5739/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Apfelbeck

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Veranstaltungen bundesheerfremder Personen in Offizierskasinos und Einrichtungen

des Bundesheeres

 

 

Am 18. Dezember 1998 fand im Offizierskasino der Grazer Belgierkaserne eine Veranstaltung

der Bundesgebäudeverwaltung II Graz statt. Die Bundesgebäudeverwaltung II hielt im

Offizierskasino ihre "Weihnachtsfeier” ab und soll dabei die günstigen Tarife des

Offizierskasinos in Anspruch genommen haben; Grundwehrdiener sollen als Personal

herangezogen worden sein.

 

Um nähere Informationen zu dieser Veranstaltung, aber auch zur grundsätzlichen Praxis bzgl.

der Abhaltung von Veranstaltungen bundesheerfremder Personen, Stellen und Organisationen

in Einrichtungen des Bundesheeres zu erhalten, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an

den Bundesminister für Landesverteidigung folgende

 

ANFRAGE

 

1. Wurde am 18. Dezember 1998 die "Weihnachtsfeier” der Bundesgebäudeverwaltung II

    Graz im Offizierskasino der Belgierkaserne abgehalten und wenn ja, zu welchen

    Bedingungen, d.h. welche Preise wurden den Mitarbeitern der Bundesgebäudeverwaltung II

    Graz verrechnet, welches Personal wurde für die Arbeiten herangezogen, in welcher Form

    und Höhe wurde dem Personal ihre Arbeit abgegolten, welche Regelungen gab es in Bezug

    auf das Veranstaltungsende etc.?

 

2. Wann und von wem wurden jeweils in den letzten 5 Jahren

     a) im Offizierskasino der Grazer Belgierkaserne,

     b) in den anderen österreichischen Offizierskasinos,

     c) in anderen Gebäuden bzw. auf Grundstücken des Bundesheeres Veranstaltungen von

         bundesheerfremden Personen durchgeführt?

 

3. Wer hat die Möglichkeit und das Recht, in Einrichtungen des Bundesheeres

    Veranstaltungen durchzuführen?

 

4. Wer erteilt für die Abhaltung von Veranstaltungen bundesheerfremder Personen in

    Gebäuden bzw. auf Grundstücken des Bundesheeres die Genehmigung und bei wievielen

    Ansuchen wird im Durchschnitt eine Genehmigung erteilt?

5. Wie hoch war in den einzelnen Fällen das eingehobene Benutzungsentgelt für die jeweiligen

     Veranstaltungslokale?

 

6. Zu welchen Bedingungen, d.h. Höhe der Preise für Speisen und Getränke, Abgeltung der

    Strom - und Heizkosten, Reinigungskosten, Veranstaltungsende, Haftung bei Unfällen etc.,

    können bundesheerfremde Personen Veranstaltungen beispielsweise in Offizierskasinos

    durchführen?

 

7. Wie hoch waren im Schnitt jeweils in den letzten 5 Jahren die Einnahmen pro Veranstaltung

    bzw. gibt es einen geforderten Mindestumsatz und wem kamen die Einnahmen zugute?

 

8. Wie hoch waren im Schnitt jeweils in den letzten 5 Jahren die Gewinne pro Veranstaltung

    und wer hat die Gewinne erhalten?

 

9. Inwieweit werden bei derartigen Veranstaltungen Grundwehrdiener in Form von Kellnern,

    Köchen, Reinigungspersonal etc. herangezogen und in welcher Form wird ihnen diese

    zusätzliche Leistung abgegolten?

 

10. Aus welchen Gründen stellt das österreichische Bundesheer seine Einrichtungen Dritten für

      Veranstaltungen zur Verfügung?