken, als durch
vermehrte Personalaufnahmen”?
9. Teilen Sie die Auffassung, daß diese Vorgangsweise im Widerspruch zu allen
Bemühungen steht, die Arbeitsplatzsituation für die Österreicherinnen und
Österreicher zu verbessern?
Wenn ja, weshalb halten Sie dennoch an dieser Praxis fest?
Wenn nein, warum nicht?
10. Besteht die Absicht, die Vorgangsweise der Bundesregierung im Hinblick auf ihre
Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort zu prüfen?
Wenn ja, bis wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
11. Teilen Sie die Auffassung des ÖGB, daß durch Abbau von Überstunden auch im
öffentlichen Dienst neue Arbeitsplätze geschaffen werden können?
Wenn ja, weshalb halten Sie dennoch an der gegenteiligen Praxis fest?
Wenn nein, warum nicht?
12. Teilen Sie die Auffassung des Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Neugebauer, daß in weiten Bereichen des öffentlichen Dienstes die
Belastungsgrenze der Bediensteten bereits erreicht ist?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchen Bereichen?
13. Wie hoch war die Gesamtzahl der privatrechtlichen Dienstverhältnisse zum Bund
zum Stichtag 1 Jänner 1999, wie viele davon waren Teilzeitbeschäftigungen und
welche Gesamtzahl ergibt sich bei einer Umrechnung auf
Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse?
14. Wie hoch war die Gesamtzahl der öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnisse zum Bund
zum Stichtag 1. Jänner 1999 (siehe Frage 1), wie viele davon waren
Teilzeitbeschäftigungen und welche Gesamtzahl ergibt sich bei einer Umrechnung
auf Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse?
15. Wie viele Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse ergeben sich zum Stichtag 1. Jänner
1999 unter Berücksichtigung anderer Rechtsformen wie z. B. Arbeitsleihverträgen?