5739/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Apfelbeck
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Veranstaltungen bundesheerfremder Personen in Offizierskasinos und Einrichtungen
des Bundesheeres
Am 18. Dezember 1998 fand im Offizierskasino der Grazer Belgierkaserne eine Veranstaltung
der Bundesgebäudeverwaltung II Graz statt. Die Bundesgebäudeverwaltung II hielt im
Offizierskasino ihre "Weihnachtsfeier” ab und soll dabei die günstigen Tarife des
Offizierskasinos in Anspruch genommen haben; Grundwehrdiener sollen als Personal
herangezogen worden sein.
Um nähere Informationen zu dieser Veranstaltung, aber auch zur grundsätzlichen Praxis bzgl.
der Abhaltung von Veranstaltungen bundesheerfremder Personen, Stellen und Organisationen
in Einrichtungen des Bundesheeres zu erhalten, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an
den Bundesminister für Landesverteidigung folgende
ANFRAGE
1. Wurde am 18. Dezember 1998 die "Weihnachtsfeier” der Bundesgebäudeverwaltung II
Graz im Offizierskasino der Belgierkaserne abgehalten und wenn ja, zu welchen
Bedingungen, d.h. welche Preise wurden den Mitarbeitern der Bundesgebäudeverwaltung II
Graz verrechnet, welches Personal wurde für die Arbeiten herangezogen, in welcher Form
und Höhe wurde dem Personal ihre Arbeit abgegolten, welche Regelungen gab es in Bezug
auf das Veranstaltungsende etc.?
2. Wann und von wem wurden jeweils in den letzten 5 Jahren
a) im Offizierskasino der Grazer Belgierkaserne,
b) in den anderen österreichischen Offizierskasinos,
c) in anderen Gebäuden bzw. auf Grundstücken des Bundesheeres Veranstaltungen von
bundesheerfremden Personen durchgeführt?
3. Wer hat die Möglichkeit und das Recht, in Einrichtungen des Bundesheeres
Veranstaltungen durchzuführen?
4. Wer erteilt für die Abhaltung von Veranstaltungen bundesheerfremder Personen in
Gebäuden bzw. auf Grundstücken des Bundesheeres die Genehmigung und bei wievielen
Ansuchen wird im Durchschnitt eine Genehmigung erteilt?
5. Wie hoch war in den einzelnen Fällen das eingehobene Benutzungsentgelt für die jeweiligen
Veranstaltungslokale?
6. Zu welchen Bedingungen, d.h. Höhe der Preise für Speisen und Getränke, Abgeltung der
Strom - und Heizkosten, Reinigungskosten, Veranstaltungsende, Haftung bei Unfällen etc.,
können bundesheerfremde Personen Veranstaltungen beispielsweise in Offizierskasinos
durchführen?
7. Wie hoch waren im Schnitt jeweils in den letzten 5 Jahren die Einnahmen pro Veranstaltung
bzw. gibt es einen geforderten Mindestumsatz und wem kamen die Einnahmen zugute?
8. Wie hoch waren im Schnitt jeweils in den letzten 5 Jahren die Gewinne pro Veranstaltung
und wer hat die Gewinne erhalten?
9. Inwieweit werden bei derartigen Veranstaltungen Grundwehrdiener in Form von Kellnern,
Köchen, Reinigungspersonal etc. herangezogen und in welcher Form wird ihnen diese
zusätzliche Leistung abgegolten?
10. Aus welchen Gründen stellt das österreichische Bundesheer seine Einrichtungen Dritten für
Veranstaltungen zur Verfügung?