5752/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Tegischer, Gassner, Binder

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Harmonisierung Jugendschutz und Jugendförderung

 

In der Anfragebeantwortung 4793/AB zu 5073/J wurde angeführt, eine Koordination

der Jugendpolitik zwischen Bund und Ländern sowie der Bundesländer untereinan -

der durch die Landesjugendreferenten erfolgt und darüber hinaus generell kein wei -

terer Handlungsbedarf für weitergehende Harmonisierungsbestrebungen gesehen

wird. In der Praxis dürfte dies - aber auch in den einzelnen Bundesländern - anders

gesehen werden.

Darüber hinaus zeigen sich in den letzten Jahren interessante Neuansätze im Be -

reich der Kinder- und Jugendförderung.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt,

Jugend und Familie nachstehende

 

Anfrage:

 

       Zur Harmonisierung Jugendschutz:

1.      Ihr eigener Bericht über die Auswirkungen des JWG 1989 (III - 39 d.B) zitiert ein

         Harmonisierungsbestreben der einzelnen Bundesländer im Bereich der ö. Ju -

         gendschutzbestimmungen; dabei befürworten alle Bundesländer eine Verein -

         heitlichung; nur 3 Länder wollen bei einer Harmonisierung einige wenige Vorbe -

         halte umgesetzt sehen. Werden Sie diesem Wunsch der Länder hinsichtlich

         Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen Rechnung tragen?

 

2.      In welcher Form und in welchem Zeitrahmen wird dies geschehen?

 

3.      Ist für Sie der Abschluß einer Art 15 a - Vereinbarung zur Harmonisierung der

         Jugendschutzbestimmungen zwischen Bund und Ländern vorstellbar? Gibt es

         dazu bereits Vorarbeiten?

 

4.      Wie hat Ihr Ressort die 1997 publizierten Resultate der von Ihnen zitierten Stu -

         die "Harmonisierungsbedarf der Jugendschutzgesetzgebung" von UnivProf Dr.

         Pichler umgesetzt?

 

5.      Die Erfahrungen haben gezeigt, daß die Ausführungsgesetzgebung der Länder

         in einigen Bereichen immer weiter auseinanderklafft. Was werden Sie unter -

         nehmen, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten?

       Zur Jugendförderung:

 

6.        Stichwort “Gefährdung Minderjähriger durch neue und moderne potentielle Ge -

           fährdungsmomente im Bereich virtueller und spiritueller Welten" Welche Stra -

           tegien existieren zur Hereinnahme dieser "nichtklassischen" Gefährdungsmo -

           mente in das Jugendschutzgesetz?

 

7.        Welche Maßnahmen erwägen Sie, um der zu geringen Partizipationsmöglichkeit

           von Jugendlichen in politischen Willensbildungsprozessen entgegenzutreten?

 

8.        Gesetze für Jugendliche ohne Mitbestimmung der Jugendlichen - Welche Maß -

           nahmen - abgesehen von allfälligen Beiräten und den bestehenden etablierten

           Jugendorganisationen - werden Sie setzen, um diesen Zustand zu beenden und

           auch im rechtsgestaltenden Bereich zu mehr Partizipation der Jugendlichen

           selbst zu kommen?

 

9.        Können Sie sich die Einführung einer "Beweislastumkehr” bei der Jugendpartizi -

           pation vorstellen - d.h. daß Gebietskörperschaften nachweisen müssen, daß

           Jugendliche bei den politischen Entscheidungsprozessen beteiligt waren ?

 

10.     Welche Formen der Jugendbeteiligung in den politischen Entscheidungsprozes -

          sen können Sie sich konkret vorstellen?

 

11.     In welcher Form wollen Sie dafür sorgen, daß auch benachteiligte Jugendliche

          und Jugendliche aus Randgruppen am Partizipationsprozeß teilnehmen kön -

          nen?

 

12.     Wie stehen Sie zur Installation eigener, von den Jugendlichen mitbestimmten

          Jugendreferenten in jeder Gemeinde?

 

13.     Zur Wahlaltersenkung: Befürworten Sie diese ? Wenn ja, in welchen Bereichen

          und ab welchem Alter?

 

14.     Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um bei der materiellen Ju -

          gendförderung weg von der bloßen Mittelverteilung hin zu einer Wert- und Qua -

          litätsorientierung in der Förderung von Jugendarbeit zu gelangen?

 

15.     Welche Schlüsse ziehen Sie aus dem 3.Bericht zur Lage der Jugend in Öster -

          reich, was die Anregungen zur Neuordnung der Bundesförderung für die Kinder -

          und Jugendarbeit betrifft?