5738/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Haider

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Strukturmaßnahmen im öffentlichen Dienst

 

Die Regierungsparteien haben im Koalitionsübereinkommen vom 11. März 1996

umfangreiche Strukturmaßnahmen für den Bereich des öffentlichen Dienstes

angekündigt, bisher jedoch noch kaum einen Schritt zur Umsetzung gesetzt. So hat

etwa, wie dies vom Bundesminister für Finanzen in der Beantwortung Nr. 4091/AB der

parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen vom 13. Mai

1998, Nr. 4411/J, zugegeben wird, die Zahl von pragmatisierten Dienstverhältnissen in

den letzten Jahren eine steigende Tendenz aufgewiesen, und eine echte

Verwaltungsreform ist durch in bestimmten Abständen wiederkehrende vage

Ankündigungen (" Verwaltungsmanagement”, “Verwaltungs - Innovations - Programm ")

ersetzt worden.

 

Obwohl die Bundesregierung im Zuge der Bemühungen zur Budgetkonsolidierung

immer wieder von einem beabsichtigten Überstundenabbau im öffentlichen Dienst

gesprochen hat, sind budgetäre Auswirkungen derartiger Bemühungen kaum zu

bemerken. Der genannten Anfragebeantwortung ist zu entnehmen, daß die Anzahl der

finanziell abgegoltenen Überstunden im Jahre 1997 im Bundesbereich (ohne

Parlamentsdirektion) 19,388.600 erreicht hat und dafür 6,381 Mrd. ÖS an

Überstundenvergütungen aufgewendet werden mußten. Dabei stellt sich die Frage, wie

sich ein forcierter Überstundenabbau mit dem gleichzeitig verfügten Aufnahmestopp

überhaupt verträgt, zumal die Bundesregierung hinsichtlich einer Verwaltungsreform

keine sichtbaren Erfolge aufzuweisen hat.

Die Beantwortung Nr. 3387/J der von den Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen

eingebrachten parlamentarischen Anfrage vom 2. Feber 1998, 3348/AB, enthält dazu

folgende bemerkenswerte Ausführungen:

Da die Produktivitätssteigerungswirkungen der geplanten und zu erarbeitenden

Maßnahmen in den Jahren 1998 und 1999 erst am Beginn stehen, ist in diesen Jahren

noch kein genereller Abbau der Überstunden vorgesehen. Es erscheint aber für die

längerfristig vorgesehene Stabilisierung des Personalaufwandes des Bundes sinnvoller,

die Zeit bis zur vollen Wirksamkeit des Verwaltungs - Innovationsprogrammes durch

Überstundenabgeltungen zu überbrücken, als durch vermehrte Personalaufnahmen.

Auch ist ein Abbau durch Produktivitätssteigerungen nicht in allen Bereichen in gleicher

Weise möglich.

 

Die maximale Personalkapazität des Bundes wird mit den Stellenplänen festgelegt. Neue

Arbeitsplätze werden daher durch Überstundenabbau nicht geschaffen. Ziel der

Bundesregierung ist es, durch Aufgabenkritik und Re - engineering der

Verwaltungsprozesse die Personalkapazität zu redimensionieren.”

 

Diese Worthülsen erklären, warum im Jahr 1998 in Wahrheit ein völliger Stillstand aller

Verwaltungsreformbemühungen zu verzeichnen war und weshalb sich dieser auch im

Jahr 1999 fortsetzen wird. Es ist daher zu befürchten, daß die Sparmaßnahmen letztlich

auf dem Rücken der öffentlich Bediensteten ausgetragen werden und in weiten

Bereichen zu unzumutbaren Mehrbelastungen führen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den für die Belange des öffentlichen

Dienstes zuständigen Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Wie viele Bedienstete mit öffentlich - rechtlichem Dienstverhältnis waren zum Stichtag

    1. Jänner 1999 im Dienststand des Bundes (insgesamt) und wie verteilen sie sich auf

     die einzelnen Ressorts (selbstverständlich einschließlich der Obersten Organe und der

    Ausgliederungen wie PTA) und auf die einzelnen Verwendungsgruppen?

