574/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres betreffend barrierefreie Wahllokale
Anläßlich der letzten Nationalratswahlen kam es österreichweit zu Beschwerden von behinderten Menschen, die durch Stufen vom Wahlrecht, ausgeschlossen waren.
RollstuhlfahrerInnen nützt es nichts, wenn Wahllokale zwar im Erdgeschoß untergebracht sind, aber trotzdem nur über Stufen erreichbar sind. Bereits eine Stufe schließt behinderte Menschen vom Wahlrecht aus.
Rampen, auch bei nur einer Stufe, sind für RollstuhlfahrerInnen Grundvoraussetzung, um in Gebäude zu gelangen. Nur durch diese minimale Grundausstattung ist gewährleistet, daß RollstuhlfahrerInnen ihr demokratisches Recht in Anspruch nehmen können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Was werden Sie unternehmen, damit die Wahrnehmung des Grundrechtes für behinderte Menschen, ihre Vertreter zu wählen, nicht durch bauliche Barrieren verunmöglicht wird?
2) Werden Sie dafür sorgen, daß behinderte Menschen von ihren demokratischen Rechten Gebrauch machen können, indem Sie veranlassen, daß alle Wahllokale bis 31.12.1996 so adaptiert sind, daß sie für alle Menschen barrierefrei erreichbar sind?
3) Ist Ihnen bekannt, daß nach wie vor geistig behinderte Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, obwohl es dafür keine Rechtsgrundlagen.. gibt?
4) Werden Sie ein Antidiskriminierungsgesetz unterstützen, damit es generell zu keinen Aussonderungen von behinderten Menschen mehr kommt und behinderte Menschen ihr Recht auf selbstbestimmtes leben auch gesetzlich einfordern können?