 

2. Ist der Beschluß der Bundesregierung vom 4. März 1997, die Zahl der Beamten in

    jenen Besoldungsgruppen, für die auch ein vertragliches Schema besteht, mit Stand

    per Ende 1996 zu limitieren, weiterhin aufrecht?

 

3. Besteht die Absicht, diesen Beschluß abzuändern?

    Wenn ja, inwiefern?

    Wenn nein, sind Sie nach wie vor der Auffassung, daß dieser Beschluß ein

    ambitioniertes Ziel vorgibt?

 

4. Wie viele Überstunden wurden 1998 im Bundesbereich insgesamt und aufgegliedert

    nach Ressorts (einschließlich Oberste Organe) geleistet?

 

5. Wie hoch war der Betrag der Überstundenvergütungen, der dafür insgesamt und in

    den einzelnen Ressorts (einschließlich Oberste Organe) aufgewendet werden mußte?

 

6. Wie ist der derzeitige Stand des Verwaltungs - Innovations - Programmes (V.I.P.) und

    welche Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung oder wurden bereits für

    eine Umsetzung in Aussicht genommen?

 

7. Teilen Sie nach wie vor die Auffassung, daß das angestrebte Ziel einer 2 - 3 % - igen

    Produktivitätssteigerung in den Ressorts kein sehr bescheidenes Ziel darstellt?

    Wenn nein, warum nicht?

    Wenn ja, weshalb wird eine ambitioniertere Strukturreform nicht einmal

    angestrebt?

 

8. Welche Erwägungen waren für die Auffassung maßgebend, daß es für die

    längerfristig vorgesehene Stabilisierung des Personalaufwandes des Bundes

    sinnvoller sei, “die Zeit bis zur vollen Wirksamkeit des Verwaltungs -

     Innovationsprogrammes durch Überstundenabgeltung zu überbrücken, als durch

     vermehrte Personalaufnahmen”?

 

9.  Teilen Sie die Auffassung, daß diese Vorgangsweise im Widerspruch zu allen

     Bemühungen steht, die Arbeitsplatzsituation für die Österreicherinnen und

     Österreicher zu verbessern?

     Wenn ja, weshalb halten Sie dennoch an dieser Praxis fest?

     Wenn nein, warum nicht?

 

10. Besteht die Absicht, die Vorgangsweise der Bundesregierung im Hinblick auf ihre

      Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort zu prüfen?

      Wenn ja, bis wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen?

      Wenn nein, warum nicht?

 

11. Teilen Sie die Auffassung des ÖGB, daß durch Abbau von Überstunden auch im

      öffentlichen Dienst neue Arbeitsplätze geschaffen werden können?

      Wenn ja, weshalb halten Sie dennoch an der gegenteiligen Praxis fest?

      Wenn nein, warum nicht?

 

12. Teilen Sie die Auffassung des Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

      Neugebauer, daß in weiten Bereichen des öffentlichen Dienstes die

      Belastungsgrenze der Bediensteten bereits erreicht ist?

      Wenn nein, warum nicht?

      Wenn ja, in welchen Bereichen?

 

13. Wie hoch war die Gesamtzahl der privatrechtlichen Dienstverhältnisse zum Bund

      zum Stichtag 1 Jänner 1999, wie viele davon waren Teilzeitbeschäftigungen und

      welche Gesamtzahl ergibt sich bei einer Umrechnung auf

      Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse?

14. Wie hoch war die Gesamtzahl der öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnisse zum Bund

      zum Stichtag 1. Jänner 1999 (siehe Frage 1), wie viele davon waren

      Teilzeitbeschäftigungen und welche Gesamtzahl ergibt sich bei einer Umrechnung

      auf Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse?

 

15. Wie viele Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse ergeben sich zum Stichtag 1. Jänner

      1999 unter Berücksichtigung anderer Rechtsformen wie z. B. Arbeitsleihverträgen?